Hallo!
Ich habe Fragen zu einer Trennungsunterhaltsberechnung.
Nach Abzug aller möglichen Positionen bleiben A 1370,- und B 2059,- . A berufstätig und B nicht. Voller Unterhalt soll um die 500 euro sein, weil bei A noch ein Erwerbstätigenbonus abgezogen wird.
Blieben A 1870,- .
Nun führt die Anwätin eine Kontrollrechnung nach 1581 BGB durchmit der Formel ( (Einkommen A + B) *1510/(2*1510)) und kommt zum Ergebnis 1724. Davon werden die 1370,- von A abgezogen und nun soll B nur noch diese Differenz von 354,- zahlen. Womit A und B das selbe Einkommen nach Unterhatszahlungen haben.
Frage :
I :Wo ist der Bonus für den Erwerbstätigen A geblieben? Wird die Kontrollrechnung nach §1581 mit der Formel (Einkommen A+ EinkommenB - 1510)/2x1510 vorgenommen oder wird hier nur der Eigenbedarf des nicht erwerbstätigen Schuldners mit 1385 genommen ? Eigentlich doch letzeres mit 1385,-, so dass die rechnung (Gesamteinkommen * 1385)/(2*1385,-) sein sollte?!
II : Warum wird bei Einkommen des A nicht der Erwerbstätigbonus abgezogen?
Danke