Hallo,
ich hätte da mal eine Frage, durch das Internet werde ich da irgendwie nicht schlau.
Ich zahle für meine 13jährige Tochter aus meiner früheren Ehe Unterhalt entsprechend meiner Einkommensgruppe in Höhe von 115%.
Mit meiner neuen Partnerin (unverheiratet) habe ich mittlerweile wieder eine Tochter bekommen.
Ändert sich dadurch irgendetwas an dem Unterhalt meiner ersten Tochter?
Wollte erstmal irgendwie eine Prognose haben, bevor ich zum Anwalt gehe, bzw. ob es überhaupt Sinn macht, es neu berechnen zu lassen.
Danke für Antworten
Gruß Thomas