115% Unterhalt - Herabgruppierung möglich?

  • Hallo,

    ich hätte da mal eine Frage, durch das Internet werde ich da irgendwie nicht schlau.


    Ich zahle für meine 13jährige Tochter aus meiner früheren Ehe Unterhalt entsprechend meiner Einkommensgruppe in Höhe von 115%.


    Mit meiner neuen Partnerin (unverheiratet) habe ich mittlerweile wieder eine Tochter bekommen.


    Ändert sich dadurch irgendetwas an dem Unterhalt meiner ersten Tochter?

    Wollte erstmal irgendwie eine Prognose haben, bevor ich zum Anwalt gehe, bzw. ob es überhaupt Sinn macht, es neu berechnen zu lassen.


    Danke für Antworten

    Gruß Thomas

  • Zumindest bis zum dritten Geburtstag des kleinen Kindes hast du drei Unterhaltsverpflichtungen. Dass der Anspruch deiner Partnerin nachrangig ist, spielt bei dieser Zählung keine Rolle. Jede Unterhaltsverpflichtung ist unabhängig vom Rang mitzuzählen. Wenn bisher höhergruppiert wurde, kommt deshalb sogar eine Herabstufung um zwei Gruppen in Frage.