Situation:
Eltern, nicht verheiratet, eigenständige, Örtlich getrennte Haushalte.
Vater zahlt betitelten Unterhalt an Kindsmutter für geistig behindertes Kind (16 Jahre alt, Markenzeichen G/H / 100% Grad der Behinderung)
Kind wohnt seit 3 Monaten in einer Einrichtung der Behindertenhilfe und wird in angrenzender Schule beschult.
(Vertrag über Wohnen und Betreuen auf unbestimmte Zeit / Schulvertrag).
Die Mutter holt das Kind 14-tägig (von Freitagabend bis Sonntagmittag) zu sich nach Hause in Ihre Eigentumswohnung ab.
Kostenbeitrag der Mutter an die Einrichtung/ Schule: 40€/Monat (Unterstützung bei der Versorgung/Umgang Geld im Alltag)
Anderen Kosten werden durch soziale Leistungsträger, Eingliederungshilfe und Pflegekasse beglichen.
Frage: Ist der Vater noch mit dem vollen betitelten Betrag der Mutter gegenüber unterhaltspflichtig (bis zum 18-ten Lebensjahr)?
Danke schonmal für eure Antworten!