Hallo zusammen,
meine Tochter ist 11 Jahre alt und lebt bei ihrer Mutter. Ich studiere und arbeite nebenbei als Werkstudent. Vor meinem Studium habe ich eine Berufsausbildung abgeschlossen, war einige Jahre berufstätig und habe in dieser Zeit den vollen Unterhalt gezahlt. Aufgrund meiner selbstverschuldeten Leistungsunfähigkeit (Kündigung für Studium, Zweitausbildung) bin ich weiterhin unterhaltspflichtig geblieben. Für den Unterhalt liegt ein Titel vor. Laut Amt gelte in meinem Fall der Selbstbehalt nicht und die Höhe des zuzahlenden Unterhalts entspricht der Unterhaltsvorschussleistung (236€).
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Ich möchte gern mein Einkommen weiter steigern und zusätzlich einem 520€ Job nachgehen. Derzeit verdiene ich 1100€ Netto, zahle 236€ an die Kindsmutter und 100€ Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses an das Amt. Mit Aufnahme des Minijobs würde mein Netto ca. 1500€ betragen.
Mir ist die Berechnung leider nicht ganz klar. Gehe ich nach der Düsseldorf Tabelle würde ich bei 1500€ Netto abzgl. 1370€ Selbstbehalt ein Unterhalt von 130€ ergeben. Gehe ich nach der bisherigen Grundlage (UVG), würde ich auch weiterhin 236€ zahlen (?).
Kann mir bitte jemand helfen, nach welcher Grundlage sich der Unterhalt berechnet und wie viel dieser bei 1500€ Netto betragen wird?
Besten Dank im Voraus!