Hallo zusammen,
nach zwei Jahren wird der von mir zu zahlende Kindesunterhalt neu berechnet.
Das Jugendamt möchte dafür u.a. den Einkommenssteuerbescheid von 2021. Ich frag mich, ob hier rückwirkend gerechnet wird und ich nachzahlen soll?
Meine eigentliche Frage ist aber eine andere.
Ich fange im Februar einen neuen Job an, bei dem ich auch mehr verdiene. Nun bin ich dabei, mein Netto zu bereinigen und habe folgende Frage:
Ich kann maximal 4% meines Jahreseinkommens in eine Altersvorsorge zahlen. Sind die 4% inklusive, oder exklusive Arbeitgeberanteil?
Kennt sich jemand damit aus?