Hallo Zusammen,
Ich bin neu hier und habe eine dringende Frage.
Die Unterhaltstelle verlangt von mir das ich 20 Bewerbungen pro Monat verschicke um nicht ein fiktives Einkommen berechnet zu bekommen. Vorab ist mir klar das die so etwas von mir verlangen dürfen. Da ich Bürgergeld beziehe muss ich mich ohne hin um einen Job bemühen. Aber durch die Arbeitsagentur wurde eine Sozialmedizinische gutachterliche Stellungnahme durchgeführt wonach ich vorraussichtlich bis zu 6 Monaten täglich weniger als 3 Stunden (wöchentlich unter 15 Stunden) leistungsfähig bin. Meine Psychologische Situation hätte in diesen Fall Vorrang laut dem Gutachten.
Einen Ärztlichen Kurzbrief mit der Diagnose und der Medikation haben sie bereits erhalten.
Meine Frage ist nun, ob die Unterhaltstelle die Sozialmedizinische Stellungnahme berücksichtigen muss oder ob diese im Zuge der erweiterten Erwerbstätigkeit nicht relevant ist.
Danke im Voraus für eure Antworten.