Kindesunterhalt (nach der Tod) an die dritte Person.

  • Guten Tag zusammen.

    Vielleicht kann mir auch jemand in mienem Fall einen Tipp geben.


    Meine fünfzehnjährige Tochter lebte bei der Mutter. Diese ist im Dezember 2022 leider verstorben.

    Bisher zahlte ich 423 Euro Unterhalt (100% DT).


    Die Tochte wird durch den Tod der Mutter eine Halbwaisenrente bekommen, die Höhe ist unklar, wird aber sehr klein sein.

    Die muss ich auch erst beantragen. Die Tochter geht zu der Tante und wird dort auch leben.


    Was ändert sich nun für mich? Muss ich auf einmal noch zusätzlich den Betreuungsunterhalt an die Tante zahlen?


    Das Kindergeld muss ich jetzt beantragen und selbstverständlich an die Tante weiter leiten.

    Ich habe gelesen, dass das Kindergeld in so einem Fall voll auf die DT angerechnet wird.


    Hat nun jemand eine Erfahrung und kann mir grob sagen was auf mich ab jetzt zukommt?


    Viele liebe Grüße an euch alle

    Martin :)

  • Du bist im Kopf auf jeden Fall schon mal sehr viel weiter als meisten. Denn wie du richtig festgestellt hast, besteht neben dem Barunterhalt auch ein Betreuungsunterhalt. Und der Bundesgerichtshof hat in diesen Fällen nun wiederholt entschieden, dass der Betreuungsbedarf pauschal in Höhe der Düsseldorfer Tabelle bemessen werden kann. Tatsächlich ergab sich daher genau die doppelte Unterhaltshöhe. Kindergeld und Waisenrente sind dann aber voll abzugsfähig.


    Soweit die Theorie. In der Praxis können Familien machen, was sie wollen, solange keine Sozialleistungsträger involviert sind. So könntest du z.B. auch das Kindergeld weiterleiten, ja. Das würde ich z.B. nicht tun, wenn der o. g. doppelte Unterhalt von mir verlangt würde. Und hier schließt sich gleich die nächste Problematik an. Wenn du alleinsorgeberechtigt bist, müsstest du den Unterhalt in Vertretung des Kindes von dir selbst fordern. Die Tante benötigt also eine sinnvolle Form der Handlungsbefugnis.


    Die beste finanzielle Variante ist, wenn die Tante als Pflegefamilie über das Jugendamt finanziert wird und du zu den Kosten dieser Hilfe herangezogen wirst.

  • Vielen lieben Dank für deine Antwort.


    Steht der Tante der Betreuungsunterhalt zu, obwohl das Kind bereits 15,5 Jahre ist? Die Tante ist voll berufstätig und verdient ihr Geld, ist auch verheiratet und hat keine eigene Kinder. Spielt das keine Rolle?

  • Nein, das spielt keine Rolle. Maßgebend ist allein das Alter des Kindes. Der Betreuungsteil des Unterhaltes fällt erst mit der Volljährigkeit weg. Ich würde dieses Wissen vermutlich nicht mit der Tante teilen. ;) Aber wenn sie sich beraten lässt, könnte man ihr das sagen.