Trennungsunterhalt,Wohngeld und Unterhaltsvorschuss

  • Ich habe folgende Situation und mir fehlen ein paar passende Antworten :-)



    Meine Frau und ich wollen uns trennen lassen. Unsere beiden Kinder 4+7 sollen bei mir leben und

    wir möchten das Wechselmodel machen ( wobei die Kinder bei mir übernachten und mehr wie 50% bei mir sind)

    Meine Frau arbeitet krankheitsbedingt nicht und es ist auch nicht absehbar wann sie es wieder kann.



    Mein bereinigtes Netto liegt bei 2350 €. Um den Trennungsunterhalt gegenüber meiner Frau zu berechnen

    ist es richtig das der Selbsterhalt 2023 bei 1510 € liegt ? Das würde bedeuten das ich in etwa 722 € Unterhalt

    zahlen müsste (weil ich einen Selbsterhalt von 1510 € habe) .

    Jetzt lese ich aber immer das in dem Selbsterhalt 580 € Warmmiete berücksichtigt sind und es

    angepasst werden kann wenn die Miete deutlich höher liegt

    Im Moment bezahlen wir 950 Warmmiete für unsere 140 qm Wohnung (Wohnung vom Schwiegervater)

    Würde der Selbsterhalt nach oben korrigiert bei einer Mietdifferenz von 370 € ( 950€-580€) ?? Wenn ja wohin ??

    Ich werde mit meinen Kindern weiter da wohnen bleiben. Die Mietpreise sind in der Region so hoch , das wenn ich eine neue Wohnung suche die für mich und meine beiden Kinder passend ist, ich auch in etwa bei diesen

    Mietpreisen wäre.



    Da die Kinder bei mir leben , ist es richtig das ich einen Unterhaltsvorschuss beantragen kann , da meine Frau

    finanziell kein Einkommen hat ? 0 bis 5 Jahre 437 €

    6-11 Jahre 502 € abzüglich 2x 250 € Kindergeld Das würde bedeuten das ich 439 € beantragen kann ?

    Oder wird bei der Berechnung des Trennungsunterhalts erst die 439 € abgezogen um mein bereinigtes Netto zu berechnen ?

    Aber dann würde meine Frau ja nur 283,50 € bekommen ? Ob 722 € oder 283,50 € davon könnte meine Frau nicht leben



    Wäre schon wenn ich hierzu Antworten bekommen würde [Blockierte Grafik: https://d1v6uc6bimcvsy.cloudfront.net/graphx/smilies/smile.gif]

  • Hi,


    herzlich willkommen im Forum. Nun zu deinen Fragen. Ich hasse Rechnerei, deshalb tue ich es hier auch nicht, deshalb als Einstieg von mir die grundsätzlichen Ausführungen zum Verständnis. In Mathematik sind hier edy und TR super, ich hoffe, die melden sich auch noch.


    Du bist für drei Personen unterhaltspflichtig. Gehe einfach mal davon aus, dass dir außer dem von dir genannten Betrag des Selbstbehaltes nichts übrig bleibt. Wenn die Mutter keinen Kindesunterhalt zahlen kann, dann springt insoweit die Unterhaltsvorschusskasse ein. Stelle dort einen entsprechenden Antrag, sobald die Frau ausgezogen ist. Hinsichtlich des Unterhalts für die Frau ist dann dein Einkommen zu bereinigen. Welche Bereinigungsfaktoren greifen, kannst du der Düsseldorfer Tabelle sowie den Leitlinien deines OLGs entnehmen.


    Du wirst im Fall der Trennung also deinen Selbstbehalt + 2x Unterhaltsvorschuss + den Bereinigungsbetrag zur Verfügung haben. Ich sehe da keinen Ansatz für eine Erhöhung des Selbstbehaltes hinsichtlich der Miete. Denn im Kindesunterhalt, einerlei, woher er kommt, ist ja auch ein Mietanteil enthalten.


    Das Wechselmodell ist das teuerste Modell, was man sich vorstellen kann. Es muss vieles doppelt angeschafft werden, die Wohnungen müssen größer sein, u.s.w. Und, nicht vergessen, auch das Kindergeld ist im Innenverhältnis letztlich aufzuteilen. Und wovon will die Mutter die Kinder ernähren/finanzieren, wenn sie bei ihr leben? Und wie groß soll die Wohnung sein? Und, bei einem echten Wechselmodell wird kein Unterhaltsvorschuss gewährt, nach meiner Kenntnis. Einfach, weil Voraussetzung dafür ist, dass die Kinder bei einem Elternteil leben und betreut werden.


    Ich habe erhebliche Zweifel daran, dass ihr euch finanziell das Wechselmodell überhaupt leisten könnt.


    Nun zu deiner Frau. Wie immer die Berechnung deines Anspruchs ausfällt, sie wird aufstockend Bürgergeld oder Sozialgeld bekommen. Das bedeutet, (gerundet) 500 € zum Leben + eine angemessene Miete für die Wohnung für eine Person. Wie will sie da mit den Kindern leben?


    Ich würde eher in eine wirtschaftlich stemmbare Richtung denken. Kinder bleiben bei dir, damit ist die finanzielle Absicherung gewährleistet. Ihr einigt euch über ein großzügiges Umgangsrecht, das bekommt den Kids auch häufig wesentlich besser als der dauernde Umzug von Wohnung A nach Wochnung B. Für die Umgangszeiten bei der Mutter kann sie, sofern sie Bürgergeld bekommt auch noch einen Zuschuss beim JC beantragen.


    TK

  • Ich schließe mich der Auffassung an, dass ihr euch diese Lebensverhältnisse nur unter Hinzuziehung von Sozialleistungen leisten könntet. Und davon würde es zumindest den Unterhaltsvorschuss schon mal nicht geben, wenn beide Eltern die Kinder mitbetreuen. Beim Sozialleistungsbezug, z.B. vom Jobcenter, ist man hinsichtlich des Unterhaltes auch an die Auffassung des Sozialleistungsträgers gebunden und kann nicht frei vereinbaren was man will. Ob das Jobcenter eine Erhöhung des Selbstbehaltes bei der Unterhaltsberechnung akzeptiert kann keiner vorhersagen. Könnte sein. Muss man geltend machen und versuchen.

  • TR, ich denke mal, dass eine Warmmiete in der genannten Höhe für drei Personen im Rahmen liegt. Wenn die Unterhaltsvorschusskasse den Kindesunterhalt subventioniert, bzw. den festgelegten Höchstbetrag zahlt, bleibt ihm auch nach Abzug der Miete genug Geld zum Leben. Denn zum Selbstbehalt kommen ja noch die Faktoren der Bereinigung dazu. Also etwa berufsbedingte Aufwendungen.


    Und, es ist ziemlich einerlei, wieviel der Mann an die Frau Unterhalt zahlt. Denn sie wird ein Sozialfall sein. Und das JC wird nach den gesetzlichen Vorgaben rechnen und nicht danach, was die Eheleute vereinbaren. Sie wird für sich den genannten Betrag + angemessene Miete zur Verfügung haben und das wars.


    Das Wechselmodell wird nicht finanzierbar sein. Das JC wird weder die dafür erforderliche höhere Miete zahlen, noch springt die Unterhaltsvorschusskasse ein. Überlegt euch ein Betreuungsmodell, dass finanzierbar ist.


    TK