Trennungsunterhalt und Abzüge

  • Hallo liebe User,


    als Neuling bitte ich natürlich um Vergebung, sollte ich etwas übersehen haben.
    Ich habe die Suche bereits bemüht und habe mich vorher auch durch die Threads gekämpft, leider habe ich nichts finden können, das meine Frage beantwortet.


    Es geht um Trennungsunterhalt. Bisher haben wir unsere Ehe, sagen wir mal verkehrt herum, geführt. Also, sie hat für das Familieneinkommen gesorgt und ich habe als Mann unsere Tochter versorgt.
    Lange rede kurzer Sinn, sie will nicht zahlen, bez. nur einen Obolus.
    Es geht hier wirklich um jeden Cent.
    Angeblich hat sie eine Anwältin beauftragt, den Trennungsunterhalt zu berechnen. die 4/7 - 3/7 Regelung. Was dabei rauskommt hat sie mir bisher nur mündlich mitgeteilt. Bis heute hat sie nichts schriftliches Vorgelegt, noch gibt sie mir aktuelle Unterlagen. Ihre Unterlagen liegen bei Ihrer Anwältin, ich könne sie ja dort abholen.
    Wie auch immer, das Kind bleibt bei Ihr (Das ist für den Moment auch gut so und hier gibt es keinen Streit). Nun ist es so, das sie mir angeblich 800.- Euro Trennungsunterhalt zahlen muss. Das kann ich weder prüfen lassen noch kann ich das irgendwie nachvollziehen.
    Heute nun, dem 01.08.2010, hätte sie mir also das erste Trennunggeld zahlen müssen.
    Nun geht meine Frau hin und sagt, sie zieht 400.- Euro Mietanteil ab. Ich würde ja noch im gemeinsamen Haus wohnen. Das ist doch lächerlich. Wie soll ich denn mit 400.- Euro meinen Unterhalt bestreiten?
    Wie ist das geregelt? Darf sie überhaupt Geld abziehen und dann auch noch 50%? Das dumme ist, ich habe rein gar nichts, weder erspartes noch sonst was. Ich kann mir nicht mal einen Anwalt leisten.


    Vielleicht kann mir jemand ein wenig helfen und mir zunächst die dringenden Fragen beantworten.


    Lieben Gruß


    Micha

  • Hallo Micha,


    wenn du kein Geld für einen RA hast, kannst du PKH ( Prozesskostenbeihilfe)
    beantragen.Dies würde dein RA für dich machen.


    Unbedingt zu einem RA für Familienrecht gehen.


    Deine Frau muss ihr Einkommen offen legen.


    Mietvorteil kann tatsächlich beim Unterhalt berücksichtigt werden.


    Deine Frau muss dir erst Unterhalt zahlen wenn du sie in "Verzug" gesetzt hast.


    Du musst dir eine Arbeit suchen, denn du bist ja deinem Kind unterhalts-
    pflichtig.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo edy,


    erstmal herzlichen dank für Deine schnelle Antwort.
    Ich werde morgen zu einem Anwalt gehen, keine Frage. Das ich unterhaltspflichtig bin, ist mir klar, da ich aber kein Einkommen habe....auch hat Ihre Anwältin wohl gesagt, das ich das nicht brauche. Wie auch immer, einen Job suche ich bereits seid 4 Monaten.
    Darum geht es aktuell nicht, es geht darum, das sie mir 50% als Mietanteil abziehen kann. Ich frage mich allen Ernstes, wofür? Ich empfinde das als viel zu viel.


    Naja, ich kann eh nichts machen heute auf einem Sonntag. Ich muss wohl warten bis morgen.....


    Ich hätte nie gedacht, das sie zu solch einer "Schlammschlacht" fähig wäre.
    Sie streitet um jedes Handtuch (Sinnbildlich gesprochen).
    Wir haben vor 5 Jahren ein Haus gebaut. Eigentlich habe ich das gebaut und die Eigenleistung hat es überhaupt möglich gemacht, das wir dieses Haus haben. Aber nicht mal einen Ausgleich für die Arbeit die ich geleistet habe, will sie zahlen. Nichts, sie schmeißt mich raus und ich stehe auf der Strasse mit dem was ich anhabe.
    Es ist wirklich hart im Moment.....


    Micha

  • Hallo Micha,

    Zitat

    es geht darum, das sie mir 50% als Mietanteil abziehen kann.


    die 50% sind wohl rein zufällig,es kommt auch die m2 an und die m2 Miete
    in deinem Ort/Stadt an.


    Allerdings Schuldzinsen können gegen gerechnet werden.
    Dann sieht die Sache schon wieder etwas anders aus.


    lass es mal ruhig angehen.



    lg
    edy

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  • Naja, ruhig angehen lassen ist leichter gesagt als getan. Im Moment geht mir der Arsch auf Grundeis. Ich habe nicht einen Penny in der Hand.


    Schuldzins? Wat? Bömische Dörfer für mich.


    Ich werde nachher mal etwas genauer die Sachlage schildern. Vielleicht auch nur um mir mal von der Seele schreiben zu können. Im Moment ist es so, das ich das Gefühl habe, sie zieht mich aus bis auf das letzte Hemd, wie man so schön sagt.


    Okay, nochmal danke erstmal. Bis später


    Micha

  • Hallo,


    es sieht so aus, als ob du dringend einen Rechtsanwalt brächtest.... Wenn du kein Einkommen hast, kanst du Verfahrenskostenbeihilfe beantragen. Für eine kostenlose Beratung musst du einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen.


    Also klar, dass du dir schnell einen Job suchen musst. Wenn das Kind bei deiner Frau ist, dürftest u.U., je nach Alter des Kindes, du später für den Unterhalt deiner Frau aufkommen. Je, nachdem, wie es später mit Job und so aussieht.
    Wenn du noch im Haus wohnst, kann dir vom Unterhalt der Frau ein Abzug für Miete gemacht werden.
    Ich verstehe aber wirklich nicht, dass du dir alles von deiner Frau diktieren läßt, ohne das nachprüfen zu lassen. Ich wäre schon längst beim Anwalt.


    Die Eigenleistungen werden beim Zugewinnausgleich berücksichtigt. Das Haus hat ja an Wert dadurch gewonnen. Und der Wertzuwachs wird beim Zugewinnausgleich berücksichtigt.


    Gruss