Kindesunterhalt ab 18 wohnt bei beiden Eltern

  • Hallo,


    meine Tochter wird demnächst 18 Jahre alt. Bisher habe ich den Kindesunterhalt an ihre Mutter gezahlt (rund 700€) plus Schulgeld. Ihre Mutter ist schon seit 16 Jahren wieder verheiratet und hat eigene Kinder. Außerdem hat ihre Mutter 16 Jahre studiert um den BA. zu erlangen. Mit dem Master hat es wohl nicht geklappt. Davor hatte sie eine Ausbildung absolviert. Dementsprechend war sie nie arbeiten. Seit einigen Wochen arbeitet sie Teilzeit (in welchem Umfang ist mir nicht bekannt).

    Ich und meine jetzige Partnerin (unverheiratet) haben eine gemeinsame Tochter (2).


    Meine Tochter ist alle zwei Wochen Donnerstag bis Montag bei uns. Sie hat hier ihr eigenes Zimmer. Ihre Mutter lässt sich gerade ein Haus bauen und wird auch dort für sie eigene Räumlichkeiten haben.


    Nun meine Fragen -


    Ab 18 sind beide Eltern barunterhaltspflichtig. Wird die Mutter nun dazu aufgefordert Vollzeit arbeiten zu gehen oder wird ein fiktives Einkommen zur Berechnung rangezogen?


    Wenn meine Tochter bei beiden Elternteilen ein Zimmer hat, können auch beide Elternteile verlangen dass das Zimmer gezahlt wird?


    Müsste meine Tochter die Schulkosten jetzt vom Unterhalt zahlen?


    Freu mich auf eure Antworten ;)

  • Wer soll die Mutter zur Vollzeittätigkeit auffordern? In Deutschland gibt es keine Zwangsarbeit und scheinbar besteht im mütterlichen Haushalt und anhand des Eheeinkommens auch gar keine finanzielle Notwendigkeit.


    Ob der Mutter ein fiktives Einkommen zugerechnet wird, das hängt von euch drei Beteiligten selbst ab. Machst du ein Solches gegenüber der Unterhaltsforderung des Kindes geltend, so führt das jedenfalls dazu, dass das Kind einen echten ungedeckten Bedarf hat. Daher teile ich persönlich die Rechtsansicht, dass dieses Problem nur auf der Elternebene zu klären ist. Das heißt, du wärst weiterhin allein der Unterhaltszahler, hättest aber ggf. einen eigenen Ausgleichsanspruch gegen die Mutter.


    Die Eltern haben gegenüber ihrem Kind ein Bestimmungsrecht, ob der Unterhalt als Geldrente oder als Naturalunterhalt erbracht werden soll. Zum Naturalunterhalt gehört dann allerdings die vollständige Aufnahme in den Haushalt und alle Kosten des Kindes. Dabei ist auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht zu nehmen. Es macht wenig Sinn, wenn das Kind schon immer bei der Mutter gewohnt hat und der Vater nun mit Verweis auf die Möglichkeit zum Einzug die Geldzahlung verweigert.


    Die Schulkosten sind auch in der Volljährigkeit Mehrbedarf des Kindes, jener zusätzlich zum regulären Unterhalt zu decken ist.

  • Eine solche Forderung würde dazu führen, dass die Eltern beide die jeweilige Wohnungsgewährung als Naturalunterhalt leisten wollen und das Kind damit ab der Volljährigkeit plötzlich einen selbst finanzierten Doppelwohnsitz hätte. Eine solche Bestimmung würde deshalb nach meinem Empfinden nicht die gebotene Rücksicht auf die Belange des Kindes abdecken und wäre unwirksam.

  • Das Zimmer beim Vater ist also eine freiwillige Zusatzleistung des Vaters, die nicht angerechnet wird.

    Man könnte aber argumentieren, dass das Kind diesen Doppelwohnsitz auch schon vor der Volljährigkeit hatte und diesen nun aufzugeben, wäre auch keine "Rücksicht auf die Belange des Kindes".

    Man könnte den Naturalunterhalt genau anteilig berechnen und abziehen.

  • Richtig, das Kind hatte diesen Doppelwohnsitz auch schon vor der Volljährigkeit. Das Bestimmungsrecht für Natural-/Barunterhalt unterscheidet aber nicht zwischen minderjährigen und volljährigen Kindern. Für eine Berücksichtigung spräche daher nach meiner Auffassung nur, wenn die Kosten bereits in der Vergangenheit als Naturalunterhalt berücksichtigt wurden. Das ist zumindest relativ unwahrscheinlich. Vermutlich wurden diese Kosten als Kosten des Umgangs zusätzlich vom Vater getragen.

  • Danke für die Antworten. Ohne jetzt zu emotional klingen zu wollen - das heißt die Mutter geht wieder als Gewinner aus der Sache hervor? (Sie würde vermutlich einen Großteil meiner Unterhaltszahlung von meiner Tochter einziehen).

    Ich zahle seit Jahren hohen Unterhalt plus Schulgeld plus Zimmer bei uns. Und das wird auch so bleiben?


    Meine Tochter entscheidet da leider nicht alleine. Sie macht was ihre Mutter möchte. Und das ist das maximale an Geld.


    Ich empfinde da eine Ungleichheit. Ist das so oder übersehe ich etwas?

  • Es gibt beim Unterhalt keine Gewinner oder Verlierer. Es gibt einen Bedarf, eine Bedürftigkeit und eine Leistungsfähigkeit. Und diese Dinge machen in Kombination in den allermeisten Fällen ziemlich viel Sinn.


    Die aus deiner Sicht ggf. nachvollziehbare Ungerechtigkeit der Teilzeittätigkeit der Mutter, lässt sich wie gesagt rechtlich auflösen. Der Unterschied dürfte aber gar nicht so hoch sein, wie du das vielleicht glaubst. Dass du viel Unterhalt zahlen musst, liegt vornehmlich an deinem eigenen Einkommen.


    Um es mal an stark vereinfachten Rechenbeispielen zu verdeutlichen:


    1)

    KV 4.500 € bereinigt netto, KM 0 €

    Unterhalt allein nach Einkommen des Vaters = 144% Tabelle = 655 € + Schulgeld

    Zahlung vollständig durch Vater


    2)

    KV 4.500 € bereinigt netto, KM 2.000 € bereinigt netto (egal ob fiktiv oder vorhanden)

    Unterhalt nach Gesamteinkommen = 176% Tabelle = 856 € + Schulgeld

    haftungsmäßige Aufteilung der Zahlung nach Abzug Selbstbehalt = ca. 762 € KV und 94 € KM + jeweils anteilig Schulgeld

    Angemessenheitsprüfung: KV muss maximal Betrag aus eigenem Einkommen zahlen = siehe oben 655 € + ca. 90% ant. Schulgeld


    An diesen Beispielen erkennt man recht gut, was häufig vergessen wird. Nämlich, dass bei einer Volljährigenberechnung unter Berücksichtigung des Einkommens der Mutter erst mal ein viel höherer Bedarf herauskommt. Und dass der Haftungsanteil an diesem höheren Bedarf sogar höher sein kann, als wenn man nur nach dem eigenen Einkommen rechnet. Eine Hinzurechnung von fiktivem Einkommen hätte in diesem Beispiel nur eine marginale Auswirkung für den Vater; nämlich beim Mehrbedarf.


    Anders sähe es sicherlich aus, wenn die Mutter ein deutlich höheres Einkommen hat (ob nun echt oder fiktiv...) und der Vater nicht so gut verdient.

  • Hi,


    noch in Ergänzung: in den Unterhaltsberechnungen sind die Umgangszeiten beim Unterhaltszahler mit einberechnet. Und, Umgangsregelungen haben es so an sich, ist ja auch so gedacht, dass das Kind in eben dieser Zeit beim Vater wohnt. Wie soll das sonst laufen? Ich würde mal schauen, ob denn das zweite Kind bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt ist. Das kann zu einer Herabstufung der Gehaltsgruppe führen, auch schauen, ob das Einkommen richtig bereinigt ist. Und, nicht vergessen: das Kindergeld ist voll in Abzug zu bringen, nicht nur hälftig.


    TK