Hallo in die Runde,bin bin hier absolut neu und brauch Eure Hilfe,da das Jugendamt für Väter nicht zuständig ist,was die Berechnung des Unterhalts betrifft.
Kurz zu meinem Problem: Aus einer unehelichen Beziehung habe ich eine Tochter die nun im Februar 18 Jahre alt wird.
Nun habe ich gelesen,dass ab dem 18. Jahr beide Gehälter zusammen gerechnet werden,was den Unterhalt betrifft.Ich verdiene ca. 2700 Euro und meine Ex wird nicht viel weniger haben.Ich glaube,sie arbeitet auch nicht ganz in Vollzeit.
Muss meine Tochter nun zum Jugendamt gehen,um den Unterhalt neu berechnen zu lassen?
Wenn ja,dann muss meine Ex ja auch ihre letzten 12 Lohnabrechnungen vorlegen.
Mir ist schon klar,dass wir dann ca. bei 5200-5400€ liegen. Netto.
Muss ich dann den Betrag in der Düsseldorfer Tabelle eingeben und daraus meinen Unterhalt berechnen oder wird der Unterhalt dann geteilt abzüglich des kompletten Kindergeldes ?
Einen Rechtsanwalt kann ich mir nicht leisten. Der will für die Berechnung weit über 1000€ haben.
Derzeit zahle ich nach der neuen Düsseldorfer Tabelle abzüglich der Hälfte des Kindergeldes 522€
Vielleicht kann mir ja jemand helfen
Vielen Dank
Gruß Zwanny
-
-
Ja, der Unterhalt wird dann geteilt, anteilig nach Gehalt.
-
Ja, der Unterhalt wird dann geteilt, anteilig nach Gehalt.
Danke,aber wer rechnet es nun genau aus,dass kann ja nur das Jugendamt machen,dafür brauch es von beiden Seiten die Gehaltsabrechnungen.
Wer leitet es ein,die Berechnung,meine Tochter oder wer? Ich als Vater kann es ja nicht beim JA machen.
-
Rein theoretisch muss es deine Tochter machen. Von beiden Elternteilen die Gehaltsnachweise und die übrigen Angaben einholen und dem jeweils anderen übermitteln.
Praktisch ist es am einfachsten, wenn deine Tochter zum JA geht und sich dort beraten lässt. Das JA kann dann stellvertretend von beiden Elternteilen die notwendigen Infos einholen.
Wichtig ist natürlich dann hinterher, die Berechnung zu überprüfen.
-
Hallo Zwanny,
wie ist denn euer Verhältnis, Vater Tochter?
Es geht ja auch ohne offizielle Stellen, wenn man sich da vertraut und im Gespräch die Probleme klären kann.
Ich hab das vor Jahren mit meinen Töchtern so gemacht und es gab wenig Konflikte.
Wichtig ist, dass du der Tochter erklärst wie es läuft und welche Optionen Sie hat.
Ab 18 sind beide Elternteile mit Barunterhalt im Boot.
Wenn die Tochter bei der Mutter lebt, sollte Sie das mit der Mutter klären, die kann natürlich eine Kostenbeteiligung verlangen.
Wenn ihr etwas gleiches Einkommen habt, wird nach Bereinigung der Einkünfte summiert und in die DT geschaut, das KG von dem Betrag abgezogen und geteilt. Das wäre dann dein Anteil, den du auf ein Konto der Tochter zahlst.
Ändert sich was an der Situation, weil das Kind eine Ausbildungsvergütung bekommt, wird neu gerechnet.
Gruß
frase
-
Hallo Frase,
das Verhältnis zu meiner Tochter ist nicht das Beste.
Ich möchte das gar nicht mit meiner Ex persönlich klären,daher soll das von mir aus über das Jugendamt laufen.
Nehmen wir an wir haben zusammen 5500€ netto
Das wäre Stufe 10,also 1005 € Unterhalt abzüglich KG wären es noch 755€
Diese 755€ werden dann auf beide Elternteile aufgeteilt oder wie?
Dann zahle ich ja weniger als jetzt
-
Hallo zwanny,
besteht über den 18.Geburtstag der Tochter hinaus , ein gültiger Titel/Jugendamtsurkunde ?
Wird die Tochter bei der Mutter wohnen?
Was macht die Tochter beruflich/schulisch?
Derzeit zahle ich nach der neuen Düsseldorfer Tabelle abzüglich der Hälfte des Kindergeldes 522€
möglich dass du hier schon zu viel gezahlt hast!
Hallo in die Runde,bin bin hier absolut neu und brauch Eure Hilfe,da das Jugendamt für Väter nicht zuständig ist,was die Berechnung des Unterhalts betrifft.
diese Aussage ist falsch!
edy
-
-
Hi,
das Jugendamt wird dir da kaum helfen, allenfalls der Tochter bis sie 18 ist, anschließend nur noch beratend, also sehr eingeschränkt. Aber, das ist doch kein Hexenwerk, die Berechnung meine ich. Jeder Elternteil nimmst sein Jahreseinkommen einschließlich Steuererstattung, dividiert diesen Betrag durch 12, dann haben wir das Monatseinkommen. Dieses ist zu bereinigen, etwa um berufsbedingte Aufwendungen, es sind andere Unterhaltsberechtigte zu berücksichtigen. Dann addiert man die bereinigten Beträge und daraus ergibt sich dann der zu zahlenden Unterhaltsbetrag, welcher entsprechend dem Verdienst zu quoteln ist. Achtung, das Kindergeld wird voll angerechnet.
Im Prinzip muss das die volljährige Tochter regeln, wenn sie noch vor dem 18. Geburtstag zum JA geht, dann sollten die auch noch den Papierkram erledigen. Noch ein Hinweis: es wird immer wieder behauptet, das Elternteil, bei dem das Kind lebt, müsse keine Auskünfte erteilen, fließe ja indirekt mit als Rechenfaktor ein, weil man freie Kost und Unterbringung (Hotel Mama) leiste. Zwar kann dieses Elternteil das grundsätzlich verrechnen, das ist aber der zweite Schritt. Wenn feststeht, was zu verrechnen ist, und das ist eine Individualvereinbarung zwischen Kind und dem Elternteil.
So, ich hoffe, das wird jetzt alles etwas klarer.
TK
-
So lange die Tochter noch minderjährig ist, hat sie gegenüber dem Jugendamt in Unterhaltssachen gar keinen eigenen Beratungsanspruch, so dass das Jugendamt ihr dann weder helfen, noch Papierkram für diese erledigen kann.
-
Hallo zwanny,
besteht über den 18.Geburtstag der Tochter hinaus , ein gültiger Titel/Jugendamtsurkunde ?
Wird die Tochter bei der Mutter wohnen?
Was macht die Tochter beruflich/schulisch?
möglich dass du hier schon zu viel gezahlt hast!
diese Aussage ist falsch!
edy
Meine Tochter wird nach dem Abitur studieren gehen. Die gute Frau vom JA hat mir am Telefon gesagt,sie sei nur für das Kind und der Kindesmutter zuständig. Väter können sich gefälligst einen Rechtsanwalt nehmen. Was für Urkunden,ich habe keine. Nur die Anerkennung der Vaterschaft
-
Was für Urkunden
Nun, ein Jugendamtsurkunde oder ein Gerichtsurteil das den Unterhalt bestimmte.
Wie habt ihr denn in den letzten Jahren den Unterhalt ermittelt?
Das hier ein JA nicht gerne behilflich ist lasse ich mal unkommentiert, timekeeper hatte es ja schon vermutet.
Nun könntest du deiner Tochter einen Brief schreiben und Sie darauf aufmerksam machen, dass ab 18 die Unterhaltsberechnung neu zu gestalten ist.
Sie kann zum JA gehen und um Hilfe bitten, du hast ja einen Korb bekommen.
Biete ihr auch die Möglichkeit an, ihr die Berechnung zu erklären und weise darauf hin, das es auch das Einkommen der Mutter dazu braucht.
Mit der Mutter brauchst du überhaupt nicht mehr verhandeln, alles läuft nun über deine Tochter.
Ich finde es immer besser, wenn man im Dialog bleibt, wie willst du sonst erfahren was sich ändert an den Eckpunkten?
Gruß
frase
-
-
- Neu
ZitatZitat von edy Hallo zwanny,
besteht über den 18.Geburtstag der Tochter hinaus , ein gültiger Titel/Jugendamtsurkunde ?
Wird die Tochter bei der Mutter wohnen?
Was macht die Tochter beruflich/schulisch? - Zitat
Meine Tochter wird nach dem Abitur studieren gehen. Die gute Frau vom JA hat mir am Telefon gesagt,sie sei nur für das Kind und der Kindesmutter zuständig. Väter können sich gefälligst einen Rechtsanwalt nehmen. Was für Urkunden,ich habe keine. Nur die Anerkennung der Vaterschaft
das beantwortet nicht meine Frage!
edy
-