Hallo zusammen,
nach längerer Abstinenz wende ich mich vermutlich auch das letzte Mal an Euch, um mir mit Eurem Wissen einen Rat zu holen.
Meine Mutter, zu der ich seit vielen Jahren keinen Kontakt hatte und die einen Betreuer hatte, ist verstorben. Nun habe ich drei Wochen nach Ihrem Tod eine Benachrichtigung vom zuständigen Amt erhalten mich um die Beisetzung zu kümmern.
Mir war das überhaupt nicht bekannt und da die gesetzliche Bestattungsfrist überschritten wurde hat das Amt bereits die Einäscherung angeordnet.
In dem Zusammenhang sind natürlich Kosten für die Einäscherung entstanden, die man mir gesondert mit einem Leistungsbescheid in Rechnung stellen möchte.
Ich habe mich daher an den Betreuer meiner Mutter gewandt, weil ich im Zusammenhang mit ihrem Tod Fragen hatte. Er erwähnte beiläufig, dass sich auf dem Konto noch ein Guthaben von knapp 1.700 Euro befindet. Sonstiges oder verwertbares Vermögen ist nicht vorhanden.
Nun meine Frage:
Ich werde für mich und meine Kinder das Erbe ausschlagen, vermutlich auch alle folgenden Erben, sodass das Erbe an den Staat fällt. Ist dieser dann verpflichtet, das Guthaben für die Kosten der Beerdigung aufzuwenden oder werden mit diesem Betrag zunächst andere Kosten verrechnet (meine Mutter hat Sozialhilfe bezogen)?
Danke schon einmal für Eure Antworten