Ist Restguthaben bei Tod der Notgroschen für Beerdigung?

  • Hallo zusammen,


    nach längerer Abstinenz wende ich mich vermutlich auch das letzte Mal an Euch, um mir mit Eurem Wissen einen Rat zu holen.


    Meine Mutter, zu der ich seit vielen Jahren keinen Kontakt hatte und die einen Betreuer hatte, ist verstorben. Nun habe ich drei Wochen nach Ihrem Tod eine Benachrichtigung vom zuständigen Amt erhalten mich um die Beisetzung zu kümmern.

    Mir war das überhaupt nicht bekannt und da die gesetzliche Bestattungsfrist überschritten wurde hat das Amt bereits die Einäscherung angeordnet.


    In dem Zusammenhang sind natürlich Kosten für die Einäscherung entstanden, die man mir gesondert mit einem Leistungsbescheid in Rechnung stellen möchte.


    Ich habe mich daher an den Betreuer meiner Mutter gewandt, weil ich im Zusammenhang mit ihrem Tod Fragen hatte. Er erwähnte beiläufig, dass sich auf dem Konto noch ein Guthaben von knapp 1.700 Euro befindet. Sonstiges oder verwertbares Vermögen ist nicht vorhanden.


    Nun meine Frage:

    Ich werde für mich und meine Kinder das Erbe ausschlagen, vermutlich auch alle folgenden Erben, sodass das Erbe an den Staat fällt. Ist dieser dann verpflichtet, das Guthaben für die Kosten der Beerdigung aufzuwenden oder werden mit diesem Betrag zunächst andere Kosten verrechnet (meine Mutter hat Sozialhilfe bezogen)?


    Danke schon einmal für Eure Antworten

  • Hallo Sachs,


    vorab mal mein Beileid, auch wenn kein Kontakt mehr bestand.


    Als Hinterbliebener musst du leider die Bestattung regeln, wenn das nicht schon vorher anders geklärt wurde.

    Das Barbetragkonto ist im Heim für deine Mutter errichtet worden, es ist also Ihr Geld.

    Eine Rückzahlung an das Amt ist nach meiner Kenntnis nicht rechtens.


    Eigentlich hätte dich der Betreuer umgehend über das Ableben informieren müssen, denn damit endet seine Betreuungsauftrag.


    Ich würde beim Amt nachfragen, wie mit dem Taschengeld/Erbe verfahren wird, wenn du das Erbe ausschlägst.


    Du gibst damit alle Entscheidungen ab und das Amt kann die entstandenen Kosten von dir verlangen.


    Wenn keine "Leichen im Keller liegen", würde ich die Sache lieber selber regeln. (hab ich damals so gemacht)


    Gruß


    frase

  • vorab mal mein Beileid, auch wenn kein Kontakt mehr bestand.

    Danke Frase für die Anteilnahme und Deine Antwort.

    Schön zu sehen, dass Du noch da bist und das Forum am Leben hält.


    Ich werde dann hoffentlich ein letztes Mal meinen "Brieffreunden" antworten müssen.

    Schauen wir mal was sie mir sagen werden.


    Viele Grüße und weiterhin alles Gute

  • Hallo Sachs,


    bitte lass uns auch an dem Ergebnis teilhaben.

    Bei mir war es alles unkompliziert, das Amt wollte keine abschließenden Unterlagen.

    Ich hatte aber auch Glück, da die Forderung des EU nicht weiter verfolgt wurde.


    Gruß


    frase