Hallo liebe Gemeinde,
mir stellt sich die Frage, ob ich die Unterhaltszahlungen, die sich durch die DT 2023 geändert haben (für mich geringer), grds. selbst anpassen darf oder einen Antrag auf Neuberechnung stellen muss.
Oder wird die Höhe des zu zahlenden Unterhaltes durch die neue DT sowieso automatisch neu berechnet?
Für beide Kinder besteht ein dynamischer Titel, wobei einer allerdings schon gar nicht mehr aktuell ist, da sich der Unterhalt im August 2022 (Beginn Ausbildung von 16jähriger Tochter) unter Berechnung des JA bereits geändert hat.
Ich bin erst seit kurzem getrennt und kenne mich leider noch nicht so gut aus.
Nur zur Anmerkung. Ich habe für meine Kids seit Tag 1 an immer gezahlt, oft auch (gerne) mehr als ich musste und habe regelmäßigen Kontakt zu beiden.