Guten Morgen,
beim Durchstöbern des Forums haben die Antworten auf mich einen sehr fundierten Eindruck gemacht, deswegen möchte ich auch einfach mal eine Frage stellen.
Inwiefern kann Kindesunterhalt gegenüber dem biologischen Vater (Ich) verwirken?
Der Fall stellt sich in Kurzform so dar:
- Kind geboren Juli 2014, die Kindesmutter (KM) hat mir das erst Ende 2014 mitgeteilt
- es besteht meinerseits bis heute keine Vaterschaft
- die KM hat keine offiziellen Schritte unternommen
- seit 2015 gebe ich monatlich der KM Bargeld, in privat vereinbarter Höhe, für das Kind
Wen die Langform interessiert:
- Ende 2013 lerne ich die Kundesmutter kennen, sind paar Wochen zusammen, dann schon nicht mehr
- sie teilt mir etwas später mit, dass sie schwanger ist und noch etwas später, dass sie den Entschluss gefasst hat, das Kind nicht zu behalten
- daraufhin kein Kontakt mehr, bis ich sie im August 2014 aufsuchte, weil ich ihr nicht vertraut habe
- Verblüffung war groß, weil ich keinen Babybauch sehen konnte, Wege trennten sich wieder
- was sie mir verschwieg: Kind geboren Juli 2014 (Frühgeburt)
- damaliger Partner (mit dem sie vor der Beziehung zu mir bereits einmal zusammen war) der Kindesmutter hat aus Unwissen die Vaterschaft anerkannt
- als er von ihr Ende 2014 erfahren hat, dass er nicht der Vater sein kann, sondern sie in deren Beziehungspause mit einem anderen Mann (Mir) zusammen war, folgte Trennung und Vaterschaftstest
- Vaterschaftstest in 2015 hat bestätigt, dass seine Vaterschaft praktisch ausgeschlossen ist
- ich gehe davon aus, dass er daraufhin wohl die Vaterschaft erfolgreich angefochten hat (Wo könnte ich gegenteiliges herausfinden, außer ihn oder die Kindesmutter zu befragen, was beides ungünstig ist?)
- so meldete sich die Kindesmutter Ende 2014 bei mir, wir fanden nochmal für kurze Zeit zusammen bis endgültig Schluss war
- seit Anfang 2015 bezahle ich im Rahmen privater Absprachen Geld an die Mutter (bar auf die Hand)
- ich pflege Umgang mit dem Kind, hole es jedes 3. Wochenende zu mir, manchmal öfter und in den Schulferien auch länger
- meinerseits besteht keine offizielle Vaterschaft
- die Kindesmutter hat bisher auch keine offiziellen Schritte übernommen
Nun die Frage für den Fall, dass es doch mal vor Gericht geht:
Können zumindest die bisherigen Unterhaltsansprüche verwirkt sein, weil die Kindesmutter genau weiß, wer der Vater ist, es aber über 8 Jahre unterlassen hat, die Vaterschaft feststellen und einen Unterhaltsanspruch rechtlich klären zu lassen?
Unterhaltspflichtig kann nur der rechtliche Vater sein, der ich nicht bin. Würde meine Vaterschaft gerichtlich festgestellt, könnte dann einfach der Unterhaltsanspruch seit Geburt des Kindes nochmals gestellt werden?
Dagegen stehen Gesetze, die den Unterhaltspflichtigen vor sehr hohen Nachzahlungen aus langer Vergangenheit schützen sollen.
Mein Ziel ist es nicht, gar keinen Unterhalt mehr zu bezahlen, aber wenn der Streit derart eskalieren sollte, möchte ich halt auch meine Rechte wahren, so wie es die Gegenseite auch darf.
Ich danke euch im Voraus für eure Zeit und freue mich auf jede Antwort.
Viele Grüße
Daniel