Guten Tag,
aufgrund einer jährlichen Provisionszahlung liege ich knapp über der Bemessungsgrenze. Diese Provision wird für das laufende Kalenderjahr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht gezahlt, sodass ich für 2023 unter der Bemessungsgrundlage bleiben werde. Da die einzureichenden Unterlagen aber nur einen Blick zurück werfen und die tatsächlichen Einkünfte nicht berücksichtigen frage ich mich, ob und ggf. wie ich belegen kann, dass ich für 2023 nicht unterhaltspflichtig sein werde.
Gibt es hierzu Erfahrungen?