Unterhalt Verzicht

  • Hallo,

    ich habe ein Schreiben des Sozialamtes bezüglich SGB XII erhalten, weil mein von mir getrennt lebender Ehemann Sozialhilfe beantragt hat. Ich bin mir ziemlich sicher, dass er zuvor bereits für einige Monate Grundsicherung bezogen hat. Ich bin dabei, die Scheidung einzureichen. Im Ehevertrag haben wir gegenseitig auf Unterhalt verzichtet.

    Wie gehe ich hier am Besten vor? Auskunft erteilen und auf den Sachverhalt hinweisen?

    Was für Belege muss ich ggF einreichen?


    Mit vielen Grüssen und Dank

  • Danke Trotha. Soweit habe ich das auch verstanden. Meine Frage ist, ob ich um das Auskunftgeben eventuell herumkomme, indem ich darauf verweise, dass wir sehr bald geschieden werden und dann der Verzicht greift/greifen müsste.

  • Hallo Lisandre,


    Ein Verzicht im Ehevertrag wird m.E. kaum greifen. Zum Zeitpunkt der Eintragung in den Ehevertrag, hätte sicher sein müssen, dass der Partner wohl "nie" staatliche Gelder ( zu lasten Dritter) beziehen wird.


    edy

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  • Hallo nochmal,

    was ich jetzt noch nicht rausgefunden habe ist, nach welchen finanziellen Kriterien das Sozialamt bemisst, ob und in welcher Höhe ich Unterhalt bezahlen muss. Ich bin besorgt, dass ich an meinen Sparstrumpf muss, den ich angelegt habe, um eventuell eine Scheidung zu bezahlen. Dass ich Eigentum veräußern muss, dass ich mehr bzw. etwas anderes lohnarbeiten muss. Wir haben ohne große Einkünfte dafür mit viel Freiheiten gelebt. Wir haben keine Kinder und waren immer jeweils für unsere eigenen Finazen zuständig. Mein Mann ist alkoholkrank geworden, deswegen können wir nicht mehr zusammen leben. Ich möchte dass er auch weiterhin gut versorgt ist und es ist mir ein Anliegen, ihn so gut ich kann, zu unterstützen. Was mich nun unruhig macht, ist dass es nicht mehr wir beide sind, die uns einigen, sondern dass hier nun ein Dritter ins Spiel kommt und ich nicht weiß, was dadurch auf mich zukommt.