Kinderunterhalt (Vater privatversichert)

  • Hallo,

    Mein Ex Man zahlt zu wienieg Unterhalt laut dusseldorfer Tabelle und droht mir das wenn ich zum Anwalt gehe bekomme ich noch wienieger.

    Was kann er alles abziehen von sein Lohn? Er hat privatfahrzeug und noch ein Kind (junger wie unsere Sohn) .

    Ich weiß nicht was ich machen soll ?

    Ich möchte nur das er gerecht zahlt für sein Sohn.

    Danke in voraus.

    LG

  • Leider kann man deine Beiträge nicht sinnvoll beantworten.


    Sofern ein Unterhaltstitel besteht, kann man daraus die Zwangsvollstreckung einleiten (z.B. Pfändung).


    Sofern kein Unterhaltstitel besteht, sollte man eine Unterhaltsprüfung einleiten. Diese beginnt üblicherweise mit der Aufforderung zur Einkommensauskunft. Ab dem Monat der Auskunftsaufforderung kann dann (im Zweifel auch gerichtlich) Unterhalt in einer bestimmten Höhe eingefordert werden. In welcher Form das KFZ und das andere Kind zu berücksichtigen sind, ist Teil der ganzen Unterhaltsberechnung.


    Da du mir mit der Angelegenheit komplett überfordert erscheinst, solltest du einen Rechtsanwalt oder das Jugendamt hinzuziehen.

  • Hallo Kalex,


    woher hast du denn deine Infos zur Unterhaltshöhe, warum gibt es denn Unstimmigkeiten?

    Tabula rasa hat ja schon die Eckpunkte benannt.


    Es gibt auch die Möglichkeit beim Jugendamt eine Beistandschaft einzurichten für euren Sohn.


    google mal "Beistandschaft beantragen" da gibt es umfangreiche Hinweise und auch Broschüren.


    Gruß


    frase

  • Hi,


    ich meine auch, dass das ohne fachkundige Hilfe nicht voran geht. Denn es ist z.B. zu überprüfen, ob ein dynamischer Titel vorliegt, bei dem sich der Unterhalt bei erreichen der neuen Altersstufe oder aber bei Erhöhung der Beträge der DT alleine erhöht. Dann ist anhand des genauen Gehalts sauber auf den Punkt zu rechnen, es ist das Einkommen zu bereinigen. Nimm es mir nicht übel, aber das schaffst du nicht alleine. Warum lässt du dir nicht helfen?


    TK