Hallo zusammen,
bin neu hier und habe eine Frage auf die ich bisher keine Antwort gefunden habe.
Die drei gemeinsamen Kinder leben mit dem Vater in der vorher schon bewohnten Immobilie. Die Mutter hatte die Kinder nur ein paar Wochen bis sie wieder dauerhaft zum Vater wollten.
Die Kindesmutter erhält nur Mindestlohn und daher wurde dem Vater UVG bewilligt. Der Kindesmutter gehört aber noch die hälfte der Immobilie (Wert ca. 200000€ und noch offenes 50000€ Darlehen bei der Bank). Die Kindesmutter hat eigentlich in dem Sinne schon eine beachtliches Vermögen in Form der Immobilie. Sollte sie die Immobilie versteigern wollen, wird dann der Unterhalt rückwirkend angerechnet oder erst ab dem Zeitpunkt wo die Kindesmutter das Geld frei zur Verfügung hat? Der Kindesvater zahlt momentan weiter den Kredit und Steuern für die Immobilie komplett alleine ab.
Würde mich über jede noch so kurze Antwort freuen Danke