Hallo zusammen
Kurz zu meinem Hintergrund
Kind Nr. 1 (9 Jahre) mit Ex-Lebensgefährtin(NICHT VERHEIRATET)
Kind Nr. 2 und 3 (2 und 1 Jahr) mit meiner jetzigen Frau (verheiratet).
Demnach bin ich Kind Nr. 1 natürlich unterhaltspflichtig
1.)Das Jugendamt hat mich lediglich eine Stufe herabgestuft auf 115%. Laut deren Aussage ist eine Abstufung angemessen.
Ich bin doch aber 4 Personen unterhaltspflichtig? Meiner jetzigen Frau und den 3 Kindern. Müsste nicht 2 oder 3 Stufen herabgesetzt werden? Meine Frau erhält derzeit nur Elterngeld in Höhe von 895 Euro ca.
2.) Ist es richtig das mittlerweile ein Kredit für eine selbstgenutzte Immobilie vom unterhaltspflichtigen Netto abgezogen werden kann? Im Internet steht es gebe ein neues BgH Urteil diesbezüglich. Bislang sagte mir das Jugendamt, ein Hauskredit sei vermögensaufbauend und demnach nicht berücksichtigungsfähig. (Aber als private Altersvorsorge dürfte man den Kredit doch angeben ? Schließlich ist es meine Vorsorge)
3.) Kann ich eine private Vorsorge abziehen, wenn ich z.B in einen ETF bespare für das Alter bespare.
4.) Welche Nebenkosten bei einem Haus oder Versicherungen könnte ich vom Nettoeinkommen abziehen.
Danke im Voraus