Hallo zusammen,
die Mutter meiner Kinder (8 und 10 Jahre alt) und ich sind seit ca. 4 Jahren getrennt, leben von Anfang an das echte 50-50-Wechselmodell und ich zahle seitdem einen selbst berechneten (und einvernehmlich vereinbarten) Unterhalt i. H. v. ~250 € zusätzlich zu beiden Kindergeldern, die meine Ex-Partnerin in voller Höher erhält (und behält). Dass ich überhaupt einen Unterhalt in dieser Höhe zahle, liegt daran, dass ich netto mehr als das Doppelte von ihr verdiene und ich habe damit meinen Frieden gemacht, da es (hoffentlich/vermutlich) den Kindern zugute kommt und ich nicht am Hungertuch nage.
Mit der neuen DD 2023 kam sie auf mich zu und hat die neuen DD-Werte in unsere private Berechnung eingetragen, die nun einen Zahlbetrag i. H. v. über 400 € ausspuckte und daher regte sie an, das Ganze mal offiziell vom Jugendamt berechnen zu lassen. Zum Verständnis: sie würde dann also 500 € Kindergeld + 400 € von mir erhalten. Mir ist sehr wichtig, dass ich mich ausdrücklich *nicht* vor Unterhaltszahlungen ggü. meinen Kindern drücken möchte, allerdings gibt es bei uns einen Faktor, der die komplette Berechnung sehr zu meinen Gunsten ändern würde und mich interessiert, wie da die offizielle Vorgehensweise ist:
Meine Ex-Partnerin arbeitet seit jeher nur 28 h, ich seit jeher 40+ h Vollzeit. Auch vor der Trennung habe ich meine Vaterpflichten trotz des Vollzeitjobs wahrgenommen, habe die Kinder regelmäßig in die Kita gebracht / aus der Kita abgeholt, sie zum Sport begleitet und mich gut um sie gekümmert - und das von Herzen gerne! Als ich meine Ex nach der Trennung darauf ansprach, ihre Erwerbsfähigkeit voll auszunutzen, lehnte sie dies vehement ab, mit der Begründung, die höhere Freizeit für die Kinder zu nutzen. Beide Kinder sind in der Schule, beide Kinder sind - in meinem und ihrem Betreuungszeitraum - am Nachmittag im Hort und erst gegen 16 / 16:30 Uhr zuhause. Bislang habe ich das einfach ignoriert, aber mit dem neuen Zahlbetrag frage ich mich, ob das noch fair ist. Dazu las ich, dass in solchen Fällen ein "fiktives Einkommen" angesetzt werden kann, da es auf der Hand liegt, dass sie aus Bequemlichkeit nur 28 h arbeitet und nicht, weil sie die Zeit für die Kinderbetreuung benötigt. Wenn sie das Mehr an Freizeit haben möchte: bitte schön, ihre freie Entscheidung. Aber ich sehe nicht mehr ein, ihr diese Freizeit zu subventionieren und wüsste gerne, ob ich mit dieser Auffassung "recht habe".
Weiterhin vermute ich ganz stark, dass bei einer Berechnung des Jugendamtes auf solche Feinheiten gar nicht eingegangen wird - oder? Wenn es hart auf hart kommt, könnte ich mich ja einfach weigern, mehr zu zahlen und dann müsste sie das gerichtlich durchsetzen lassen - was ich keinesfalls möchte. Ich würde nur gerne mit guten Argumenten in so eine Diskussion gehen, da sie sehr eigene Vorstellungen von Fairness hat.
Ich bin sehr auf eure Antworten gespannt und hoffe, dass ich nicht der erste bin, der sich diese Frage stellt.
Viele Grüße
Heino