Wechselmodell Kindesunterhalt - KM Verlangt neue Berechnung

  • Hallo zusammen,


    Bin auf google hier rauf gestoßen, habe einige Beiträge (der neuste vor mir) zum Kindesunterhalt im WM gelesen - wollte aber mal meine genaue situation schildern und eventuell von euch bewerten lassen und Rat einholen.


    Wir praktizieren für ein 6 Jähriges Kind das Wechselmodell - seit ca 1 Jahr.


    Bisher gab es ein gentlemans agreement. Ich zahlte der Mutter einen Ausgleich von 100 € pro Monat (Kindergeld erhält sie komplett). Das haben wir so gemacht, da ich ca 1200€ mehr als sie verdiene pro Monat - wir haben damals unsere beiden Gehälter grob durch einen der hiesigen Rechner, die im Internet zu finden sind, laufen lassen.


    Ich arbeite 40 Std die Woche, sie 32 Std - was ja sowieso schon immer weniger war, als sie könnte.


    Vor kurzem reduzierte sie ihre Arbeitszeit um weitere 10%. Daraufhin fiel ihr ein, dass ihr die 100€ + Kindergeld zu wenig sind, sie möchte gerne den Unterhalt ganz genau vom Jugendamt berechnen lassen (Mit Mehrkosten usw)


    Hier kommen wir zu meinen Fragen


    -Wie im vorigen Thema schon gelesen, trotzdem nochmal zur bestätigung: Wird das Jugendamt im Falle eines Wechselmodells überhaupt irgendwas berechnen, oder ist das im Wechselmodell ausschließlich Sache der Eltern?

    -Ich verstehe, dass ich Ihr einen ausgleich zahle, da ich mehr verdiene. Aber es war vorher schon "ungerecht" dass sie einfach so 8 Stunden weniger arbeitet, als sie könnte und ich das sozusagen ausgleiche. Kann sie nun einfach noch mal 10% runter gehen von den Stunden und dadurch mehr Geld verlangen?

    -Mehrkosten - sie sprach irgendwas von Fahrtkosten+Kinderzimmer. Allerdings verstehe ich das nicht so ganz.. Fahrtkosten + Kinderzimmer sind für beide Elternteile gleich - wieso sollte das noch mal zusätzlich als mehrbedarf additiert werden, damit ich , weil ich mehr verdiene da einen größeren Anteil von tragen muss?

    -Welche rechtlichen Möglichkeiten hat sie, wenn ich mir ihrer Forderung verweigere? In meinen Augen nicht gerechtfertigt - ich habe ihr einen Ausgleich+Kindergeld gezahlt, weil ich mehr verdiene und Fair bin. Sehe es aber irgendwo nicht ein, ihre Freie Zeit und somit fehlendes Gehalt durch Teilzeit, aufzufangen. Kann ich einfach nichts tun und weiter zahlen was wir vor 1 Jahr vereinbart hatten?


    Grüße und Danke schon mal

  • Hi,


    eigentlich ist in dem anderen Thread ja schon alles gesagt bzw. geschrieben. Trotzdem jetzt noch mal ergänzend. Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass das JA "Mädchen für alles" in dem Beziehungsdreieck Vater/Mutter/Kind ist. Es muss den im SGB VIII genannten Tätigkeiten nachkommen, wobei die Ansprüche der Kinder auf Unterstützung durch das JA wesentlich stärker ausgeprägt sind als die der Eltern.


    Unter Berücksichtigung des hälftigen Kindergeldes zahlst du also 225 € pro Monat für das Kind für einen halben Monat. Wenn man mal in die Düsseldorfer Tabelle schaut, haben wir einen Mindestunterhalt von 502 € für den vollen Monat. Mit 100 € im Monat kommst du also sehr gut weg. Wenn dieses Kind das einzige Kind ist, käme auch eine Höhergruppierung in Betracht. Und dein Gehalt dürfte bereinigt nicht über 1900 € liegen. So viel zu deiner Situation.


    Zur Kindsmutter: wieviel sie arbeitet ist angesichts des Kindes im Prinzip einerlei. Entscheidend ist, ob man bei nicht voller Berufstätigkeit von einem fiktiven Gehalt für Ganztagsbeschäftigung ausgehen kann. Oder ob das Kind noch Betreuung benötigt, die eine reduzierte Berufstätigkeit sinnvoll erscheinen lässt. Die Gründe können in der Person des Kindes liegen (Startschwierigkeiten in der Schule) oder auch in der fehlenden Fremdbetreuung in den "Randzeiten." Gerade in den ersten Schuljahren fallen ja häufig gerade die ersten Stunden aus, und dann zunächst die Betreuung durch eine dritte Person, dann Schule, dann Hort, das ist nicht zumutbar. Also Einzelfallentscheidung. Wenn dann das zu berücksichtigende Einkommen der Frau feststeht, ob der tatsächliche Verdienst oder aber der fiktive Verdienst, dann ist ihr Verdienst wie deiner zu bereinigen und dann kann man ihren finanziellen Anteil berechnen.


    Ganz sicher musst du nicht Möbel oder Fahrtkosten der Mutter finanzieren. Das Wechselmodell ist nun mal das teuerste Modell, das muss man wissen, und jedes Elternteil finanziert das, was in seinem Bereich anfällt alleine. Ein Mehrbedarf wären etwa die Hortkosten. Der wäre aufzuteilen.


    So, das mal als Einstieg. Und jetzt frage mal nach, wir antworten gerne weiter.


    TK

  • Hi timekeeper,


    danke für die rückmeldung!


    das mit dem Jugendamt beantwortet meine frage schom sehr gut, danke! Auch das mit dem mehbedarf.


    den punkt, dass ich gut weg komme verstehe ich nicht so ganz bzw wie du das meinst.

    Es sollte ja egal sein von welcher eingruppierung wir hier sprechen bzw wie hoch der mindestunterhalt ist in meinem beispiel. Wir leben das wechselmodell in dem jeder genau 50 prozent betreut und alles selbst bezahlt/beschafft und ebenfalla 50 prozent des kindesbedarfs zu erbringen hat. Zusätzlich dazu gebe ich der mutter diese 225 euro, weil sie (auch aufgrund von teilzeit) weniger verdient und nur um diesen ausgleich ging es mir.

    also wie soll ich verstehen, dass ich da gut weg komme?


    des weiteren arbeite auch ich 100 prozent, weswegen ich frage, wieso ich eine weitere reduzierung der arbeitszeit der mutter als gerechtfertigt ansehen soll - denn im prinzip verschafft es ihr vorteile in form

    Von zeit und mir nachteile in form von einem höheren anteil des gesamtbedarfs des kindes, da sie dann weniger verdient - den ich ihr dann als ausgleich zahlen soll.


    ob das wechselmodell teuer ist wegen doppeltanschaffungen, darüber wollte ich mich nicht beschweren, falls das so verstanden wurde. Mir ging es um die jeweilige arbeitsleistung der beiden elternteile zur erbringung des gesamtbedarfs.


    beste grüße

  • Es fallen beim Vater genau die gleichen Belastungen an, wie bei der Mutter, so dass man die Ausführungen zu eventuellen Schwierigkeiten bei der Einschulung oder zu "Randzeiten" usw. ignoriern kann.

    Die Berechnung des Wechselmodells wird durch die meisten Jugenämter vorgenommenen, das müssen dann aber beide Elternteile wünschen, da es dann kein Elternteil gibt, welches das Kind allein vertreten kann und einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung hätte.

    Die Berechnung ist dann ein unverbindlicher Vorschlag.


    Die Beanstandungen des Vaters sind nachvollziehbar.

    Der Mutter sollte ein fiktives Einkommen bei Vollzeittätigkeit angerechnet werden. Da der Vater aktuell monatlich faktisch 225 € zahlt, dürfte das schon passen.

    Unter Berücksichtigung eines fiktiven Einkommens der Mutter wird sich die Einkommensdifferenz weiter reduzieren.

    Ich würde einer entsprechenden Berechnung zustimmen und mitwirken, nach meiner Einschätzung wird eher die Mutter überrascht sein, wenn Sie feststellen muss, dass die Berechnung des Jugendamtes nicht das auswirft, was Sie sich vorstellte und ihr dieser Zahn gezogen wird.

  • Hi trotha, auch dir danke für die antwort!


    weißt du, ob man hier am ende dann auch die genaue berechnung mit formel und posten transparent mitgeteilt bekommt, zum nachprüfen? Sollte eine anwalt meinerseits drüber schauen und nicht für okay erachtet - muss ich diese berechnung nicht annehmen da unverbindlicher vorschlag?


    wegen den mehrkosten nochmal - ich habe im internet gelesen dass in vielen unterhaltsberechnungen von „kinderzimmer“ mehrbedarf von 2x150 eur spricht… ist das so richtig? 300 eur mehrbedarf erhöht doch den gesamtbedarf schon sehr, wovon der besser verdienende ebenfalls wieder einen größeren anteil zahlen muss… da beide ein kinderzimmer haben erscheint mir das unlogisch da sich die zwei kinderzimmer jeder halten muss bzw schon hat


    grüße

  • Kinderzimmer stellen keinen Mehrbedarf dar. Im Unterhalt sind die Kosten des Wohnes mit kalkuliert, meiner Erinnerung nach mit 20 % des Unterhaltes.

    Den berechneten Vorschlag erhalten beide Elternteile.

    Ob es erforderlich ist, diesen anwaltlich prüfen zu lassen, hängt auch davon ab, was der Anwalt dafür haben will.

    Bei Deinen hier erkennbaren Vorkenntnissen dürftest Du das auch allein hinbekommen.

  • Nach meiner Auffassung ist die Unterhaltsberatung durch das Jugendamt im paritätischen Wechselmodell über § 18 SGB VIII gesetzlich ausgeschlossen. Mir ist aber bekannt, dass sich manche Jugendämter dennoch dazu hinreißen lassen, eine solche vorzunehmen.

  • Hallo vater877 ,


    ich bin im Prinzip in exakt der selben Situation, auch wir teilen uns die Betreuung hälftig und meine Ex-Partnerin bekommt Ausgleichzahlungen von mir, obwohl sie nur teilzeit arbeitet und ich 100%. Auch ich habe den Betrag über einen Onlinerechner ermittelt, der aber nicht berücksichtigt, dass es sich bei dem einen Gehalt um Vollzeit und bei dem anderen um Teilzeit handelt.


    Ich möchte im Prinzip auch nicht wegen jeder Kleinigkeit zum Anwalt gehen, werde aber dauernd von ihr damit konfrontiert ich würde zu wenig zahlen. Laut meinem Verständnis ist das Gegenteil der Fall, da ich ihr Teilzeitgehalt als Basis zur Berechnung nehme und nicht auf Vollzeit hochrechne. Die Jugendämter scheinen sich hier rauszuhalten und andere öffentliche Beratungsstellen dazu gibt es scheinbar nicht wirklich. Wie hat es sich bei Dir weiter ergeben? Hast du eine Lösung gefunden?


    Viele Grüße

    Vater1980

  • Es ist nach meiner Auffassung rechtlich korrekt mit dem Teilzeitgehalt zu rechnen. Denn der Ausgleichsbetrag zwischen den Eltern ist trotzdem Kindesunterhalt. Und ein Kind kann nicht auf fiktive Einkünfte eines Elternteils verwiesen werden, wenn ein leistungsfähiger anderer Elternteil vorhanden ist.


    Dennoch handelt es sich ggf. um eine Obliegenheitsverletzung der Mutter. Ein daraus resultierender finanzieller Anspruch könnte nach meiner Auffassung vom Vater nur im eigenen Namen direkt gegen die Mutter geltend gemacht werden. Das wäre im paritätischen Wechselmodell sowieso einfacher als Kindesunterhalt im Namen des Kindes zu klären.