Kindesunterhalt

  • Hallo ihr Lieben,


    ich habe mal eine bzw mehrere Fragen zum Thema Kindesunterhalt.


    Folgende Situation:


    Mein Ex-Mann und ich sind geschieden. Unser gemeinsamer Sohn wohnt bei ihm, da ich beruflich als LKW-Fahrerin im Fernverkehr unterwegs war. Demnach zahle ich auch Unterhalt. Titel besteht nicht. Wir haben uns mit dem Jugendamt schriftlich geeinigt. Das war 2017.


    Jetzt ist es so, das er weniger bekommen hat, als ihm zustehen würde.


    Ich bin dann 2020 durch eine erneute Schwangerschaft ins Beschäftigungsverbot gegangen und habe Ende 2020 mit meinem neuen Partner (nicht verheiratet) unsere Tochter auf die Welt gebracht.

    Unterhalt habe ich bis heute gezahlt, ohne Ausnahme. Obwohl durch Beschäftigungsverbot und dann Elternzeit das Einkommen deutlich weniger war.


    Jetzt arbeite ich, aufgrund meiner Tochter, nur noch halbtags und verdiene dementsprechend weniger. Ca. 1300,00 € netto


    Meine Frage lautet jetzt:


    Was muss ich jetzt für meinen Sohn zahlen?

    Kann der fehlende Unterhalt seit 2017-2020 nachberechnet werden?

    Wie verhält sich das jetzt im Allgemeinen?


    Schon mal Danke für´s durchlesen und eventuelle Ratschläge.


    Liebe Grüße