Guten Tag,
ich stehe vor der Frage, ob ich beim Elternunterhalt im Bereich Schonvermögen als selbstständiger Künstler oder Angestellter gelte.
Laut Künstlersozialkasse in ich als selbstständiger Künstler bei der Künstlersozialkasse pflichtversichert und in den Schutz der Sozialversicherung einbezogen.
Soweit so viele Fragen ergeben sich daraus im Bereich Schonvermögen.
Wenn ich Selbständiger bin, ist mein Freibetrag größer, als wenn ich Angestellter bin.
Ich stolpere über das Wort Pflichtversichert.
Es ist in der Künstlersozialkasse so, dass man sich dort freiwillig um Aufnahme bewirbt. Einen Zwang wie bei einem klassischen Arbeitnehmerertrag gibt es nicht.
Ich stehe vor der Frage, wie ich das Schonvermögen berechnen kann. Selbstständiger oder Angestellter?
Hat dazu jemand eine Idee.
Lieben Dank
Peter