Hallo zusammen,
der Vater meiner Kinder und ich praktizieren seit 2 Jahren das Wechselmodell. Wir verdienen annähernd gleich viel, somit haben wir beschlossen die Ausgleichszahlung auszusetzen.
Jetzt möchte der Vater der Kinder einen Kredit bei der Bank aufnehmen um ein Haus zu kaufen, hierfür benötigt die Bank anscheinend eine notarielle Beglaubigung, dass das Wechselmodell praktiziert wird.
Da ich keine Ahnung von sowas habe, bin ich mir unsicher, ob ich solch eine Beglaubigung unterzeichnen soll, da ich nicht weiß, ob dies in Zukunft zu meinem Nachteil sein könnte.
Was ist, wenn ich z. B. aus gesundheitlichen Gründen nur noch reduziert arbeiten könnte und plötzlich auf eine Ausgleichszahlung angewiesen wäre? Müsste ich dann darauf verzichten, da notariell beglaubigt wurde, dass keiner dem anderen eine Ausgleichszahlung leistet und der aufgenommene Kredit dann über der Versorgung der Kinder stehen würde???
Ich habe gehört eine Beglaubigung durch einen Notar steht sogar über der Unterschrift eines RA.
Falls mir jemand von euch weiterhelfen kann, wäre ich sehr dankbar.
Grüße in die Runde