Private Krankenversicherung behindertes Kind, Kriterien Wechsel in PKV

  • Situation:

    Eltern, nicht verheiratet, eigenständige, Örtlich getrennte Haushalte.

    Die Mutter ist die Betreuungsperson.
    Vater hat nur gelegentlich stundenweise Kontakt zum Kind.


    Kind (16 Jahre) Ist beim Vater Privat krankenversichert.


    Das Kind wohnt seit 3 Monaten in einer Einrichtung der Behindertenhilfe.

    (Vertrag über Wohnen und Betreuen auf unbestimmte Zeit. Kommt 14 Tägig zur Mutter zum Besuch).
    Kosten der Unterbringung werden durch soziale Leistungsträger, Eingliederungshilfe und Pflegekasse beglichen.

    Bezgl. Verdienst: Vater geht in 6 Monaten in Altersteilzeit. Sozialversicherungspflichtiges Einkommen fällt unter Beitragsbemessungsgrenze. Da aber Vater über 55 Jahre alt kein Wechsel in die GKV möglich. Gehalt der Mutter ist niedriger als das des Vaters.


    Muss das Kind weiterhin in der PKV über den Vater versichert bleiben, oder besteht die Möglichkeit, dass der soziale Leistungsträger über die gesetzliche Krankenkasse das Kind mitversichert da Mutter sich weigert Kind in die Familienversicherung aufzunehmen ?


    Danke schonmal für eure Antworten!

  • Hi Otto, erst einmal herzlich willkommen im Forum.


    Eigentlich ist deine Frage eine sozialrechtliche. Deshalb auch hier wahrscheinlich noch keine Reaktion. Ich versuche es trotzdem mal, ganz vorsichtig. Die Voraussetzungen für einen Wechsel sind nach meiner Erinnerung dann da, wenn das Elternteil, welches in der GKV versichert ist, mehr verdient als das in der PKV versicherte.


    Wieso ruft man nicht einfach mal bei der GKV an oder stellt einen Antrag, und wartet auf den Bescheid? Wenn die Voraussetzungen bestehen, dann könnte man auf Zustimmung evtl. verklagen. Aber, man könnte ja auch auf die Idee kommen, den Mehrbedarf hälftig auf die Mutter abzuwälzen, vielleicht hilft das der Mutter bei der Entscheidungsfindung?


    TK