Situation:
Eltern, nicht verheiratet, eigenständige, Örtlich getrennte Haushalte.
Die Mutter ist die Betreuungsperson.
Vater hat nur gelegentlich stundenweise Kontakt zum Kind.
Kind (16 Jahre) Ist beim Vater Privat krankenversichert.
Das Kind wohnt seit 3 Monaten in einer Einrichtung der Behindertenhilfe.
(Vertrag über Wohnen und Betreuen auf unbestimmte Zeit. Kommt 14 Tägig zur Mutter zum Besuch).
Kosten der Unterbringung werden durch soziale Leistungsträger, Eingliederungshilfe und Pflegekasse beglichen.
Bezgl. Verdienst: Vater geht in 6 Monaten in Altersteilzeit. Sozialversicherungspflichtiges Einkommen fällt unter Beitragsbemessungsgrenze. Da aber Vater über 55 Jahre alt kein Wechsel in die GKV möglich. Gehalt der Mutter ist niedriger als das des Vaters.
Muss das Kind weiterhin in der PKV über den Vater versichert bleiben, oder besteht die Möglichkeit, dass der soziale Leistungsträger über die gesetzliche Krankenkasse das Kind mitversichert da Mutter sich weigert Kind in die Familienversicherung aufzunehmen ?
Danke schonmal für eure Antworten!