Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung

  • Hallo ihr lieben….


    Kurze Frage….

    Ich habe im März 2016 eine Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung unterschrieben.


    In dem ein Betrag von 366,- Euro monatlich eingetragen worden ist.


    Heisst das im Klartext eigentlich das man egal ob sich der Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle jährlich erhöht hat lediglich diesen Betrag hätte zahlen müssen?


    Grüsse

  • Wenn kein Prozentsatz in der Urkunde steht und auch kein "derzeit" oder ähnliches in der Nähe der 366 €, dann müsste man auf Basis der Urkunde auch nur die 366 € zahlen. Allerdings entsprach diese Summe im Jahr 2016 genau 120% des Mindestunterhaltes der zweiten Altersstufe.