Uneinsichtiger KV und Nochmann

  • Hallo,

    keine Ahnung ob ich hier richtig bin.

    Ich möchte mich trennen und das nicht erst seit gestern.

    Die Ehe ist eigentlich schon Jahre unglücklich. Die Trennung ausgesprochen gegenüber meinem Mann habe ich vor ca. einem halben Jahr. Seitdem schaue ich nach Wohnung was hier sehr schwer ist.

    Ich bin leider räumlich sehr festgelegt, hauptsächlich wegen unserem jüngsten Kind (sehr starke phsychiche Schwierigkeiten in der Vergangenheit).

    Mein Mann ist zwar auch seit Jahren unglücklich meint aber wir können uns nicht trennen finanziell, was ich für Quatsch halte.

    Natürlich wird es enger als bisher aber weit entfernt von unmöglich.

    In Wahrheit ist es wohl seine Bequemlichkeit.

    Langsam hat er aber verstanden, dass es mir ernst ist mit der Wohnungssuche und ändert nun seine „Taktik“:er drohte mir mit rechtlichen Schritten, wenn ich mit den Kinder ausziehe.

    Versteht mich nicht falsch: ich werde hier im engsten Umfeld bleiben, bin durchaus auch zu einem Wechselmodell bereit (zumindest würde ich ihn auf keinen Fall mit nur jedem 2. Wochenende abspeisen wollen) also von Kindesentzug kann keine Rede sein.

    Er weigert sich auch vehement die Tatsache einzusehen, dass es bei so schwieriger Wohnungsmarktlage zwangsläufig zu doppelten Mietzahlungen kommen muss ( es sei denn er würde zuerst ausziehen)

    und hegt so Vorstellungen wie: wir ziehen gleichzeitig aus.

    Reden kann ich auch nicht mehr mit ihm( es sei alles gesagt).

    Jetzt die Frage: Was kann ich tun wenn ich jetzt doch bald eine Wohnung finde damit er mir nicht Kindesentzug vorhalten kann?

    Und wie soll ich einen Trennungszeitpunkt festsetzen wenn er nicht will? Das geht ja dann erst nach Auszug-oder?

    Wie bringe ich ihn überhaupt dazu Kindesunterhalt zu zahlen? Nur über einen Anwalt? Und ab wann?

    Ich habe zwar ein paar Ersparnisse, aber die brauche ich für den Umzug-Scheidung usw ja noch.

    Deshalb wollte ich nicht jetzt schon zum Anwalt.

    Gibt es andere Beratungsstellen?

    Vielleicht das Jugendamt? Aber da geht er bestimmt auch nicht mit hin..

    Wie sollen wir da Abmachungen treffen?
    Sorry aber ich weiß gar nicht mehr wo mir der Kopf steht….

  • Hi,


    erst einmal herzlich willkommen im Forum.


    So, jetzt fangen wir mal ganz von vorne an. Wieso müssen die Kinder mit dir ausziehen, können die Kinder nicht beim Vater bleiben? Oder, andere Alternative, wieso wäre keine Lösung, dass der Vater auszieht? Bitte durchdenke auch alle Optionen, die vielleicht weit weg vom Üblichen liegen. Und es gibt neben einem Anwalt so als Einstieg in die Problematik auch viele Hilfsorganisationen, die beratend zur Seite stehen. Und auch mal durchrechnen, was möglich ist, finanziell.


    Wenn du das allein nicht gebacken bekommst, dann ist natürlich der Anwalt die richtige Anlaufadresse.


    TK

  • Hallo Mehrals3?


    Um die Trennung einzuleiten, brauchst du nicht auszuziehen. Getrennte Konten und getrennt von Tisch und Bett. ( bitte dokumentieren).


    Kinderunterhalt kann das Jugendamt fordern/berechnen,


    Solltest du Trennungsunterhalt fordern, wirst du wenn er nicht freiwillig zahlt, einen Anwalt/-in brauchen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
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  • Aus Sicht des Mannes kann ich das gut verstehen. ;-)

    Du hast da nämlich die deutlich besseren Karten, mit minderjährigen Kindern.

    Also kannst du erst mal relativ entspannt sein.

    "Kindesentzug" wegen Auszug mit Kindern ist Quatsch.

    Ich würde dir schon zu einem Anwalt raten, du erscheinst da recht unbedarft.

    JA ist auf jeden Fall eine gute Idee.

    Lass dich von deinem Mann nicht einschüchtern. Er weiß vermutlich genau, was ihm "blüht".

  • Danke schonmal euch 3 Antwortern:

    timekeeper :

    Natürlich wäre es theoretisch auch denkbar die Kids bei ihm zu lassen.

    Aber das älteste (16) will das absolut nicht (und nein das hat nichts mit mir zu tun), da werden wir Eltern uns schon extrem bemühen müssen, damit da überhaupt Umgang stattfinden kann und der jüngere möchte auch zu mir bzw zu beiden etwa gleich viel.

    Mir wäre es auch nicht Unrecht wenn der Vater ausziehen würde auch wenn mich die Kosten schon belasten würden.So könnte ich aber ganz in Ruhe weitersuchen und er hätte keine doppelten Mietzahlungen zu befürchten.

    Aber das will er auch nicht..

    Die Kosten durchrechnen ist nur insofern ein Problem, als das ich ja leider nicht weiß ob es bei dem Jüngsten auf ein Wechselmodell rauslaufen würde oder er doch den größeren Teil der Zeit bei mir wäre.

    Das macht finanziell ja doch einiges aus und bringt mich dazu extrem

    vorsichtig zu kalkulieren.


    edy

    Und wie kann ich das dokumentieren ?Also Konten ist ja kein Problem aber Tisch und Bett? Wenn er es dann abstreitet?


    Danke für den Tipp mit dem Jugendamt.

    Ich bin nicht der Typ der Trennungsunterhalt in Anspruch nehmen will, da ich auch arbeite (80%) und ganz gut mit Geld umgehen kann.


    Gauss

    danke für die beruhigenden Worte.

    Ich habe auch wirklich nichts gegen einen geregelten Umgang zwischen Vater und Kindern, aber beim 15 jährigen ist der Zug fast schon abgefahren.

  • Und wie kann ich das dokumentieren ?Also Konten ist ja kein Problem aber Tisch und Bett? Wenn er es dann abstreitet?

    hallo,


    Bett ist vielleicht schwierig, aber bitte keine gemeinsamen Einkäufe,


    edy

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  • Ich möchte dir noch raten, im Vorfeld keinerlei Zusagen oder Absprachen zu treffen.

    Warte ab, bis du alles mit einem Anwalt durchgesprochen hast.

    Es ist oft so, dass man am Anfang einer Trennung den Gedanken hat, man könnte vieles einvernehmlich regeln. Das gelingt selten. Wenn du erst mal böse Briefe vom Anwalt deines Mannes bekommst, ändert sich das. Ist leider so.

    Sprich erst mal klar die Trennung aus und führe sie praktisch durch.

    Worauf man da achten sollte, kannst du durch suchen nach "trennungszeitpunkt beweisen scheidung" rausfinden.

    Parallel suche dir einen Anwalt/Anwältin.

    Sichere Dokumente, Kontostände, etc.

    Wenn du dann noch Zeit hast, kannst du auch mal zum JA gehen.

  • Für den Auszug mit Kind benötigst du sein Einverständnis. Erteilt er dieses nicht und nimmst du die Kinder trotzdem einfach so mit, liegt ein Kindesentzug vor. Auch wenn das hier als Quatsch bezeichnet wurde, so habe ich persönlich schon mehrfach Fälle miterlebt, in denen Kinder sodann per familiengerichtlicher Anordnung aus der neuen Wohnung der Mutter herausgeholt und zum Vater verbracht wurden. Das ist also keineswegs eine Bagatellfrage. Die betroffenen Mütter ärgern sich vermutlich ihr ganzes Leben über ihr naives Vorgehen. Richtigerweise muss man bei fehlender Einigung mit dem Vater daher einen gerichtlichen Antrag auf Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts stellen.


    Zum Thema Kindesunterhalt kann das Jugendamt erst nach der Trennung helfen, da erst dann ein Barunterhaltsanspruch entsteht. In Fragen der Trennung allgemein sind sie jedoch auch zur Beratung verpflichtet.

  • Müsste dazu nicht aber ein wirklicher "Kindesentzug" vorliegen, also Weigerung, das Kind zum Vater zu lassen?

    Das ist hier ja nicht gegeben, es wird sogar das Wechselmodell angedacht.

  • Hi,


    Gauss, die Sache ist familienrechtlich etwas komplizierter. Wir müssen hier auf den tatsächlichen Ablauf von Trennungen schauen. Die Regel ist doch, dass durch die geänderten Lebensumstände eine Regelung vor der Trennung gar nicht möglich ist. Beispiel: Mutter war/ist primäre Bezugsperson der Kinder. Die Trennung findet relativ ungeplant statt (Klassiker), man streitet sich über den zukünftigen Aufenthaltsort der Kinder. So ein Gerichtsstreit kann dauern. Deshalb geht es häufig gar nicht anders, leider, als erst einmal Fakten zu schaffen, und die endgültige Klärung erfolgt dann hinterher. Das verlassene Elternteil muss aber auch in so einem Fall nicht jahrelangen Entzug der Kinder hinnehmen. Dafür gibt es Eilverfahren.


    Hier haben wir aber einen anderen Fall. Die Trennung ist ja schon seit längerem wie auch immer vollzogen. Es fehlt eben die räumliche Trennung. Da hätte man für die Kinder notfalls mit gerichtlicher Hilfe bereits eine Regelung finden können.


    TK