Tod in der Familie

  • Ihr Lieben,


    ich hatte in den letzten Jahren mehrfach mit dieser Problematik zu tun, mir fiel in diesem Zusammenhang auf, wo es häufig hakst, auf was man achten muss, und wie man vorsorgen kann, dass im schlimmsten Fall möglichst viel reibungslos verläuft. Es geht also nicht nur um das Testament, sondern um vieles mehr.


    Ich fange mal bei mir selbst an, ich denke, ihr könnt vieles auch in eure Situation mit rüber nehmen und umsetzen. Wenn ich sterbe, dann läuft ja vieles weiter, z.B. der Mietvertrag, andere Verpflichtungen entstehen neu oder andere sind noch abzuwickeln. Wer immer euer Rechtsnachfolger ist, er wird nur unter Schwierigkeiten alles am Laufen halten können, bis dann ein Erbschein da ist. Man sollte also völlig unabhängig davon zu Hause, gut griffbereit, eine Liste mit den Dingen liegen haben, die zu erledigen sind. Vielleicht auch erklären wohin gewisse Daueraufträge aus welchem Grund gehen. Jemand sollte wissen, wo diese Liste liegt. Gut ist dann auch noch, wenn eine Person des Vertrauens eine Vollmacht besitzt, die über den Tod hinaus geht. Diese Person kann dann auch gegebenenfalls die angemessene Beisetzung organisieren, zügig die Wohnung kündigen, Abos abmelden, also all das tun, was sinnvoll ist und das Geld zusammen hält. Wenn es Monate braucht, bis geklärt ist, wer die Wohnung kündigen kann, das kann dann richtig teuer werden, und das muss ja nicht sein.


    Kompliziert kann es werden, wenn minderjährige Kinder da sind, kein gemeinsames Sorgerecht besteht, die Eltern nicht zusammen leben. In diesen Fällen wird wohl immer das Familiengericht eingeschaltet. Dieses entscheidet dann, wo das Kind in Zukunft aufwachsen soll. Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass man per Testament verfügen kann, was mit den Kindern in Zukunft geschieht. Kinder sind keine Möbelstücke. Über letztere kann man verfügen. Über Kinder nicht. Da geht es um das Kindeswohl, allerdings sind die Gerichte sehr dankbar, wenn sie ein Papier in der Hand haben, aus welchem sich ergibt, wie der/die Verstorbene sich im Interesse der Kinder deren Zukunft vorstellt. Es ist halt eine wichtige Entscheidungshilfe. Bitte auch dieses Dokument griffbereit zu Hause liegen haben, jemand sollte wissen, wo, selbe Vorgehensweise, die ich weiter oben beschrieben habe. Es hindert Euch auch niemand daran, zwei Originale zu erstellen, gleichlautend, eines zu Hause behalten, und eines vielleicht auswärts bei einer Person, der man vertraut. Denn niemand hindert den ersten, der Zugang zur Wohnung hat, für ihn ungünstige Unterlagen zu vernichten.


    So, das ist erst einmal der Einstieg in die Problematik. Gerne auch zu diesem Bereich schon Fragen stellen.


    TK

  • So, weiter geht es.


    Die nächste Frage ist, ob man ein Testament benötigt. Nicht jeder benötigt eines. Das kann sich auch im Lauf der Zeit ändern. Wenn man möchte, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt, dann benötigt man kein Testament, so dass man auch nicht erst nach dem Schriftstück suchen muss, man kann bei Bedarf dann sofort nach dem Tod einen Erbschein beantragen. Nur, das sollte natürlich auch bekannt sein.


    Mal ein Beispiel für die Veränderung der Verhältnisse: Mutter ist allein erziehend, hat aber noch einen Lebensgefährten. Der Kindsvater kann nicht mit Geld umgehen, hat null Kontakt zu seinen Kindern, hat schon mehrfach auf krummen Wegen an Geld der Mutter zu kommen. Im Testament wurde geregelt, was Kinder und was Lebensgefährte bekommen und wer das Geld der Mutter im Fall ihres Todes verwalten soll bis zur Volljährigkeit der Kinder. Der Lebensgefährte starb, die Kinder wurden volljährig. Die Mutter hat das alte Testament vernichtet, die erwachsenen Kinder wissen, dass da nichts existiert und die gesetzliche Erbfolge eintritt, also sie die Erben sein werden.


    So, wenn man abweichend von der gesetzlichen Erbfolge etwas regeln möchte, dann ist ein Testament angesagt. Es sollte wirksam sein, also entweder handschriftlich verfasst sein, als Testament gekennzeichnet, klar formuliert sein, bitte Datum und Unterschrift nicht vergessen. Nein, ein Ausdruck aus dem PC langt nicht, auch wenn das Teil unterzeichnet ist. Über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten möchte ich mich hier nicht auslassen, wenn es kompliziert wird, dann sollte immer, ausnahmslos immer ein Notar eingeschaltet werden. Das ist DER Fachmann, der alle Aspekte berücksichtigt, auch die steuerrechtlichen. Und der Wille des Verstorbenen muss nicht mühsam erforscht werden, er ist klar formuliert. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn man z.B. einen Pflichtteilsberechtigten nicht nur enterben will, sondern der auch seinen Pflichtteil nicht bekommen soll. So eine Entscheidung muss gut begründet sein.


    So, was tu ich jetzt mit dem Testament, welches ich verfasst habe? Ich sollte sicherstellen, dass es auch gefunden und nicht vernichtet wird. Beispiel: ich habs in einer Schublade mit anderen wichtigen Dokumenten. Als erstes kommt ein gesetzlicher Erbe in die Wohnung, dessen Rechte durch Testament beschnitten wurden. Er vernichtet das Teil, dadurch tritt die gesetzliche Erbfolge ein und er erbt. Wie verhindert man so etwas? Einmal kann man ein Testament für eine ganz geringe Gebühr beim Amtsgericht hinterlegen. Oder aber, eine Alternative: man erstellt zwei identische Originalexemplare. Eines legt man eben in die Schublade zu den anderen Dokumenten, das andere Exemplar hinterlegt man bei einer Person seines Vertrauens. So ist auch so einigermaßen sicher, dass das Testament gefunden und umgesetzt wird.


    Und, bitte nicht vergessen, man sollte von Zeit zu Zeit überprüfen, ob ein Testament noch aktuell ist.


    Diese Kombi von Vorsorge für die Zeit nach dem Tod bis hin zur Testamentseröffnung bzw. der Erteilung eines Erbscheins sollte eigentlich Stress und überflüssigen Kosten vermeiden helfen.


    TK