Hallo!
Da mir das Jugendamt versichert hat, dass es mir bei meiner Frage leider nicht helfen kann stelle ich sie Mal hier in den Raum.
Kurz die Rahmenbedingungen:
Wir sind eine Patchworkfamilie mit w Kindern aus erster Ehe meiner Frau und einer leiblichen Tochter (10).
Ich habe mich von meiner Frau getrennt und wir hatten zunächst die Übereinkunft, dass ich die weiterhin die Kosten der Wohnung trage und sie weiterhin das Kindergeld 750 € erhält.
Dazu erhält sie noch Unterhalt für die Kinder aus erster Ehe von ca. 700 €. Sprich sie hat knapp 1.500 € zum Leben ohne auch nur einen Cent für den Wohnraum zahlen zu müssen.
Wohnung samt Nebenkosten und der Anteil der privaten Krankenversicherung für die Kinder beläuft sich nochmals knapp 1.500 €.
Nachdem Sie nun aus heiterem Himmel einen Anwalt wegen Trennungsunterhalt eingeschaltet hat liegt sie mir nun in den Ohren, dass Ihr der Kindesunterhalt für unsere Tochter noch zustehen würde.
Natürlich zahle ich den Unterhalt für meine Tochter gerne, versuche ihr aber zu erklären, dass Sie bitte abwarten soll bis die anwaltliche Klärung des Trennungsunterhalts geklärt ist, da es ja sein könnte, dass ich diesen bereits übererfülle und somit der Kindesunterhalt auch schon zumindest teilweise gedeckt ist.
Sie droht nun den Kindesunterhalt einzuklagen und alles was ich möchte ist das Unterhaltsthema im Gesamtkontext zu klären und frage mich nun ob ich mit meiner Vorstellung falsch liege, dass sich meine Frau nun gedulden muss, bis das Unterhaltsthema, das sie selbst anwaltlich angestoßen hat, geklärt ist? Oder sollte ich den Kindesunterhalt nun ungeprüft on top zahlen?
Wie gesagt mit 1500 € zur Verfügung sollte Sie theoretisch nicht am Hungertuch nagen, wobei man dazu sagen muss, dass sie kaufsüchtig ist und daher versucht Druck aufzubauen um weitere Geldquellen zu erschließen.
Für eine kurze Einschätzung wäre ich dankbar.
VG