Beistandschaft Berechnung dauert, kein Unterhalt

  • Hallo zusammen,


    ich mal wieder.


    Im Oktober hatte ich die Beistandschaft für mein Kind (17J) beantragt, da KV aufgrund Minijobs des Kindes (Job seit Sommerferien- neben seiner Schule (Oberstufe)) garkeinen Unterhalt mehr bezahlt hat.


    Beistandschaft hat seit 10/2022:

    Vater zur Einsendung Einkommensnachweisen aufgefordert und Belegen für Bereinigung-

    Ich sollte ebenfalls die Lohnabrechnungen vom Kind einsenden. Der Vater (und auch ich) dürften von zB 450,- Euro je 100,- Euro pro Elternteil in Abzug bringen.

    Vater vom Barunterhalt, ich vom ?? ... ja von was eigentlich? ... und wer macht denn sowas, wenn Kind für eine Stufenfahrt, Führerschein oder sonstiges spart?)

    Kind hat gekündigt - so machts ihm keinen Spass.

    Ich muss dazu sagen, dass dieser Job mit seinem Vater abgesprochen war - es ist nicht so, das kein Kontakt zw Kind und KV besteht. Es wird regelmäßig (NUR) telefoniert.

    Aber damit hat auch Kind nicht gerechnet.

    Vor allem versteht Kind nicht, dass mir auch ein Abzug zusteht. (rein theoretisch) Vater machts und bei mir wäre es dann moralisch? ach wie erwachsen Kinder dann aufeinmal sein können.


    Im Dezember kam über das JA der Mindestunterhalt für 10+11+12/2022.

    Im Januar kam der Mindestunterhalt wie 2022 übers JA bei mir an. Die Differenz zur neuen 2023 DT fehlt.

    Im Februar kam nix.

    Im März bis heute nix.

    Habe gerade die Beistandschaft angerufen ... die haben diesen "keinen Zahlungseingang im Februar u.a." nicht mal bemerkt?! - mir fehlen die Worte.


    Auch das Schreiben an KV Anfang Januar, in dem KV seine Darlehensraten belegen soll, wurde bis dato nicht beantwortet.

    Berechnet wurde demnach noch garnichts!


    Ich habe darauf hingewiesen, dass KV das noch 6 Monate (bis 18 Geb.) so fortführen wird. Darauf JA: "ich stelle dann mit 18 einen Beratungsschein für Ihr Kind aus ... damit er mit 18 selbstständig zum Anwalt kann."


    Ich bin gerade mit den Nerven echt am Ende ... ist das wirklich die Arbeitsweise eines Jugendamtes?


    Was passiert, wenn er wirklich bis zum 18, Geb nichts mehr bezahlt? Hat er dann einfach Glück gehabt ... und ich die A*karte und bekomme nix?


    Sollte ich einfach mal einen Antrag auf UHV stellen?


    Sorry, ist lang geworden

  • NullProblemo

    Hat den Titel des Themas von „Beistandschaft Berechnung dauert, keiner Unterhalt“ zu „Beistandschaft Berechnung dauert, kein Unterhalt“ geändert.
  • Hi,


    die erste Frage ist, ob ein Titel existiert, wenn ja, dann kann man daraus vollstrecken. Unterhaltsvorschuss kann man dann bis das Kind 18 ist, dann beantragen, wenn du nicht wieder verheiratet bist. Angesichts der Fülle der Fälle, die das JA bearbeitet, wird (zumindest ich kenne es so), kann in der Regel nicht festgestellt werden, wenn eine Zahlung nicht eingeht, sondern es werden die bearbeitet, bei denen Gelder eingehen.


    Aber, beantworte erst einmal die Frage nach dem Titel.


    TK

  • Hallo TK,

    leider kein Titel.

    Die Berechnungen wurden damals durch meine Anwältin vorgenommen - es klappte auch bisher immer.

    Bis zu diesem Job vom Kind, dann war vorbei.


    LG

  • Meines Wissens ist ein Minijob nicht auf den Unterhalt anrechenbar.

    Insofern muss er den Unterhalt nachzahlen, da er ja gefordert wurde.

    "einfach Glück gehabt" ist nicht.

    Leider sind die JÄ hoffnungslos überfordert, da muss man immer wieder selber tätig werden.

  • Hi,


    da war doch mal eine Anwältin drin, ich frage mich, wieso seinerzeit kein Titel erstellt wurde. Dass das Jugendamt da ein paar Monate vor Volljährigkeit nicht mehr viel Lust hat, den verbaselten Schrott aufzuräumen, das ist m.E, nachvollziehbar. Ihr braucht ohnehin einen Anwalt. Ich würde den Anwalt schon jetzt einschalten. Es muss zwar nach Volljährigkeit neu gerechnet werden, aber, damit jetzt der Anschluss nahtlos klappt. Und wenn Du nicht wieder verheiratet bist, bitte sofort die Unterhaltsvorschusskasse einschalten.


    TK

  • Eine Anrechnung des Minijobs ist möglich. Sofern der Beistand des Jugendamtes als gesetzlicher Vertreter des Kindes dies tut, ist das Kind daran gebunden und kann dahingehend später auch nichts mehr nachfordern.

    Der Beistand kann keinen Beratungsschein ausstellen, dies ist ausschließlich Sache des Gerichtes.


    Regelmäßig verweisen die Gerichte jedoch bei Volljährigen bis zum 21. Lebensjahr auf die kostenlose Beratung durch die Jugendämter.

  • Hi,


    es ist zwar zutreffend, dass die Jugendämter keinen Beratungsschein ausstellen können. Aber, nicht in allen Gerichtssprengel werden die Antragsteller beim Amtsgericht automatisch auf die Gratis-Beratung beim Jugendamt verwiesen. Und dort, wo das die Regel ist, werden aber auch Ausnahmen akzeptiert, wenn das mit dem Jugendamt einfach nicht funktioniert. Abgesehen davon kommt dem JA ab Volljährigkeit ja ohnehin nur eine Funktion als Berater zu, den Rest muss der Betroffene alleine regeln. Hier ist offensichtlich einiges schief gelaufen, das alles jetzt aufzuarbeiten und in die richtigen Gänge zu puschen, scheint dem JA nicht zu gelingen. Ich meine hier die Durchsetzung eines Titels, worum sich ja seit Monaten niemand bemüht hat. Die Mutter sollte sich schon jetzt den Schrieb vom JA holen, dass sie in dieser Sache nicht mehr tätig sein wollen/können. Damit wird dann die Genehmigung von Beratungshilfe beim Amtsgericht keine Schwierigkeiten bereiten, und dann ab zum Anwalt.


    TK

  • Warum betreibt man nicht das vereinfachte Unterhaltsverfahren und/oder beantragt Unterhaltsvorschuss? Beides ist parallel möglich. Erscheint mir hier die einfachste und effektivste Variante. Zumindest das Verfahren wäre natürlich Aufgabe des Beistandes, wenn der Vater nicht zahlt und kein Titel existiert. Wenn der Beistand aber nichts macht, würde ich es selbst beantragen. Es besteht kein Anwaltszwang.