Vergleich- Zahlung

  • Liebes Forum,


    nehmen wir an es wurde ein Vergleich geschlossen, Abschrift oder ähnliches liegt noch nicht vor, wann ist dieser zur Zahlung fällig?

    1. Nach erhaltener Abschrift

    2. innerhalb von 14 Tagen, wie mündlich übermittelt durch den Richter


    Vielen Dank im Voraus,

    MadMax

  • Danke TK, aber wartet man bis man was schriftlich vorliegen hat, wie bei einer Rechnung zum Beispiel ? So macht es für mich Sinn auch wegen der korrekten Summe

  • Ich dachte, ich hätte mich deutlich ausgedrückt. Also nochmal, vielleicht klappt es dann. Man bekommt keine Rechnung. Und der Richter hat es erklärt. Die korrekte Summe ist doch beim Verlesen des Vergleichs im Gerichtssaal genannt worden. Was anderes steht in der schriftlichen Ausfertigung des Vergleichs auch nicht drinnen. Wenn da steht "A verpflichtet sich, 1000 € zuzüglich 3% Zinsen ab dem ...." zu zahlen, dann musst du dir den Betrag auch selbst ausrechnen. Also, auf dem Papier steht nichts anderes als das, was der Richter verlesen hat. Sollten noch zusätzliche Gerichtskosten zu begleichen sein, dann bekommst du das separat vom Gericht übersandt.


    TK

  • Danke nochmal, mir war nicht klar, dass ich mir hätte die Summe merken/mitschreiben müssen, daher nochmal hier nachgefragt - ich dachte mit schriftlicher Zustellung des Vergleichs wäre zu zahlen

  • Nun ja, vielleicht kommt ja die schriftliche Ausfertigung des Vergleichs innerhalb der 14 Tage. Ich gehe einfach mal davon aus, dass auch die Gegenseite das Teil nicht eher bekommt als du. Und ohne das Papier in der Hand zu haben, können die ja auch nicht vollstrecken. Nur wenn die Papiere kommen, dann solltest du sofort überweisen und vielleicht auch der Gegenseite bzw. deren Anwalt mitteilen, dass das Geld angewiesen ist.


    TK