Kinderunterhaltspflicht als Bürgergeldempfänger

  • Hallo Zusammen!


    Ich habe eine Rechtsfrage bezüglich Kinderunterhaltspflicht als Bürgergeldempfänger und hoffe, dass Ihr mir helfen könnt.


    Seit dem 1. Dezember 2022 bin ich leider auf Hartz4 bzw. dann ab 2023 auf Bürgergeld angewiesen.

    Die Mitarbeiterin vom zuständigen Jugendamt (Beistandschaft) hat mir mittgeteilt, dass der festgelegte Kinderunterhalt für meine zwei Kinder, in dem Zeitraum meiner Arbeitslosigkeit gestundet wird.

    Diesem habe ich jedoch widersprochen.


    Zitat von meinem Schreiben:

    "Unterhalt bei Hartz IV (Bürgergeld) zu zahlen, ist in meinem Fall nicht möglich. Das bestätigt auch Paragraf 1603 des Bürgerlichen Gesetzbuches: Zuerst muss der eigene Lebensunterhalt gesichert sein, ehe man für andere Personen Unterhalt zahlen muss. Ein Elternteil, das Hartz IV bezieht und über kein weiteres Einkommen verfügt, kann demnach nicht zur Zahlung von Unterhalt herangezogen werden. Da jedoch der Nachwuchs dennoch auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist, sollte hier der Unterhaltsvorschuss als entsprechende Sozialleistung der Bundesrepublik Deutschland greifen."


    Zitat der Rückantwort vom Jugendamt:

    "Vorübergehende Änderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen führen nicht zu einer Änderung der Unterhaltsverpflichtung.

    Als vorübergehend werden von der Rechtsprechung Zeiträume bis zu sechs Monaten angesehen.

    Sofern daher der Zeitraum von sechs Monaten überschritten wird, erfolgt rückwirkend eine Herabsetzung der Unterhaltsverpflichtung."


    Nun zur meiner Frage. Stimmt es, dass Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse erst nach 6 Monaten anerkannt werden?

    Wenn ich dann zum Beispiel genau 6 Monate arbeitslos bin, dann müsste ich ja in meinem Fall, über 4.000,- an das Jugendamt zurückzahlen. X/

    Ist die Aussage von dem Jugendamt so rechtens?


    Ich freue mich auf eure Antworten sowie Ratschläge und wünsche euch noch einen angenehmen Start in die neue Woche:!:

  • Das Schreiben vom Jugendamt gibt zumindest eine nachvollziehbare Rechtsmeinung wieder.


    Allein mit dem Verweis auf den ALG II Bezug wirst du nur wenig bis nichts erreichen. Da wirst du deutlich mehr vortragen müssen, warum es dir nicht möglich sein soll, ein ausreichendes Einkommen für eine Unterhaltszahlung zu generieren. Im Streitfall vor Gericht.

  • Hi,


    letztlich ist es so, dass Unterhalt eine feste Größe für die Betroffenen sein soll. Der Zahler soll wissen, was er monatlich aufbringen muss, der Empfänger soll wissen, was ihm monatlich zur Verfügung steht. Außerdem kann man ja wohl kaum monatlich eine neue Berechnung durchziehen, eine vollstreckbare Ausfertigung eines Titels monatlich abändern. Deshalb hat man es so geregelt, dass die letzten 12 Monate bei Menschen mit festem Gehalt, die letzten 36 Monate bei Selbständigen als Berechnungsgrundlage dienen.


    Etwas anderes kann sich dann ergeben, wenn für die Zukunft voraussehbar ist, dass eine wesentliche Änderung für die Dauer eintritt. Der Klassiker: der Verpflichtete geht in Altersrente. Oder aber, wenn mit einem fiktiven Gehalt gerechnet wird. Dies ist der Fall, wenn der Verpflichtete bei entsprechender Anstrengung seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen könnte.


    Du musst also schon etwas mehr vortragen, um direkt von Deinen Unterhaltsverpflichtungen wirksam entbunden zu werden.


    TK

  • Hallo,


    vielen Dank für eure Antworten.

    Und sorry, dass ich mich erst jetzt wieder melde. War die ganze letzte Woche außer Gefecht 🤢


    Zitat

    Du musst also schon etwas mehr vortragen, um direkt von Deinen Unterhaltsverpflichtungen wirksam entbunden zu werden.

    Was könnte ich den zusätzlich vortragen? Vielleicht, dass ich kein Vermögen besitze?

    Dafür, dass ich an meiner Arbeitslosigkeit nicht schuld (betriebsbedingte Kündigung) bin und dass ich mich mehr als angemessen um einen Job bemühe, habe ich dem Jugendamt bereits mittgeteilt und nachgewiesen.


    Was könnte ich noch unternehmen oder versuchen um mich vorübergehend von der Unterhaltspflicht zu befreien?


    Versteht mich bitte nicht falsch.

    Ich will gerne für den Unterhalt meiner Kinder aufkommen. Jedoch ist meine aktuelle finanzielle Situation mehr als bescheiden.