Hallo Zusammen!
Ich habe eine Rechtsfrage bezüglich Kinderunterhaltspflicht als Bürgergeldempfänger und hoffe, dass Ihr mir helfen könnt.
Seit dem 1. Dezember 2022 bin ich leider auf Hartz4 bzw. dann ab 2023 auf Bürgergeld angewiesen.
Die Mitarbeiterin vom zuständigen Jugendamt (Beistandschaft) hat mir mittgeteilt, dass der festgelegte Kinderunterhalt für meine zwei Kinder, in dem Zeitraum meiner Arbeitslosigkeit gestundet wird.
Diesem habe ich jedoch widersprochen.
Zitat von meinem Schreiben:
"Unterhalt bei Hartz IV (Bürgergeld) zu zahlen, ist in meinem Fall nicht möglich. Das bestätigt auch Paragraf 1603 des Bürgerlichen Gesetzbuches: Zuerst muss der eigene Lebensunterhalt gesichert sein, ehe man für andere Personen Unterhalt zahlen muss. Ein Elternteil, das Hartz IV bezieht und über kein weiteres Einkommen verfügt, kann demnach nicht zur Zahlung von Unterhalt herangezogen werden. Da jedoch der Nachwuchs dennoch auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist, sollte hier der Unterhaltsvorschuss als entsprechende Sozialleistung der Bundesrepublik Deutschland greifen."
Zitat der Rückantwort vom Jugendamt:
"Vorübergehende Änderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen führen nicht zu einer Änderung der Unterhaltsverpflichtung.
Als vorübergehend werden von der Rechtsprechung Zeiträume bis zu sechs Monaten angesehen.
Sofern daher der Zeitraum von sechs Monaten überschritten wird, erfolgt rückwirkend eine Herabsetzung der Unterhaltsverpflichtung."
Nun zur meiner Frage. Stimmt es, dass Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse erst nach 6 Monaten anerkannt werden?
Wenn ich dann zum Beispiel genau 6 Monate arbeitslos bin, dann müsste ich ja in meinem Fall, über 4.000,- an das Jugendamt zurückzahlen.
Ist die Aussage von dem Jugendamt so rechtens?
Ich freue mich auf eure Antworten sowie Ratschläge und wünsche euch noch einen angenehmen Start in die neue Woche