Wohnvorteil im Nestmodell

  • Hi


    Ich habe folgende Situation:

    * Wir möchten mit unseren drei Kindern das Nestmodell praktizieren (50:50)

    * Ich übernehme das Haus, zahle meine Frau aus > ergo zahle ich alle Kredite ab und bin Besitzer des Hauses

    * Bei der Berechnung des Unterhalts für meine Frau hat der Rechtsanwalt bei der Berechnung des unterhaltsrelevanten Nettos die Abzahlung der Kredite schon abgezogen

    * Meine Frau würde im Nestmodell "Miete" bzw. Nutzungsentschädigung zahlen

    * Derjenige, der jeweils nicht "dran" ist, wohnt in seiner eigenen kleine Wohnung


    Die Frage ist nun: Wird mir bei der Berechnung des Unterhalts an meine Frau der gesamte Wohnvorteil angerechnet? Ich wohne in dem Haus ja nur 50% der Zeit und die andere Hälfte in einer eigenen Wohnung die ich auch finanzieren muss.


    Habe schon recherchiert aber nix dazu gefunden.


    Danke!

  • Hallo d022013a ,


    Der Wohnvorteil kann bei dir angerechnet werden, die Kredit-Zinsen kannst du gegenrechnen.


    Aufpassen das die Mieteinnahmen nicht zusätzlich als dein Einkommen angerechnet werden.


    Was habt ihr für die entstehenden Kosten für die KInder vereibart? ( Kleidung, Klassenfahrten, usw.).


    Zunächst sollten alle Punkte durchschaubar berechnet werden, danach kann man "verrechnen" .


    edy

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    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Danke edy!


    so ganz verstehe ich das noch nicht.
    Wohnvorteil muss ja der anrechnen lassen, der aufgrund von Eigentum mietfrei wohnt.
    Aber im Nestmodell wohne ich im Eigentum ja nur 50%. Für den Rest muss ich mir ja eine Wohnung mieten - hab also keinen Wohnvorteil.

    Wäre also eher der halbe Wohnvorteil anzurechnen?


    Danke!

  • Hallo d022013a,


    Hier könnte es doch egal sein, Wohnvorteil oder Mieteinnahme?


    Natürlich könnte man auch den halben Wohnvorteil anrechnen, und dazu die Mietzahlung deiner Ex.


    edy

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