Hallo Zusammen,
folgender Fall:
KM und KV, unverheiratet, nach der Geburt getrennt. Unterhaltszahlungen für KM und das Kind liefen bis zur Vollendung des 3 LJ reibungslos. Das Kind ist nun im 4 LJ und der Kindesunterhalt läuft problemlos weiter; lediglich der Betreuungsfall ist, zumindest im ersten schritt korrekterweise, weggefallen. Randnotiz: Tituliert ist nichts.
Die KM hat schlussfolgernd wieder eine Erwerbstätigkeit annehmen müssen, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Geplagt von unzähligen Krankheitstagen des Kindes, welches noch in die Krippe geht, verlor die KM inzwischen 3 Arbeitsstellen und die 4 bahnt sich gerade an, weil sich die Krankheitssituation des Kindes nicht bessert (keine ernsthaften Erkrankungen, jedoch immer so, dass man das Kind nicht in die Krippe geben DARF und demnach zu Hause bleiben MUSS und nicht arbeiten gehen kann, da keine Verwandten existieren). Homeoffice in ihrem Berufszweig nicht möglich.
Gibt es anhand dieser schwierigen Lebensumstände die Möglichkeit, den Betreuungsunterhalt verlängern zu lassen? Erfolgsaussichten der KM gegenüber dem KV?
Beste Grüße