Hallo zusammen,
im Rahmen der anstehenden Scheidung hat die Anwältin meiner Noch-Frau eine Scheidungsfolgevereinbarung nach unseren Vorgaben entworfen. Ich habe zugesichert, ihre Anwaltskosten zu übernehmen. Die Vereinbarung liegt nach einigem hin und her nun beim Notar, der natürlich noch einige Änderungen wegen handwerklicher Schwächen des Dokumentes vornahm. In der Zwischenzeit (Beginn Mai 2022) ist die Anwältin überraschend in Rente gegangen zum Ende 22 und hat einen neuen Anwalt vermittelt. Sie hat schon mit knapp 6000,- abgerechnet (passt zum Einkommen). Nun lässt die Noch-Frau die Änderungen des Notars vom neuen Anwalt prüfen.
Meine Frage ist nun, ob der neue Anwalt wieder die vollen Kosten im Rahmen eines Scheidungsverfahrens (diese Sache mit den drei netto-Gehältern) fordern kann. Da ich alles übernehme, kann die Noch-Frau natürlich komfortabel seine Dienste einfordern. Also wird der auch 6000 verlangen für die doch recht überschaubaren Dienste ? Rechtsanwaltsvergütung ist für mich wirklich ein Buch mit sieben Siegeln....