Anwalt der Gegenseite geht in Rente, Kosten für den zweiten ?

  • Hallo zusammen,


    im Rahmen der anstehenden Scheidung hat die Anwältin meiner Noch-Frau eine Scheidungsfolgevereinbarung nach unseren Vorgaben entworfen. Ich habe zugesichert, ihre Anwaltskosten zu übernehmen. Die Vereinbarung liegt nach einigem hin und her nun beim Notar, der natürlich noch einige Änderungen wegen handwerklicher Schwächen des Dokumentes vornahm. In der Zwischenzeit (Beginn Mai 2022) ist die Anwältin überraschend in Rente gegangen zum Ende 22 und hat einen neuen Anwalt vermittelt. Sie hat schon mit knapp 6000,- abgerechnet (passt zum Einkommen). Nun lässt die Noch-Frau die Änderungen des Notars vom neuen Anwalt prüfen.

    Meine Frage ist nun, ob der neue Anwalt wieder die vollen Kosten im Rahmen eines Scheidungsverfahrens (diese Sache mit den drei netto-Gehältern) fordern kann. Da ich alles übernehme, kann die Noch-Frau natürlich komfortabel seine Dienste einfordern. Also wird der auch 6000 verlangen für die doch recht überschaubaren Dienste ? Rechtsanwaltsvergütung ist für mich wirklich ein Buch mit sieben Siegeln....

  • Hallo james Tholden,


    Das mit den drei Gehältern bezieht sich auf die reine einvernehmliche Scheidung (inklusiv Versorgungsausgleich). Gegenstandswert= 3-faches Einkommen.


    Andere Punkte werden i.d.R extra , nach ihrem Gegenstandswert berechnet.


    Änderungen beim neuen Anwalt kosten extra.


    edy

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  • Hallo edy,


    vielen Dank für die Infos. Der neue Anwalt prüft letztlich das notarielle Schreiben, sonst nichts. Woran macht man da den Gegenstandswert fest ?

  • Hallo,

    Der neue Anwalt prüft letztlich das notarielle Schreiben, sonst nichts.

    Ein Anwalt braucht man nur, wenn man sich uneinig ist. Ist man sich einig genügt der Notar. Warum sollte man den Notar dann noch überprüfen ?


    Bei Gegenstandswerte googled du bitte, Z.B. nach Ehegattenunterhalt, oder Kindesunterhalt, oder Zugewinn usw.


    edy

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  • Naja die Noch-Frau traut niemandem und lässt nochmal prüfen. Wir haben vereinbart, dass ich ihre Anwaltskosten übernehme. Mag nicht so schlau gewesen sein, aber ist so. Der Notar hat etliche Änderungen eingebaut, die er für erforderlich hielt.


    timekeeper


    Das klingt interessant. Habe das Schreiben gerade nochmal gecheckt, da schreibt die alte RÄ: "Mein Kollege Herr xy wurde zum Abwickler bestimmt". Das bedeutet dass die das intern verrechnen und es nur eine Rechnung gibt ? Ich habe wirklich keine Ahnung wie sowas bei Anwälten läuft...

  • Hi,


    das kommt drauf an. Wenn das ursprüngliche Mandat die gesamte Betreuung dieses Vertragswerkes umfasste, dann ist auch die Nachbetreuung in den Kosten enthalten. Wenn also die Rechnung der Anwältin eine Schlussrechnung war, muss nichts mehr zusätzlich bezahlt werden. Wenn das aber mit einer neuen Auftragserteilung verbunden ist, dann ist auch beim Abwickler eine Rechnung zu bezahlen.


    TK