Guten Tag,
wir haben letzte Woche so ein Schreiben vom Familengericht erhalten. Ich habs Kopiert und eingefügt. Über hilfreiche Antworten freuen wir uns. Vielen dank und freundliche Grüße.
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der Mitteilung der Kindeseltern, den Beschluss vom X.X.202X nicht anzugreifen, wird die weitere Klärung der Angelegenheit, wie von den Eltern festgehalten, in der Hauptsache erfolgen. Bislang ist der Ergänzungspfleger entsprechend des im Gesetz neu aufgenommenen § 1781 BGB als vorläufiger Pfleger bestellt; die für eine endgültige Bestellung erforderlichen Ermittlungen erscheinen aber vor Durchführung der Hauptsache und damit der Klärung der Frage, ob überhaupt dauerhaft eine Pflegerstellung in Betracht kommt, sachfremd und den Rechten der Beteiligten zuwiderlaufend. Gleichzeitig ist aber angesichts der aktuellen Entwicklungen nicht zu erwarten, dass das Hauptsacheverfahren innerhalb der 3-Monats-Frist des § 1781 BGB beendet sein wird. Das Gericht beabsichtigt daher nunmehr, den Beschluss vom X.X.202X nach § 54 FamFG dahingehend abzuändern, dass die Ergänzungspflegschaft aufgrund einstweiliger Anordnung nicht nach § 1781 BGB besteht, sondern nach den normalen Regelungen der Ergänzungspflegschaft aufgrund einstweiliger Anordnung und die weiteren Sachfragen im Hauptsacheverfahren geklärt werden. Sie erhalten hierzu Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen. Mit freundlichen Grüßen |