Rücklagen bilden aus Kindesunterhalt/ Sparen

  • Hallo,

    der Ex-Mann zahlt den Höchstbetrag an Kindesunterhalt. Er fordert aber, dass ein Teil davon gespart werden soll, weil es ja soviel ist und das Kind im Monat nie tatsächlich soviel "kostet". Das Geld sei komplett für das Kind da sagt er. Hat er ein Recht darauf zu bestehen und wie würdet ihr das diplomatisch lösen ? Eigentlich will ich nicht darauf eingehen.

    Danke. VG; Trinity

  • Hallo Trinity123,


    Nein, er hat kein Recht zu verlangen, dass du einen Teil des Unterhaltes sparst.


    Du solltest aber vielleicht "Rücklagen" bilden, wenn das KInd in Zukunft z.B. den Führerschein usw. machen will.


    edy

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  • Hallo,

    Hat er ein Recht darauf zu bestehen und wie würdet ihr das diplomatisch lösen ?

    freundlich aber bestimmt darauf hinweisen, dass er dazu kein Recht hat...(der Unterhaltspflichtige Elternteil-UET hat grundsätzlich kein (Eingriffs-)Recht in die fiananziellen Angelegenheiten des betreunden Elterteil - BET einzugreifen) - die Vorgehensweise ist aber im nicht unerheblichen Maße davon abhängig, wie Euer sonstiges Verhältnis ist...:/

    Ein kleiner Hinweis trotzdem: Bei Zahlung des Höchstbetrages sollten trotzdem Rücklagen gebildet werden, um zB. Schulausflüge, Konfirmationsfeier o.Ä. oder Schulmaterialien (Computer o.Ä.) zu fianzieren. Hier kann es (u.U.) schnell passieren, dass der Ruf nach Mehrbedarf verhallt, weil zu Recht darauf verwiesen werden kann, dass solche Posten durchaus aus dem laufenden Unterhalt hätten angespart werden können...

  • Hi,


    Mehrbedarf begründet ja nur in den seltensten Fällen einen Anspruch auf Zusatzleistungen gegenüber dem zahlenden Elternteil. Und, das Betreuungselternteil kann ja durchaus auch pädagogische Zwecke mit der Verwendung des Geldes verfolgen. Also dem Kind einen großzügigen Betrag zur Verfügung stellen, damit es lernt, mit Geld umzugehen, es selbst einzuteilen und sparen zu lernen. Und, nicht vergessen, Kinder kosten ja auch verdeckt recht viel, es geht ja nicht nur um Klamotten, Schulbedarf und Ernährung. Da ist die Warmmiete zu berücksichtigen, die Zimmerausstattung. Ich z.B. konnte nur arbeiten mit zwei Kindern, weil ich eine Kinderfrau eingestellt hatte, und, karrieretechnisch konnte ich erst durchstarten, als das jüngste Kind etwa 12 war, einfach weil ich erst da wirklich flexibel war.


    Worauf ich hinaus will: es ist wirklich sinnvoll, insoweit wie bei jeder anderen Rente auch keine Auflagen zu erteilen, wofür sie auszugeben ist.


    TK

  • Hi,


    Mehrbedarf begründet ja nur in den seltensten Fällen einen Anspruch auf Zusatzleistungen gegenüber dem zahlenden Elternteil.

    TK

    Das ist vollkommen falsch.

    Mehrbedarf impliziert vielmehr gerade die Forderung des betreuenden Elternteils, das andere Elternteil möge sich an bestimmten Ausgaben beteiligen.

  • Hallo zusammen,

    Mehrbedarf begründet ja nur in den seltensten Fällen einen Anspruch auf Zusatzleistungen gegenüber dem zahlenden Elternteil. Und, das Betreuungselternteil kann ja durchaus auch pädagogische Zwecke mit der Verwendung des Geldes verfolgen.

    Diese Meinung teile ich nicht, oder besser gesagt ich stimme hier meinem Vorredner(-schreiber) Trotha zu....

    Mehrbedarf kann eben regelmäßig geltend gemacht werden, wenn entsprechender Anspruch besteht.

    Einig sind sich hier die Konfessionen (zB. JA. / Gerichte) das zB. bei (bei notwendigen) Nachhilfeunterricht mehrbedarf zu zahlen ist - und zwar (in der Regel) gequotelt nach Einkommen von beiden Elternteilen.

    Ebenso kann Mehrbedarf begründet sein, wenn dies die geistigen und kulturellen Eignungen und Neigungen des Kindes fördert... (zB.) Musikunterrricht einschließlich Beteiligung am Instrument, Reitunterricht und vieles mehr...

    Mehrbedarf kann (und wird) auch gerade bei einer vorhandener und/ oder durch zB. Unfall entstandenen Behinderung eines Kindes auch lebenslang anfallen..., aber auch, wenn das Kind auf bestimmmte (teure) Lebensmittel angewiesen ist zB. bei ausgewiesener (ärztliches Attest) Lebensmittelunverträglichkeit

    Mehrbedarf ist - so das Gesetz - Bedarf, der (regelmäßig) über den Regelbedarf des Kindes hinausgeht...(pauschal formuliert)

    Bitte keine Links zu Kanzleien mal eine interessante Seite wo man etwas genaueres zum Thema Mehrbedarf/ Sonderbedarf erfährt....

    Falls solche Links nicht erwünscht sind bitte löschen bzw. mal eine Info an mich....(Danke)

  • Hallo,

    Mehrbedarf impliziert vielmehr gerade die Forderung des betreuenden Elternteils, das andere Elternteil möge sich an bestimmten Ausgaben beteiligen.

    noch ganz kurz: Sowohl Mehrbedarf, als auch Sonderbedarf sind gequotelt (also anteilig) von BEIDEN (soweit Leistungsfähig) Eltern zu tragen.


    Bei Sonderbedarf (zB. Kieferchirurgische Behandlung, die über die von der Krankenkasse bezahlten Behandlung hinausgeht) ist VORHER(!!) mit dem anderen Elternteil abzusprechen... Ansonsten gilt hier: wer die Musik bestellt bezahlt...

  • Hey, wir sind uns ja einig. Ich stoße in den Beratungen nur immer wieder auf das Problem, dass die Betreuungselternteile doch sehr weit verbreitet meinen, jedwede zusätzlich entstehende Kosten seien Sonder- oder Mehrbedarf. Vieles muss angespart werden (Konfirmationskosten, Klassenfahrten, was weiß ich) oder ist eben auch bei regelmäßigem Anfall kein Mehr/Sonderbedarf. Und das ist eben auch ein Faktor, der durch die regelmäßigen Zahlungen abgedeckt ist. Das Argument hier, der Vater zahle mehr als den Betrag, von dem er meint, der müsse für die Versorgung des Kindes ausreichen, deshalb könne man ansparen ist eben auch deshalb falsch.


    TK

  • Vieles muss angespart werden (Konfirmationskosten, Klassenfahrten, was weiß ich) oder ist eben auch bei regelmäßigem Anfall kein Mehr/Sonderbedarf.

    Das finde ich sehr spannend, denn indirekt ist das ja dann doch eine Rücklagenbildung für solche Fälle durch den Zahlungsempfänger.


    Ich konnte mich mit der Mutter der Kinder damals auf einen Ansparbetrag einigen, den ich dann eben für solche Fälle einsetzen konnte und auch die Mutter dabei entlastet wurde.


    Gruß


    frase

  • Frase, natürlich ist das interessant. Wie man das regelt, das ist letztlich den Eltern überlassen. Nur, der Kernpunkt ist doch, dass - einerlei wie hoch die monatlichen Zahlungen sind - dieser Betrag ohne dass das zahlende Elternteil mitbestimmen kann, in der alleinigen Verfügungsbefugnis des betreuenden Elternteils liegt. Und das es im Rahmen einer planvollen Haushaltsführung sinnvoll ist, Rückstellungen für alle möglichen denkbaren Fälle zu bilden, das ist auch sinnvoll. Nur, wir haben das Problem, dass es bei vielen Alleinerziehenden ja gar nicht geht. Laut Statistiken lebt gerade diese Gruppe erschreckend häufig an der Armutsgrenze oder sogar drunter.


    TK

  • Zitat

    (von edy )Beitrag von Excel59 (26. März 2023)

    Dieser Beitrag wurde von edy gelöscht (Samstag, 08:32)


    Hallo, edy  ,

    Leider weiß ich so gar nicht mehr, was ich da (ggf so anstößiges und / oder was weiß ich was da zur Löschung geführt hat) geschrieben haben soll...

    Darf man also fragen (in der Hoffnung auf aufschlußreiche Antwort), was zur Löschung durch Dich edy geführt hat?


    Gerne auch per PN.

    Gruß Excel59

  • Hallo,


    habe den Beitrag wieder hergestellt, siehe in der Reihenfolge, 26.3. 2023


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Trinity,


    den vorangehenden Antworten konntest Du wahrscheinlich hinlänglich entnehmen, dass der barunterhaltspflichtige Elternteil rechtlich gesehen nicht verlangen kann, dass vom Kindesunterhalt Sparguthaben angelegt werden, weil das dem Konzept des Kindesunterhalts widersprechen würde.


    Unbeantwortet geblieben ist hingegen, wenn ich es richtig sehe, Deine Frage nach dem diplomatischen Vorgehen. Wenn Du damit nicht nur meinst, Deinem Partner etwas unterzujubeln, sondern die hohe Kunst meinst, wie man in mitunter schwierigen Situationen trotzdem gesichtswahrend miteinander umgeht, würde ich folgendes raten:


    1.) Gib, gern auch wiederholt, zu verstehen, dass Du siehst und bewusst bist, dass der Höchstbetrag gezahlt wird. Ob Du ihn dazu gerichtlich bringen musstest oder ob er dazu relativ freiwillig bereit war, hast Du nicht geschrieben. Wenn es relativ bereitwillig zustande gekommen ist und Du signalisierst, dass Du Dir der dadurch ausgedrückten Kooperationsbereitschaft bewusst bist, dann kommt beim Empfänger nicht die Botschaft an: "Was Du zahlst ist nicht genug!", sondern: "Immerhin sieht sie, dass ich den Höchstbetrag zahle."

    2.) Mancher Konflikt kommt dadurch zustande, dass die Beteiligten nicht über dieselben Informationen im Bilde sind. Dann kann deeskalierend wirken, die Informationen auszutauschen. Falls also Dein Ex nicht wider besseres Wissen vorschlägt, Du solltest vom Kindesunterhalt Ersparnisse anlegen, dann ist eine für ihn neue Information: "Du zahlst zwar den Höchstbetrag an Kindesunterhalt, aber der Kindesunterhalt ist gerade so gesetzlich definiert, dass er für den laufenden Unterhalt des Kindes verwendet wird - und Ersparnisse zählen nicht zu diesem laufenden Unterhalt für das Kind."

    3.) In Abhängigkeit davon, wie die tatsächliche Situation bei Euch ist, ob also a) Dein Ex vielleicht aufgrund einer gewissen Gutwilligkeit und finanzieller Fähigkeit mehr zahlt, als er bei gerichtlicher Klärung bis zum letzten Cent zahlen müsste, oder ob b) Dein Ex nach einer solchen gerichtlichen Klärung gegen seinen Willen verpflichtet wurde, den Höchstbetrag zu zahlen: a) dann spare, wenn auch nur einen kleinen symbolischen Betrag, um diese Form von Goodwill zu erhalten und ihm ein Stückchen entgegen zu kommen oder b) wähle eine begrenzte Anzahl von Sachverhalten, für die Du den Unterhalt tatsächlich benötigst, ergänze, dass, dabei noch nicht einmal die weiteren Ausgaben für x, y und z genannt sind und ende mit den Worten, dass Du deshalb von Kindesunterhalt keine Ersparnisse anlegen kannst, selbst wenn Du es wolltest. Auch diese Empfehlung spreche im Sinne der Diplomatie aus, weil möglicherweise gut gewählte Beispiele von Ausgaben als "Appell an die Fakten" seeskalierend wirken, nämlich dann, wenn der andere, bei dem die Ausgaben so ja nicht anfallen, ein Blick auf etwas bekommt, der sonst fehlt.


    Letzter Vorschlag aus eigener positiver Erfahrung: Wenn Du jede zweite Woche mit Deinem Ex bei einem Psychologen von z.B. pro Familia für 60 Minuten im Gespräch bist, um respektvoll miteinander umzugehen und Kinderthemen anzusprechen, die sonst auch zu Streit führen können, habt ihr bei ca. 80 € pro Termin nach einem Jahr rd. 4.000 € ausgegeben. Wenn ihr mit Anwälten vor Gericht streitet, seid ihr je nach Qualifikation der Anwälte sehr schnell, d.h. nach wenigen Monaten und Prozessen mehr Geld los. Stundensätze von Fachanwälten können gern über 300 € (ohne Steuern) liegen.