Kindesunterhalt Berechnung monatlich oder jährlich

  • Hallöchen zusammen,


    ich hoffe das ich hier soweit richtig bin und mir ggf geholfen werden kann.


    Ich bin beruflich Busfahrer und verdiene sehr schwankende Einnahmen zwischen 1700€ - 2200€(netto). Ich habe ja den Selbstbehalt von diesen 1370€ plus 5% berufsbedingte pauschale vom netto und zusätzlich habe ich 121€ als anerkannten Mehrbedarf wegen meiner Miete. Ich soll laut der Berechnung vom Jugendamt 252€ monatlich zahlen.


    In den letzten Monaten kann ich den vollen Betrag von 252€ aber nicht zahlen, da ich sonst unter meinem Selbstbehalt bin und das habe ich dem Jugendamt auch mitgeteilt. Der Sachbearbeiter bleibt aber bei den 252€ und sagt ich MUSS diese zahlen, da das Jugendamt von meinem Jährlichen durchschnittlich einkommen ausgeht und berechnet. Ich hatte mehrfachen schriftlichen Kontakt das man doch bitte die Berechnung monatlich macht wie bei einem Arbeitskollegen, aber das möchte der Herr einfach nicht machen und erklärt immer wieder das ich ja im jährlichen Durchschnittseinkommen auf die geforderte Summe komme.


    Was kann ich hier nun noch machen? Der Herr vom Jugendamt will keine monatliche Berechnung machen und ich bin echt am verzweifeln.


    Liebe Grüße Habe1990:)

  • Hallo Habe1990,


    Grundlage für die Berechnung des Kindesunterhaltes, ist das durchschnittliche Monatseinkommen . Jahreseinkommen geteilt durch 12.


    Es ist nicht entscheidend ob du in machen Monaten unter deinen SB kommst.


    edy

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  • Hallöchen edy,


    Also ist's dem JA egal ob ich unter den Selbstbehalt komme? Aber ich dachte das JA darf nicht an mein Selbstbehalt das ist quasi "unantastbar" durch die Düsseldorfer Tabelle und darunter kann ich nicht kommen.


    Bleibt mir da echt nichts und ich muss das hinnehmen? Kann doch auch nicht rechtens sein.


    Lg Habe1990

  • Da 252 € nicht einmal dem Mindestunterhalt der 1. Altersgruppe entsprechen, ist der Beistand schon großzügig, wenn er pauschal 5 Prozent als berufsbedingte Aufwendungen anerkennt, ohne diese zu hinterfragen.

  • Hallo,


    Also ist's dem JA egal ob ich unter den Selbstbehalt komme?

    es geht darum, ob "durchschnittlich" der Selbstbehalt gewahrt bleib.


    Du hast Monate mit geringeren EK , und Monate mir hörerem EK!


    edy

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  • Hi,


    Basis bei nicht Selbständigen sind in der Regel das Netto-Einkommen der letzten 12 Monate zuzüglich Weihnachts- und Urlaubsgeld, Steuerrückzahlungen u.s.w. So, aus diesem Betrag wird dann das durchschnittliche Einkommen im Monat ermittelt. Dieses wird bereinigt, dann ist auch noch der Selbstbehalt zu ermitteln (der ist ja keinesfalls festgezurrt) und dann weiß man, was an Masse zur Verfügung steht. Eine monatliche Anpassung ist doch schon rein technisch gar nicht möglich.


    Es gibt natürlich auch Ausnahmen, in denen nicht das Einkommen der letzten 12 Monate herangezogen wird. Dies ist dann der Fall, wenn eine dauerhafte Veränderung der Einnahmen für die Zukunft zu erwarten ist. Also etwa eine Verrentung des Zahlers. Aber, der Akzent liegt auf dauerhaft. Positive oder negative kurzfristige Veränderungen werden ja durch die Ermittlung des Durchschnittswertes abgepuffert.


    TK

  • Hallo an alle,


    Okeii, also bringt es mir alles nichts und ich muss das stillschweigend hinnehmen das mein Sachbearbeiter das alles so handhabt. Da bringt mir also auch ein gang zum Anwalt nichts. Mich hatte es halt irgendwie gewundert und geärgert das bei einem Arbeitskollegen die monatliche Berechnung gemacht wird und bei mir nicht. Ist dann halt reine kulanz bei ihm.

    Danke euch wirklich für die schnellen und tolle Hilfe x3


    Das Thema kann dann hiermit geschlossen werden.



    Lg euer Habe1990

  • Hallo,

    Okeii, also bringt es mir alles nichts und ich muss das stillschweigend hinnehmen das mein Sachbearbeiter das alles so handhabt. Da bringt mir also auch ein gang zum Anwalt nichts. Mich hatte es halt irgendwie gewundert und geärgert das bei einem Arbeitskollegen die monatliche Berechnung gemacht wird und bei mir nicht. Ist dann halt reine kulanz bei ihm.

    Danke euch wirklich für die schnellen und tolle Hilfe x3

    Fett: nicht ganz, JÄ rechnen selten zugunsten des UET(Unterhaltszahlendes Elternteil.

    Es lohnt auf jeden Fall, die Berechnung des JA zu überprüfen. Und bei entsprechenden Zweifel und Fehler diese auch kundzutun und anzumeckern....

    Dieses wird bereinigt, dann ist auch noch der Selbstbehalt zu ermitteln (der ist ja keinesfalls festgezurrt) und dann weiß man, was an Masse zur Verfügung steht

    Na der Selbstbehalt ist schon fix (siehe eben DT).

    wenn zuwenig Einkommen vorhanden ist um den Mindestunterhalt für Minderjährige oder privilegierte Volljährige Kinderzu bedienen, wird zB. schnell die Pauschale für Berufsbedingte Aufwändungen auf den Prüfstand gestellt und entsprechend gekürzt. GGf. wird der UET darauf verwiesen, sich einen anderen Job zu suchen oder aber seine Arbeitszeit (zB. auch über Nebenjob) auszuweiten - das Letztere könnte bei einem Berufskraftfahre wegen der Lenk-und Ruhezeiten u.U. schwierig werden) Ebenso könnte eine Anrechnung fiktiven Einkommens in Frage kommen...

    Zum (guten) Schluß wäre auch noch eine Magelfallberechnung möglich.


    Das Ganze fällt unter die Begrifflichkeit "Erweiterte Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners" (einfach mal googeln).


    Edith:

    Also ist's dem JA egal ob ich unter den Selbstbehalt komme?

    Wie schon angedeutet: es wird das Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate errechnet und dann daraus der Unterhalt ermittelt.

    Falls es - wie Du schreibst Monate - gibt, wo Du weniger verdienst (und somit kurzzeitig unter den Selbstbehalt rutschtst) wird vom UET erwartet, das er in den Monaten wo er mehr verdient entsprechende Rücklagen bildet um solche schwache Monatsverdienste "abzupuffern"

  • Hallo,

    [...]

    Das Ganze fällt unter die Begrifflichkeit "Erweiterte Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners" (einfach mal googeln).

    [...]

    Nicht "Erweiterte," sondern "Gesteigerte Erwerbsobliegenheit" heißt das...8)