Hausverkauf wegen Betreuungsunterhalt ?

  • Hallo,

    Angenommen jemand hat vor 10 Jahren geerbt und baute sich von dem Erbe ein Haus oder sogar eine Villa . Haus oder Villa ist schuldenfrei . Er verdient Netto 3000 ,- Euro. Jetzt hat er eine Freundin die ein Kind von ihm erwartet. Sie sind nicht mehr zusammen. Dann bekommt sie ja Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt. Betreuungsunterhalt mindestens 3 Jahre . Dann wird im ja ein so genannter Wohnvorteil angerechnet da er mietfrei in der Villa wohnt. Wenn man die Villa vermieten würde würde die 2500 Euro Miete einbringen . Müsste er dann so viel Unterhalt bezahlen das er garnicht zur Verfügung hat bzw. verdient? Dann ist er gezwungen die Villa zu vermieten oder zu verkaufen. Ist das so richtig oder falsch?

  • Hallo Ich bins,


    man wird sich ansehen ,was die Mutter vorher in ihrem Beruf verdient hat.


    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • Und wenn sie noch nichts gearbeitet hat ? Noch Nichtmal ne Ausbildung hat und noch bei ihren Eltern wohnt ?

    hier wird´s schwierig...

    Eineseits würde ich sagen, dass sie keinen Betreuungsunterhalt fordern kann, weil keinen "Verhandlungsmasse" über entgangenes Einkommen vorhanden ist...,

    Andererseits ist sie durch die Schwangerschaft bzw. vielmehr durch die Betreuung des Kindes daran gehindert eine Ausbildung zu machen...

    Obwohl es da (sicher) auch Möglichkeiten und Formen der Unterstützung gäbe...


    Falls das überhaupt in Frage kommt/ käme:

    Wie ist den Eure Beziehung? Kannst Du sie als Vater eurer gemeinsamen Kindes entsprechend entlasten, sodass Sie eventuell eine Ausbildung beginnen/ durchziehen könnte?

  • Der Bedarf der Mutter wird in Höhe des notwendigen Selbstbehaltes eines nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen angesetzt, derzeit 1.120 €.

  • Sie hat von Mama und Papa gelebt.

    Verstehe ich das richtig das sie einen Selbstbehalt von 1120,- bekommen würde? Eines nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen ? Ich bin aber erwerbstätig . Oder verwechsel ich jetzt gerade was ? Für mich als Neuling alles sehr kompliziert.

    Geplant ist es das sie ihr Studium von daheim aus macht wenn das Baby da ist aber daran glaube ich nicht . Ich glaub die hat's mit arbeiten nicht so.

  • Der Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Erwerbstätigen liegt bei 1510 €.


    Der Bedarf auf Betreuungsunterhalt umfasst die Einkommensdifferenz zwischen dem Einkommen vor der Geburt und dem Einkommen nach der Geburt. Hat die Mutter aber kein Einkommen, setzt man die o. g. 1120 € pauschal als Bedarf an. Bei 3000 € Nettoeinkommen scheint diese Zahlungshöhe durchaus realistisch.

  • Ah ok jetzt verstehe ich das. Dann ist es ja überschaubar . Wenn ich jetzt 5000 , - Netto hätte und wohne in meinem Eigenheim ohne Miete bezahlen zu müssen würde sie trotzdem nur 1120 ,- Betreuungsunterhalt + Kindesunterhalt bekommen.