Bafög für Tochter 24 Jahre alt in Erstausbildung

  • Hallo zusammen,


    ich brauche mal dringenden Euren Rat, weil ich die Welt nicht mehr verstehe vor lauter Ungerechtigkeiten.


    Bin seit 2013 geschieden, 3 Kinder gingen aus der Ehe hervor, seit 2 Jahren bin ich nicht mehr unterhaltspflichtig, die Ex-Frau hat kurz nach der

    Scheidung wieder geheiratet, einen sehr wohlhabenden Arzt, bei dem sie selber als Sekretärin arbeitet, nur halbtags, weil mehr aus finanziellen

    Gründen schlichtweg nicht nötig ist. Soweit so gut, habe seit Jahren kein Kontakt mehr zu ihr, nur der 20-jährige Sohn lebt noch bei ihr, die anderen

    Kinder (bereits 26J. und 24J.) sind schon ausgezogen.


    Nun zu meinem Problem:


    Die 24-jährige Tochter hat psychische Probleme und hat letztes Jahr ihre erste Ausbildung mittendrin einfach abgebrochen. Ich habe aus widrigen

    Gründen leider seit Jahren ebenfalls keinen Kontakt mehr zu ihr (Danke liebe Mama!), zu den anderen beiden Kindern ist das Verhältnis aber top.

    Meine Tochter ist jetzt vom "Betreuten Wohnen" direkt in eine WG gezogen und hat eine schulische Ausbildung begonnen, die natürlich Geld kostet.

    Kurzum, sie hat Bafög beantragt, das Amt kommt zu mir und verlangt Gehaltsnachweise für einen bestimmten Zeitraum und dann auf einmal ein

    Schreiben, dass ich ab sofort € 632,-- Unterhalt an meine Tochter zahlen soll, ohne Angabe wie sich der Betrag zusammensetzt und wie es mit dem

    Kindergeld aussieht. Wenn ich die Zahlung ablehnen würde, dann würde das Amt in Vorleistung gehen und von mir die Zahlung einfordern, zur Not

    auch gerichtlich.


    Jetzt kommt der Punkt, an dem mir der Kragen platzt.


    Bafög und Unterhaltsrecht sind wohl 2 verschiedene Paar Schuhe?! Meine Ex verdient mit ihrem Halbtagsjob nur rund € 700,-- pro Monat, ich in meinem

    Vollzeitjob natürlich wesentlich mehr. In einem anderen Verfahren wurden ihr, insbesondere durch das mietfreie Wohnen und die Wiederheirat mit dem

    Arzt, ein fiktives Einkommen angerechnet in Höhe von ca. € 2.000,--, somit musste sie auch immer ihren Anteil tragen für den Volljährigenunterhalt.

    Nachdem ich jetzt eine Zahlungsaufforderung in Höhe von € 4.424,-- erhalten habe für geleistete Bafög-Zahlungen des Landes an meine Tochter, habe ich

    auf dem Amt mal angerufen und gefragt ob das schon alles seine Richtigkeit hat. Antwort der freundlichen Dame: Ihre arme Ex-Frau arbeitet nur halbtags

    und hat somit im gesetzlichen Sinne gar kein Einkommen, also zahlen sie den vollen Betrag und ab 01.04. monatlich € 632,--. Wie ihre Ex-Frau lebt und das

    Vermögen des neuen Mannes, das interessiert im Bafög-Recht nicht, es interessiert nur das jeweilige Einkommen im Bemessungszeitraum. Ich hätte besser

    nicht mein Gehalt angeben sollen, sondern ablehnen, dann wäre das alles in eine andere Richtung gegangen, aber so sehen wir nur ihr Gehalt und das ihrer

    Ex-Frau und das bedeutet, ich muss alles übernehmen!?!? Kann gerne dagegen klagen, aber die Chancen, dass meine Ex auch einen Teil von den € 632,-- über-

    nehmen muss....sind gleich Null, so sei ihre Erfahrung.


    Noch was zur Info, was sicher nicht ganz ohne Bedeutung ist, das Kindergeld erhält weiterhin noch meine Ex-Frau! Das passt doch alles nicht zusammen!


    Ich habe ja schon einiges durch an Ungerechtigkeiten in meinem vergangenen Scheidungsprozess, aber das sprengt für mich den Rahmen. Die Ex darf mietfrei

    in einer Villa leben, der neue Mann hat steuermindernd meine Kinder zur Hälfte auf der Lohnsteuerkarte und ich soll alles übernehmen?! Das darf und kann nicht

    sein, in gut 2 Jahren gehe ich in Altersteilzeit und bin am Sparen für meinen Ruhestand und dann diese Forderungen, nein, nicht mit mir!


    Am kommenden Donnerstag habe ich einen Termin beim Anwalt, ich fühle mich vom Amt komplett über den Tisch gezogen!

  • Hallo Rainman52,


    Das BAföG-Amt kann dich nicht zu Unterhalt verpflichten, es kann evtl. das BAföG ablehnen.


    Das BAföG-Amt soll nachweisen wie der errechnete Betrag zustande kommt, wie sie dein Einkommen bereinigt haben.


    Meine Tochter ist jetzt vom "Betreuten Wohnen" direkt in eine WG gezogen und hat eine schulische Ausbildung begonnen, die natürlich Geld kostet.


    Welche Schule besucht sie? gibt es die Ausbildung auch kostenlos?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    das Amt steht in einer Rechtsbeziehung zu der erwachsenen Tochter. Es ermittelt nach eigenen öffentlich-rechtlichen Regelungen einen fiktiven Anteil der Eltern. Familienrechtliche Konstellationen bleiben zunächst einmal unberücksichtigt. Auf dieser Basis wird dann der mögliche BaföG-Anspruch berechnet.


    So, mögliche Anspruch des Kindes gegen die Eltern kann auf das Amt übergehen. Ob das hier der Fall ist, müsste als erstes überprüft werden. So, und jetzt greift dann das Familienrecht. Da wäre zunächst zu überprüfen, ob überhaupt noch ein Anspruch besteht. Stichwort: Zügigkeit der Ausbildung. Ob sich etwas anderes ergibt, dazu müsste man sich den Status der Tochter genau anschauen. Wenn man das bejaht, dann kommt der nächste Schritt: wer hat wie viel zu zahlen und inwieweit sind andere Zahlungen inkl. Kindergeld anzurechnen. Kindergeld in der Regel voll, aber auch da gibt es Ausnahmen.


    Unerheblich ist, dass der neue Ehemann offensichtlich finanziell gut da steht, seine Frau finanziell unterhalten kann. Die Tochter ist nicht mehr privilegiert, d.h., keiner der möglicherweise zur Zahlung von Unterhalt Verpflichteten muss seine Erwerbstätigkeit ausweiten, um den Unterhalt des Kindes sicher zu stellen.


    Mein ganz dringender Rat: anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Da sind zu viel Baustellen, der Fall muss vernünftig aufgebaut werden, um auch eine dauerhafte Lösung für die Zukunft zu finden.


    TK

  • Hallo edy,


    das Amt hat mich natürlich über die Ablehnung des Bafög-Antrags informiert, im gleichen Zuge aber auch klargestellt, dass ich ganz

    alleine zur Zahlung von € 632,-- verpflichtet bin. Die gehen in Vorausleistung wegen meiner Ablehnung und wollen es sich jetzt von

    mir zurückholen.

    Der Betrag € 632,-- wurde mit Angabe eines Paragraphen angegeben, das war es! Zudem noch die Angabe, dass meine Tochter kein

    Kindergeld bekommt, sondern das an die Mutter ausbezahlt wird. Schon allein das darf nicht sein, wenn das volljährige Kind einen

    eigenen Haushalt führt.

    Ob es diese Schule auch kostenlos gibt? Eher nicht, ist in etwa gleichzusetzen mit einer Physiotherapeutenschule, die kostet auch immer.


    Für mich passt das hinten und vorne nicht zusammen.

  • Ich könnte mir denken, dass die Tochter Bafög Vorausleistungen erhalten hat und der Vater diese nun zurückzahlen soll?


    Ansonsten gilt:

    930 €

    ./. Bafög

    ./. Kindergeld

    -------------------

    = Unterhalt


    Da die Mutter unter dem Selbstbehalt liegt, ist da wohl wirklich nichts zu holen.

    Ich wüsste nicht, was der Anwalt da argumentieren könnte. Höchstens vielleicht, dass die Tochter ihre Ausbildung nicht zügig an die Schulausbildung angeschlossen hat.

    Wieviel Bafög bekommt die Tochter denn?

  • Hey,


    ja, die Tochter bekommt € 632,-- monatlich Bafög als Vorausleistung. Dass die Mutter unter dem Selbstbehalt liegt ist mir klar,

    aber trotzdem, sie lebt mietfrei in einer Villa, der neue Mann hat 2 halbe Kinder (meine!) auf der Lohnsteuerkarte, bei dem

    Einkommen als Arzt merkst das mit Steuerklasse 3 schon. Sei mir nicht böse, aber meine Ex hat so derart viele geldwerte

    Vorteile, sie kann sich locker an dem Kuchen beteiligen.


    Zudem bekommt die Mutter noch das Kindergeld ausbezahlt, tut mir leid, hier stimmt was nicht!

  • Wie schon geschrieben, das Kindergeld steht komplett der Tochter zu.

    Das muss die Mutter weiterleiten.


    Wieviel Bafög bekommt sie denn regulär, also ohne Vorausleistung?

    Hast du den Bafög-Bescheid?

    Wie kam es zu der Bafög Vorausleistung?

  • Hey,


    ich habe noch nie einen Bescheid gesehen, ich weiß lediglich, daß er abgelehnt wurde, damit die Schule besucht werden kann

    von meiner Tochter, ging das Amt in Vorleistung...und das soll ich jetzt seit letzten September nachzahlen, bzw. ab 01.04.23

    632,-- pro Monat an das Amt überweisen.


    Wie gesagt, es gibt keinen Kontakt mehr zu meiner Tochter, ich habe auch keine Ahnung wer ihr das WG-Zimmer bezahlt. Warum darf

    jemand ohne eigenes Einkommen dann auch noch eine Ausbildung machen, in der man das Geld bringen muss?! Geht mir alles nicht

    runter!


    Fakt ist, dass ich die 632,-- pro Monat nicht komplett alleine übernehmen will, im Unterhaltsrecht wird fiktives Einkommen angerechnet,

    im Bafög-Recht aber nicht, wo ist da die Logik bitte?

  • Wau, willkommen im "Melkkarussell".


    Deine Tochter hat hier ganze Arbeit geleistet.

    Sie muss einen Antrag auf Vorleistung gestellt haben.


    Was mir komisch vorkommt, dass du den Bescheid nicht hast.


    Wie auch immer, es muss nun geklärt werden, ob du noch zum Unterhalt verpflichtet bist/warst.


    Da rate ich dir auch zu einer Rechtsberatung.


    Der Gedanke des Bafög ist ja, das junge Menschen ohne finanzielle Sorgen ihre Ausbildung absolvieren können.

    Ohne die Vorleistungen wäre also die Ausbildung gefährdet gewesen.


    Bleibt die Frage, ob die abgerochen Ausbildung zu einem Erlöschen der Unterhaltspflicht geführt haben könnte.


    Gruß


    frase

  • Hey,


    ich habe noch nie einen Bescheid gesehen, ich weiß lediglich, daß er abgelehnt wurde, damit die Schule besucht werden kann

    von meiner Tochter, ging das Amt in Vorleistung...und das soll ich jetzt seit letzten September nachzahlen, bzw. ab 01.04.23

    632,-- pro Monat an das Amt überweisen.

    Das verstehe ich nicht wirklich.

    Was wurde abgelehnt? Bafög?

    Setze mal richtige Satzzeichen, bitte.


    Was genau steht denn in dem Schreiben vom Bafög Amt?

    Ist dort eine Berechnung? Welche?

  • Auch Hallo,

    was soll denn da wohl drin stehen!? Der Antrag meiner Tochter wurde abgelehnt und daher bin ich zur Zahlung des Bedarfsbetrages verpflichtet. Ohne jegliche Transparenz wurde geschrieben:


    Paragraph 12 Abs. 2 Nr.1

    Bafög. € 632,00


    Einfach so hingeworfen ohne Erklärung wie die auf den Betrag gekommen sind.


    Mir wurde keine Schulbescheinigung vorgelegt, nur die Info, dass meine Tochter die und die Schule besucht seit September 2022.


    Aber das ist mir alles egal. Mir geht es darum, dass ich die Ausbildung nicht alleine finanzieren will und kann, ich bestehe darauf, dass meine Ex auch einen Teil übernimmt...und genau das lehnt das Amt ab! Entweder ich alleine oder sie gehen gerichtlich gegen mich vor!


    Ist doch normal dass man sowas nicht verstehen will! Besonders wenn die Exfrau diesen Monat schon wieder auf Luxusurlaub in der Schweiz ist...und das mit ihrem AMG_Benz, den sie einfach mal so geschenkt bekommen hat.


    Seid mir nicht böse, aber in dem Fall hat der Spass für mich ein Ende!

  • Hey, das hast du richtig erkannt, genau so fühlt es sich an! Man wird gemolken ohne Ablass und die Ex lacht sich eins!

    Das Bafögamt hat meine Ex schon darüber informiert, dass sie keine Sorgen haben muss vor irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen, für den vollen Betrag werde ich herangezogen!


    Das Amt weiß es, daß das Kindergeld weiterhin an die Ex ausbezahlt wird, warum wird das nicht verrechnet, warum wird das nirgends dargestellt? Der Herr vom Amt hat mir diese Info mit dem Kindergeld per Mail geschickt, auf allen Schreiben wurde kein Wort darüber verloren!? Wissen die feinen Beamten nicht was sie da tun?!?!?


    Hilft wohl alles nichts, ich muss zum Anwalt, der Staat zwingt mich dazu

  • Hi,


    du kannst bestehen, auf was du willst. Das Gesetz ist nun mal anders. Aber, ich habe aus anderen Gründen erhebliche Zweifel daran, dass du zahlen musst. Hatte ich ja schon angedeutet. Und nochmals, das Amt bewegt sich insoweit nicht im Familienrecht. Das zeigt doch auch die genannte Bestimmung. Da wurde nicht gerechnet, sondern der gesetzlich festgelegte Betrag genommen und das wars.


    Ich hatte bereits darauf hingewiesen, welche Vorgehensweise sinnvoll ist.


    TK

  • Hallo,

    Der Gedanke des Bafög ist ja, das junge Menschen ohne finanzielle Sorgen ihre Ausbildung absolvieren können.

    das ist doch aber nur die eine Hälfte des Gedankens...

    Bafög wird in der Regel (anteilig oder voll) nur dann bewilligt, wenn das Einkommen der Eltern nicht reicht.

    Tatsächlich könnte der TO seine Einkommenssituation im Bafögrechner eingeben und selbst drüberschauen. Unabhäng davon wäre es sinnvoll, das Bafögamt anzuschreiben und um die Berechnung beleghaft bitten.

  • Hi,

    ich habe nach meiner Scheidung im Jahre 2013 die volle Breitseite des deutschen Scheidungsrechts abbekommen, ich weiss dass ich fordern kann, aber die Realität sieht meist zu 99,9% ganz anders aus, du weißt was ich meine.


    Wie gesagt, kommenden Donnerstag ist der Termin beim Anwalt, ich werde danach berichten wie hier weiterverfahren wird

  • Hallo,

    das ist doch aber nur die eine Hälfte des Gedankens...

    Bafög wird in der Regel (anteilig oder voll) nur dann bewilligt, wenn das Einkommen der Eltern nicht reicht.

    Tatsächlich könnte der TO seine Einkommenssituation im Bafögrechner eingeben und selbst drüberschauen. Unabhäng davon wäre es sinnvoll, das Bafögamt anzuschreiben und um die Berechnung beleghaft bitten.

    Die Berechnung hatte ich angefordert, gekommen ist sie tatsächlich, per Email von dem Sachbearbeiter beim Amt, aber nur mit Paragraphenangabe und der Angabe: € 632,--


    Und drunter der Satz, dass das Kindergeld weiterhin die Mutter bekommt.


    Hier stimmt so einiges nicht. Der Anwalt soll das klären!

  • Hallo,

    ich gehe mal davon aus, dass die Tochter vollständig geschäftsfähig ist(?) Wenn ja, dann sollte das hier:

    Und drunter der Satz, dass das Kindergeld weiterhin die Mutter bekommt.

    (eigentlich:/) nicht Dein Problem sein. Das müßte dann Töchting mit der KM selbst verhackstücken...


    #Edith:

    Mir wurde keine Schulbescheinigung vorgelegt, nur die Info, dass meine Tochter die und die Schule besucht seit September 2022.

    Deine Tochter ist als (potentiell) Unterhaltsberechtigte Dir gegenüberzunächst in der vollen Darlegungs-und Beweispflicht.

    Sowohl was Ihr Werdegang betrifft (hier Schul- oder Ausbildungsnachweis) und auch was das Einkommen der KM und ihr Eigenes betzrifft

  • Gott sei Dank! Das bekommst du ohne Anwalt nicht gebacken. Wie schon geschrieben, die Behörde hat eine völlig andere Funktion als das Jugendamt oder ein Anwalt. Es kann auch nicht einfach das Kindergeld umleiten, und es wird nicht berechnen, wenn es rein um die Feststellung eines möglichen Anspruchs nach der genannten Bestimmung geht.


    Bitte achte darauf, dass zunächst zu überprüfen ist, ob überhaupt noch ein Anspruch besteht, da hab ich schon meine Zweifel. Erst wenn man diesen Anspruch bejaht, kommt man zur Berechnung, auf dich bezogen dann familienrechtlich. Und bei voller Anrechnung des Kindergeldes. Wobei ich auch in dem Fall überprüfen würde, ob man nicht das Kindergeld auf einen selbst umleitet, auf jeden Fall würde ich der Familienkasse dann mitteilen, dass die Mutter das Kindergeld zu unrecht erhält, weil das Kind weder bei ihr lebt, noch sie für den Unterhalt aufkommt.


    Bitte berichte uns, wie es weiter geht.


    TK

  • Hallo, das hier

    Die Tochter ist nicht mehr privilegiert, d.h., keiner der möglicherweise zur Zahlung von Unterhalt Verpflichteten muss seine Erwerbstätigkeit ausweiten, um den Unterhalt des Kindes sicher zu stellen.

    ist zwar richtig, nicht desto trotz kann (könnte) der KV von der KM per "familienrechtlichen Ausgleichsanspruch" versuchen, das sich die KM am Unterhalt mit beteiligt (zumindest theorethisch besteht ja die Möglichkeit - wie vom TO schon angedeutet - dass mietfreies Wohnen, Haushaltshaltsparnis, ggf. Haushaltführung angerechnet werden könnte (eventuell greift da auch der Taschengeldparagraf). Da sollte aber mal ein versierter Familienrechtler drüberschauen...