Alles anzeigenHallo,
ich gehe mal davon aus, dass die Tochter vollständig geschäftsfähig ist(?) Wenn ja, dann sollte das hier:
(eigentlich) nicht Dein Problem sein. Das müßte dann Töchting mit der KM selbst verhackstücken...
#Edith:
Deine Tochter ist als (potentiell) Unterhaltsberechtigte Dir gegenüberzunächst in der vollen Darlegungs-und Beweispflicht.
Sowohl was Ihr Werdegang betrifft (hier Schul- oder Ausbildungsnachweis) und auch was das Einkommen der KM und ihr Eigenes betzrifft
Da liegst du falsch! Mit den Vorausleistungen des Amtes sind alle Forderungen auf das Land Ba-Wü. übergegangen, jeglicher Schriftverkehr ist ab sofort nur noch direkt mit dem Amt in Stuttgart abzuwickeln. Egal was ich will, ich muss das schriftlich in Stuttgart anfordern.
War vorhin Mal auf dem Bafög-Rechner im Internet, habe alle Daten eingegeben und siehe da, es gibt kein Bafög vom Staat, aber der Bedarfsbetrag liegt bei € 632,--!
Stimmt es, dass von diesem Betrag das Kindergeld nicht mehr abgezogen wird!?