Bafög für Tochter 24 Jahre alt in Erstausbildung

  • Hey,


    bei dem was ich alles mit den Anwälten und vor allen Dingen, den Familiengerichten erlebt habe in den letzten Jahren, glaube ich kein bisschen daran,

    dass meine Tochter, die ich das letzte Mal 2017 gesehen habe, ihren Anspruch auf Unterhalt verwirkt hat mit dem Abbruch der letzten Ausbildung.

    Sie hat es aus psychischen Gründen abgebrochen, war von Februar 2022 - August 2022 krankgeschrieben, am 01.09.22 fing sie dann die schulische Ausbildung an, das erfuhr ich aber erst im Oktober 2022 vom Bafög-Amt. Da kam, genau an meinem Geburtstag, der erste "gelbe" Brief vom Amt, mit der Info, dass meine Tochter eine schulische Ausbildung begonnen und Bafög beantragt hat. Ich musste mein Einkommen für einen gewissen Zeitraum nachweisen, mit Fristsetzung natürlich.

    Ich rief dann beim Sachbearbeiter an und fragte ihn was das alles solle, meine Tochter macht doch eine Ausbildung bei der Stadt, mir ist nichts bekannt darüber, dass sie das nicht mehr macht. Antwort: Tja, ihre Tochter hat abgebrochen und macht jetzt diese schulische Ausbildung. Eine Richtung, welche überhaupt nicht ihr Ding ist, weil hier auch Tierversuche gemacht werden...und da hört es bei mir schon wieder auf. Es gibt auch niemanden der sie dafür für fähig befunden hat, das war ganz allein ihre Entscheidung.


    Woher ich diese "Nebeninformationen" habe obwohl kein Kontakt mehr zu ihr besteht?! Telefoniere regelmäßig mit der Betreuerin von meiner Tochter und von der älteren Schwester erfahre ich auch hin und wieder was. Echt schwierig....


    Seit gut 2 Jahren war ich jetzt aus allen Unterhaltsverpflichtungen raus...und jetzt geht es schon wieder los, das ist echt anstrengend, aber wem sage ich das?!


    Kein Kontakt zu mir, aber mein Geld haben wollen, das enttäuscht mich auch sehr. Ich finde, das sollte gesetzlich fixiert sein, dass der Kontakt zum Unterhaltszahler Grundvoraussetzung sein muss, um überhaupt Ansprüche zu stellen.


    Ich merke sehr wohl, dass ich mich auf sehr dünnem Eis bewege. Werde den Anwalt zuerst einmal fragen ob es nicht besser ist, einfach den geforderten Betrag zu zahlen bis Juli 2024, habe echt einen Riesenbammel davor, dass ich wieder ein Fass aufmache welches nur viel Geld und Nerven kostet.


    Na denn, schönes Wochenende, ich werde dann nach dem Anwaltstermin berichten

  • Hi,


    ich bin gespannt. Nur, 24 Jahre und nichts auf die Reihe gebracht? Hier ist doch zu schauen, was sie nach Schulbeendigung gemacht hat. Der Anwalt soll sich dieses Paket genau anschauen. Und auch mit psychischen Problemen kann man eine Ausbildung beenden, vielleicht durch Verlängerung.


    Ich verstehe deinen Frust, wirklich. Nur, die Idee des Kontakts, sorry, das läuft nicht. Das hilft doch auch nicht. Was hast du von einer Tochter, die irgendwie angemufft bei dir zu Hause hockt. Und viele Elternteile haben ja leider gar kein Interesse am Kontakt mit dem Kind. Zwang bringt da einfach nichts.


    Aber nochmals zurück zum Fall. Ich sehe nicht zwingend einen Grund, dass du noch zahlen musst. Denn du musst nicht ewig zahlen, bis eine Ausbildung erfolgreich beendet ist, sondern die Ausbildung muss sich zügig an die Schule anschließen und muss auch zügig durchgezogen werden. Klar, wie frase schon festhielt, wird auch ein Wechsel akzeptiert, der muss aber relativ zeitig erfolgen (Kind merkt, dass die Entscheidung falsch war). Beim Studium etwa spätestens nach 2 Semestern, also nach einem Jahr.


    Das Land BW hat nur soweit Interesse an Zahlung, wie es selbst quasi in Vorlage gegangen ist. Der originäre Anspruch kann also wesentlich höher sein und auch quasi aufstockend vom Kind geltend gemacht werden. Deshalb ist es ja so wichtig, den Anspruchsgrund genau zu überprüfen. Das tut das Land nämlich nicht. Die prüfen weder die Zügigkeit der Ausbildung, auch die Höhe des Anspruchs eben nicht, da wird sich an die öffentlich-rechtlichen Regeln aus dem BaföGG gehalten. Da ist auch nichts zu erklären.


    Warum ist insoweit der mögliche familienrechtliche Anspruch (in Höhe der Leistung) auf den Staat übergegangen? Das ist relativ einfach zu erklären. Man will einerseits vermeiden, dass Kinder ihre Eltern verklagen müssen, aber auch Mißbrauch vorbeugen. Etwa ein doppeltes Kassieren ausschließen.


    Also, ich warte auf dein feed back am Donnerstag.


    TK

  • Hey,


    eine Pflicht zum Kontakt mit dem Unterhaltszahler, soll nicht bedeuten, dass mich mein Kind besuchen muss mit einem langen Gesicht, das braucht kein Mensch, aber wenigstens sollte sie mit mir reden müssen, wenn auch nur am Telefon oder per Mail. Wenn sie das tun würde, dann wäre ich nicht hier, sondern würde sie unterstützen wo es nur geht, aber auf diesem Wege, nein, da kommt in mir der Kampfgeist auf, so nicht Fräulein...


    Das Risiko, dass sie wieder abbricht, das ist sehr hoch. Es reicht nur ein böses Wort des Lehrers oder eines Mitschülers und schon knickt sie ein, war schon immer so, ich weiß das, nur interessiert das sonst niemanden, erst recht nicht auf der Behörde.


    Ich frag mich echt, wer ihr das WG-Zimmer bezahlt und sollte das sogar noch vom Amt bezahlt werden, dann frag ich mich gleich nochmal, warum es erlaubt wird, eine Ausbildung zu machen, bei der man das Geld sogar noch bringen muss, wo leben wir eigentlich?!


    Bin vermutlich schon wieder auf der ganz falschen gedanklichen Schiene. Wenn ich nur dran denke, ich hätte mit 24 Jahren damals Unterhalt von meinem Vater eingefordert, dann würde ich jetzt sicher nicht mehr hier sitzen und schreiben, völlig undenkbar.


    Und nochwas zu dem Werdegang meiner Tochter: Wenn ich recht überlege, dann hat sie im September 2020 bereits die Ausbildung bei der Stadt begonnen, wurde im Februar 2022 krank und kündigte dann zum 31.08.22. Ab 01.09.22 begann dann die schulische Ausbildung, also nahtlos, das sieht

    jeder Richter nur zu gerne, ich weiß wovon ich rede. Das war kein Fehltritt diese Ausbildung zu beginnen, sie brach aus psychischen Gründen ab, und ich

    bin mir sicher, dass hier kein Richter dieser Welt ihr daraus einen Strick dreht.


    Durchgezogen hat sie bisher nach langem stationärem Aufenthalt in der Psychiatrie lediglich ein FSJ, in einer Einrichtung für schwerst geistig und körperlich behinderte Menschen. Wunderte mich damals sehr dass sie das kann mit psychischen Problemen, die Arbeit in solch einer Einrichtung ist ja bekanntlich nichts für Leute mich schwachen Nerven...


    Mir geht das alles sowas von gegen den Strich!


    Viele Grüße

    Rainman52

  • Hallo,

    das hier:

    eine Pflicht zum Kontakt mit dem Unterhaltszahler, soll nicht bedeuten, dass mich mein Kind besuchen muss mit einem langen Gesicht, das braucht kein Mensch, aber wenigstens sollte sie mit mir reden müssen, wenn auch nur am Telefon oder per Mail. Wenn sie das tun würde, dann wäre ich nicht hier, sondern würde sie unterstützen wo es nur geht, aber auf diesem Wege, nein, da kommt in mir der Kampfgeist auf, so nicht Fräulein...

    und das hier

    Wenn ich recht überlege, dann hat sie im September 2020 bereits die Ausbildung bei der Stadt begonnen, wurde im Februar 2022 krank und kündigte dann zum 31.08.22. Ab 01.09.22 begann dann die schulische Ausbildung, also nahtlos, das sieht

    jeder Richter nur zu gerne, ich weiß wovon ich rede. Das war kein Fehltritt diese Ausbildung zu beginnen, sie brach aus psychischen Gründen ab, und ich

    bin mir sicher, dass hier kein Richter dieser Welt ihr daraus einen Strick dreht.

    (auch wenn ich Dich in gewisser Weise verstehe, aber) ...läßt zunächst spüren, dass Du Unterstützung gerne (und ausschließlich) von Deinem Wohlwollen abhängig machen möchtest...

    So funktioniert das nicht. Das Deine Tochter nichts mit Dir zu tun haben will ist die eine Seite. Die andere (und hier alles entscheidende) Seite ist eben, dass die Eltern verpflichtet sind, ihren Kinder (mindestens) eine abgeschlossene Ausbildung zu finanzieren. Wobei eben auch Fehltritte möglich sein können- und sei es nur die falsche Berufswahl im ersten Anlauf....

    Weiterhin sind volljährige Kinder verpflichtet Ihren Unterhaltsanspruch zu begründen und zu belegen (Übrigens 2 Ansprüche die Du "getrennt" einfordern mußt, analog eben auch, wenn Du die Einkommenssituation der KM und der Tochter abklopfst...

    So reicht es eben nicht, einfach zu fragen, "was machst Du, Kind?", sondern die Frage(n) müßte (so oder so ähnlich) lauten: "Bitte, Kind, setze mich davon in Kenntnis, was Du derzeit machst und sende mir hierzu entsprechende aussagekräftige Belege zu (zB. Schulnachweis/ Ausbildungsnachweis)".

  • Hey,

    das hat nichts mit Wohlwollen meiner Wenigkeit zu tun, sondern um Anstand. Dass ich bzw. meine Ex verpflichtet sind mindestens eine Ausbildung zu finanzieren ist mir klar, aber keinen Kontakt haben wollen, sondern nur das Geld, das beißt sich irgendwie und ich stelle mich quer. Ich denke, ich bin mit dieser Einstellung nicht alleine!?


    Der Anwalt wird mir am Donnerstag dann hoffentlich sagen was zu tun ist, auf jeden Fall werde ich genau überlegen wie weit ich gehen werde, meine Erfahrungen aus der Vergangenheit sagen mir einfach, dass ich im Endeffekt den kürzeren ziehen kann


    Hatte schon mal 2017 eine Unterhaltsforderung meiner Tochter, Privatschule, Schul- u. Fahrtkosten, die Nachhilfekosten in Mathe zzgl. Kindesunterhalt, es ging um insgesamt € 1.200,-- pro Monat. Der Richter verdonnerte mich zu der Zahlung. Obwohl nach 1 Jahr Nachhilfe die Note in Mathe nicht besser wurde...ich musste zahlen! Ein paar Monate später schmiss sie alles hin!

  • Rainman52 ,

    Ich denke, ich bin mit dieser Einstellung nicht alleine!?

    Mit ziemlicher Sicherheit bist Du da nicht alleine (Aus eigener Erfahrung pflichte ich Dir bei) - allerdings nützt Dir diese Einstellung schlicht gar nichts...

    Auch meine Kinder wollten (und wollen) nichts mit mir zu tun haben und wollten - den Unterhalt betreffend - "nur" was ihnen zusteht, Also haben sie auch nur das bekommen, was ihnen zusteht...

    Der Anwalt wird mir am Donnerstag dann hoffentlich sagen was zu tun ist,

    Ich drücke Dir die Daumen ... (auch was die Wahl des Familienrechtlers betrifft)

  • Rainman52 ,

    Mit ziemlicher Sicherheit bist Du da nicht alleine (Aus eigener Erfahrung pflichte ich Dir bei) - allerdings nützt Dir diese Einstellung schlicht gar nichts...

    Auch meine Kinder wollten (und wollen) nichts mit mir zu tun haben und wollten - den Unterhalt betreffend - "nur" was ihnen zusteht, Also haben sie auch nur das bekommen, was ihnen zusteht...

    Ich drücke Dir die Daumen ... (auch was die Wahl des Familienrechtlers betrifft)

    Danke!

    Ich war glücklich und zufrieden als ich hörte dass meine Tochter eine gut bezahlte Ausbildung auf dem Rathaus begann, gute 2 Jahre wollte kein Mensch mehr was von mir, ich bin jetzt knapp 58 Jahre alt und spare jetzt endlich was an für meine Altersteilzeitphase die in 2,5 Jahren losgeht, das ganze Theater macht mir derart einen Strich durch die Rechnung!

    Ein Glück, dass ich noch 2 weitere Kinder habe, der Kontakt ist mehr als gut, hier hatte ich nicht einmal ein Problem, da wurden Neben- u. Ferienjobs gemacht, mit Beginn der Ausbildung floß kein Cent mehr an Unterhalt....und ich konnte wieder anfangen zu leben.


    Thema Anwalt: ich hatte sehr gute, insgesamt 5, aber der von der Gegenseite, sehr alt, dafür aber unmenschlich und eiseskalt. Hat vor Gericht nur rumgebrüllt, sagte ich dann was, fuhr mir der Richter über den Mund, aber wie!

  • Hi,


    nun ja Verhandlungsführung ist nicht jedermanns Stärke, und auch bei Rechtsanwälten gibt es alte Haudegen. Aber das ist Schnee von gestern, ich will mich auf die Zukunft konzentrieren. Mich stimmt nachdenklich, dass die Tochter kurz vor Abschluss der Ausbildung das geschmissen hat. Da hätte es doch eine andere Lösung gegeben, wegen Krankheit, zumal wenn sie jetzt wieder voll in eine Ausbildung einsteigen kann. Bitte besprich diesen Aspekt auch mit deinem RA.


    Da die Tochter nicht mehr priviligiert ist, kannst du deine Lebensplanung so fortsetzen, wie du es geplant hast, dann reduziert sich familienrechtlich eben der Zahlungsanspruch der Tochter. Auch das am Donnerstag besprechen.


    TK

  • Hey,


    sie hat die letzte Ausbildung nicht kurz vor dem Abschluss geschmissen, sagen wir mal, ein gutes Jahr vorher, wie Du schon sagtest, da hätte es sicher

    eine andere Lösung gegeben, auch wenn man noch so mit den Nerven fertig ist oder der ganze Stoff einem überhaupt nicht passt. Aber gut, es ist

    passiert und ich werde das alles am Donnerstag mit dem Anwalt besprechen, eine Frageliste ist erstellt, ich bin startklar.


    Bis dann!


    Viele Grüße

    Rainman52

  • Hallo zusammen,


    nun denn, ich war beim Anwalt und wollte berichten was dabei rauskam.


    Nach Erklärung der ganzen Sachlage kam er zu dem Ergebnis bzw. der Meinung, dass die Schul- und Ausbildungsabbrüche keine Auswirkungen auf meine Unterhaltspflicht haben, kein Richter der Welt, zumindest in Baden-Württemberg, würden hier meiner Tochter etwas verweigern.


    Der nächste Punkt war der Beschluss vom OLG in Stuttgart. Dieser hat seiner Meinung nach sehr wohl noch Gültigkeit, wurde nie zurückgefordert bzw. aufgehoben. Somit ging meine Tochter von Anfang an den falschen Weg, mit diesem in der Hand hätte sie bei mir und der Mutter Unterhaltsansprüche

    geltend machen sollen, bzw. eine Aktualisierung der Einkommensverhältnisse einfordern, aber nein, sie geht gleich auf´s Bafög-Amt...


    Der Anwalt meinte auch, dass ich per Gesetz unterhaltspflichtig bin, ebenso wie die werte Ex-Frau. Nur, wie machen wir das jetzt dem Bafög-Amt klar?!


    Wir haben vereinbart, dass der Anwalt jetzt erstmal ein Schreiben macht an das Amt, in dem die Noch-Gültigkeit des OLG-Beschlusses dargestellt wird.

    Hier ist noch ein Betrag ausgewiesen in Höhe von € 400,50, den ich an Unterhalt zahlen musste. Das war 2018, als ich noch 40 Stunden in der Woche arbeitete, jetzt sind es jedoch mittlerweile nur noch 35 Stunden. Der Anwalt wird dem Amt vorschlagen, dass ich bereit bin, monatlich € 340,-- zu bezahlen

    ohne den gerichtlichen Weg einzuschlagen. Die Einforderung anteiliger Unterhaltsverpflichtungen der Mutter kann dann einfordern wer will, das soll mich nicht interessieren. Und wie kommt der Anwalt jetzt auf die anteiligen € 340,-- ?


    Unterhaltsanspruch meiner Tochter gem. DT: € 930,-- abzgl. Kindergeld € 250,-- = € 680,--


    Und genau dieser Betrag soll jetzt hälftig aufgeteilt werden, so sein Vorschlag.


    Seine Hoffnung ist aber auch, dass das Bafög-Amt gar kein Interesse an einem Rechtsstreit hat und die Sache im Sande verläuft.


    Was denkt ihr? War das jetzt erstmal die richtige Entscheidung?


    Viele Grüße

    Rainman52

  • Klingt nach einem windigen Vorgehen.


    Der alte Unterhaltsbeschluss ist gültig und vollstreckbar. Die BAföG-Stelle kann sich diesen umschreiben lassen und einfach die Zwangsvollstreckung über 400,50 € betreiben. Sollten sie nach Einkommensprüfung der Auffassung sein, dass sich ein höherer Anspruch ergibt (wovon hier mMn auszugehen ist), können sie zudem die gerichtliche Abänderung dieses Anspruchs durchführen. Sie können dich zuvor zur freiwilligen Anerkennung auffordern. Das wäre zumindest ein korrektes Vorgehen der BAföG-Stelle, falls es nicht im Sande verläuft.


    Der "Berechnungs"vorschlag des Anwaltes ist in meinen Augen lächerlich, zumal der bisherige OLG Beschluss scheinbar bereits eine komplexere Volljährigenberechnung mit fiktivem Einkommen bei der Mutter enthält (was ich persönlich nicht verstehe und als falsch erachte). Oder war das nur ein Vergleich?


    Gegen das Vorgehen des Kindes ist mMn nichts einzuwenden.

  • Gegen das Vorgehen des Kindes ist mMn nichts einzuwenden.

    Was ich nicht verstehe ist, warum es zu diesem Vorausleistungsverfahren kam?

    Normal wäre doch:

    - Bafög abgelehnt

    - Tochter wendet sich an Vater und Mutter wg. Unterhalt.


    Erst wenn der Vater sich dann weigert zu zahlen, kann man ja Vorausleistung beantragen.

    Dabei werden dann auch zunächst die Eltern nochmals befragt.


    Was der Anwalt noch machen müsste ist, die Tochter um die Einkommensunterlagen/Steuerbescheid der Mutter bitten. denn sonst kann man den Unterhalt nicht korrekt berechnen. Die Tochter ist hier auskunftspflichtig.

  • Hey,


    welches Unterhaltsverfahren ist nicht "windig"?

    Der Beschluss vom OLG war zuerst ein Vergleich und als dann beide Parteien damit einverstanden waren, wurde es zum Beschluss.


    Meine Tochter hätte zweifelsfrei erst mit diesem Beschluss zu mir und der Mutter kommen sollen, hätten beide dann abgelehnt, wäre es völlig legitim gewesen, dass sie über den Anwalt den Betrag per Mahnbescheid/Pfändung hätte einfordern können. Ist alles nicht passiert, sie ging den Weg des geringsten Widerstandes und beantragt Bafög.


    Was den Anwalt auch gewundert hat ist der Umstand, dass dem Bafög-Amt der Beschluss vorlag und die nicht auf die Frage gekommen sind ob dieser

    noch gültig ist oder nicht. Ist er aber noch, zwar mit veralteten Daten, aber im gesetzlichen Sinne kann meine Tochter damit fordern.


    Sinn und Zweck des Vorgehens vom Anwalt ist es, dass das Bafög-Amt kein Interesse an einem Rechtsstreit hat und den Vorschlag mit den € 340,-- eingeht.


    Sollten sie das tun, gibt es aber noch jemanden der das sicher nicht tun wird. Und das ist die werte Ex-Frau.

  • Hi,


    nach Einreichung der Gehaltsnachweise von mir und meiner Ex wurde vom Amt der Bafög-Antrag meiner Tochter abgelehnt. Gleichzeitig kam die Info, dass ich alleine unterhaltspflichtig bin, das Amt in Vorausleistung geht, damit die Ausbildung nicht gefährdet ist. Ich legte daraufhin Widerspruch ein mit der Aussage, dass meine Ex nicht ihr wirkliches Einkommen angegeben hat, es einen Beschluss gibt vom OLG Stuttgart, worin ein fiktives Einkommen angerechnet wurde.

    Ich legte den Beschluss zur Einsicht vor, aber das interessiert niemanden beim Bafög-Amt, das eine ist öffentlich-rechtlich, das andere BGB, die machen es sich echt einfach.


    Anwalt meinte auch noch...auf dem Amt wissen die auch nicht alles, auch die machen Fehler

  • Gauss Für die Vorauszahlung muss man glaubhaft machen, dass kein Unterhalt gezahlt wird. Das liegt hier vor.


    Rainman52 Also ist es ein Vergleich. Das Familiengericht hat insoweit nichts selbst entschieden, sondern die Beteiligten zum Vergleich moderiert (wie so oft). Dir wäre es lieber gewesen, dass deine Tochter den Unterhalt pfändet, als dass du durch den Rechtsnachfolger BAföG jetzt nochmal eine Klärungsmöglichkeit erhältst? Verstehe ich nicht diese Aussage.


    Auf den 340 € Deal wird sich kein Unterhaltsgläubiger einlassen, der auch nur einen Hauch von Ahnung hat.


    Der Verweis auf den OLG Beschluss befreit dich nicht von der höheren Forderung, wenn eine Änderung der Geschäftsgrundlage eingetreten ist. Sollte die BAföG-Stelle als Rechtsnachfolger des Kindes zu dieser Auffassung gelangen, können sie eine gerichtliche Abänderung erwirken, falls du nicht zur freiwilligen Anerkennung bereit bist. Ich persönlich halte den Verweis auf fiktives Einkommen der Mutter für aussichtslos und der Rechtsnachfolger muss sich auch nicht auf einen Vergleich mit der nicht zahlungsfähigen Mutter verweisen lassen. Auch die BAföG-Stelle fordert Unterhalt nach zivilrechtlichen Vorschriften und nicht nach öffentlich-rechtlichen. Das ergibt sich aus § 37 BAföG.

  • Hallo,

    Auch die BAföG-Stelle fordert Unterhalt nach zivilrechtlichen Vorschriften und nicht nach öffentlich-rechtlichen. Das ergibt sich aus § 37 BAföG.

    Die sog. zivilrechtlichen Forderungen (durch das Bafögamt) werden aber regelmäßig unter Außerachtlassung der unterhaltsrechtlichen Belange ermittelt und eingefordert

  • Hey,


    wo habe ich gesagt dass mir eine Pfändung lieber gewesen wäre?! Mit keiner Silbe, oder?!

    Es wäre richtig gewesen erstmal mit diesem Beschluss, was gesetzlich eine verbindliche Zahlungsaufforderung darstellt, zu mir und der Ex zu gehen und Ansprüche geltend zu machen. Natürlich lehnt man dann ab und verweist auf die geänderten Einkommensverhältnisse usw., ganz klar, dass dann was angestoßen wird, aber auf jeden Fall ist dieser Beschluss als vorrangig anzusehen und nicht die Forderung eines Bafög-Amtes, die rein alleine nur nach dem Einkommen gehen in einem gewissen Bemessungszeitraum.

    Beschluss sagt, Ex muss auch zahlen, Bafög-Amt sagt, ich muss alleine alles tragen?! Widerspricht sich doch in jedem Punkt! Mir ist es langsam völlig egal welches Gesetz hier zieht, ich bin bereit Unterhalt zu zahlen, aber höchstens € 340,--, so wie oben dargestellt. Und sollte irgendein Gericht entscheiden, dass meine arme Ex-Frau, die ja nur halbtags arbeitet und "nur" € 700,-- im Monat verdient, nichts von dem Kuchen übernehmen muss, dann ist ab diesem Moment das Arbeitsleben für mich beendet...und zwar mit allen Konsequenzen.

    Es kann nicht sein, dass eine Ex-Frau mit einem € 150.000,-- teuren AMG-Benz vor das Gerichtsgebäude fährt, gerade frisch vom Luxus-Urlaub kommt, arrogant und selbstgefällig die wohlhabende Arztfrau raushängen lässt....und ich zu 100% zur Kasse gebeten werde?! Und vor Gericht dann noch rumheulen, dass sie jetzt wegen dem Termin die Beautybehandlung vorzeitig abbrechen musste und sogar noch Probleme mit der Putzfrau zuhause hat.

    So habe ich das alles in 2018 erlebt und der Richter hat mich in die Pfanne gehauen auf ganzer Länge. Sorry, aber mir platzt gleich der Kragen, so viel Ungerechtigkeit erträgt doch kein Mensch!

  • Korrekt. Diese Anhörung ist nach Sachverhaltsschilderung hier ebenso erfolgt. Es gab zumindest Kontakt zwischen Unterhaltspflichtigem und BAföG-Stelle und auch hier im Thread wird deutlich, dass keine Bereitschaft zur sofortigen Zahlung besteht oder bestand und wohl auch keine geleistet wird. Da Unterhaltsforderungen immer Sofortforderungen sind, kann hier nicht länger als wenige Tage gewartet werden. Die Entscheidung der BAföG-Stelle erscheint daher nach dem Lesen der Beiträge sinnvoll und nachvollziehbar.


    Excel59 Eine kühne Behauptung, die worauf stützt?


    Rainman52 Ich hatte es so verstanden. Was willst du mit einer Zahlungsaufforderung, der du sowieso nicht nachgekommen wärst? Was hätte diese geändert? Es wäre exakt die gleiche Situation eingetreten. Wie ich dir bereits oben schrieb, ist die BAföG-Stelle der Rechtsnachfolger. Und ein Rechtsnachfolger (zumindest einer mit etwas Ahnung), wird sich ganz sicher nicht auf einen Unterhaltsvergleich mit fiktivem Einkommen einer anderen Person verweisen lassen und wird eine Abänderung des bestehenden Titels verlangen. Klar, du könntest Glück haben. Aber offensichtlich konfrontiert dich die BAföG-Stelle ja bereits mit der höheren Forderung. Und wenn du diese nicht anerkennst, dann werden sie diese eben versuchen mit verschiedenen Mitteln gerichtlich durchzusetzen.


    Dein nachfolgender Text ist aus unterhaltsrechtlicher Sicht unerheblich und verkennt die Rechtslage. Das Einkommen des Ehepartners der Mutter ist nun mal beim Kindesunterhalt irrelevant. Du kannst auch Heidi Klum heiraten und mit einem Hubschrauber vor dem Gerichtsgebäude landen oder in einem goldenen Bademantel erscheinen. Man wird dir deswegen dennoch kein fiktives Einkommen hinzurechnen. Dass dich ein Richter in die Pfanne gehauen hat, darf deshalb sehr stark bezweifelt werden. Schließlich hast du selbst einen Vergleich geschlossen und das Gericht überhaupt nichts entschieden (was übrigens ganz normal ist im Unterhaltsbereich). Und bei diesem Vergleich hast du aber etwas für dich sehr gutes erreicht, was ich für rechtlich falsch halte und außerhalb eines Vergleichs vermutlich auch nicht so entschieden worden wäre. Gut für dich (bisher), aber uninteressant für die BAföG-Stelle (zu Recht).


    Mit der Aufgabe deines Arbeitslebens könntest du dich ggf. der Unterhaltsforderung entziehen. Der Verlust an Einkommen dürfte jedoch in aller Regel höher sein als die Ersparnis durch weggefallenen Unterhalt. In aller Regel wäre diese Entscheidung mathematischer Unsinn und ziemlich dumm.

  • Moin,


    ich gehe mal davon aus, dass Du trotz aller schönen Worte ein Laie auf diesem Rechtsgebiet bist?!


    Wenn man die 20 Seiten aus dem Beschluss des OLG´s Stuttgart durchliest, dann erkennt man sehr schnell, dass das Einkommen des neuen Mannes sehr wohl von Bedeutung ist, immerhin wurde dadurch das fiktive Einkommen meiner werten Ex-Frau von € 700,-- auf gut € 2.000,-- hochgerechnet und selbst das war meiner Meinung nach noch € 1.000,-- zu wenig.

    Aber lasse es jetzt mal bitte gut sein mit Deinen Beiträgen, die bringen mich völlig aus dem Konzept, ich kenne andere Fälle, natürlich anders als der meinige, aber es geht schon in die richtige Richtung, Rechtsnachfolger hin oder her, der Beschluss hat Gültigkeit und ist somit vorrangig zu betrachten, da kann auch das superschlaue Bafög-Amt nichts machen. Wenn die gleich von Anfang an gewusst hätten, dass genau dieser noch Gültigkeit besitzt, dann wären die Uhren anders gelaufen.


    Ich bin so frei und werde hier berichten wie es ausgegangen ist, zudem noch Zwischenberichte abgeben, versteht sich von selbst.


    Und der finanzielle Verlust durch die Aufgabe meiner Arbeit, meine Güte, meinst Du, dass ich nicht rechnen kann?! Das ist eine sehr persönliche Einstellung und ich bin extrem gerechtigkeitsdenkend, ich würde eher krank und depressiv werden, wenn ich bei absolut negativem Urteil weiterarbeiten würde. Meine Entscheidung steht, verliere ich, dann ist mein Arbeitsleben beendet...