Bafög für Tochter 24 Jahre alt in Erstausbildung

  • Ja, der Titel oder Vergleich oder wie auch immer sich das nennt mit den 400 €, muss eigentlich geändert oder gelöscht werden, aber du schreibst ja "das Risiko war meinem Anwalt zu groß".


    Rumschimpfen kann man natürlich, aber es ist nun mal so, dass man seinem Kind eine Ausbildung finanzieren muss.

    Und, mal ehrlich, 400 € ist doch ok.
    Außerdem: Was die Mutter der Tochter zukommen lässt, weißt du ja nicht.

  • Ja, der Titel oder Vergleich oder wie auch immer sich das nennt mit den 400 €, muss eigentlich geändert oder gelöscht werden, aber du schreibst ja "das Risiko war meinem Anwalt zu groß".


    Rumschimpfen kann man natürlich, aber es ist nun mal so, dass man seinem Kind eine Ausbildung finanzieren muss.

    Und, mal ehrlich, 400 € ist doch ok.
    Außerdem: Was die Mutter der Tochter zukommen lässt, weißt du ja nicht.

    Hey,

    meine Tochter wollte nach der Mittleren Reife eine Ausbildung zur PTA machen, hatte schon eine Stelle, alles gut. Aber der Stiefvater erlaubte das nicht, er

    wollte, dass sie das Abitur macht, weil man ja eine Arztfamilie ist. Er suchte das Privatgymnasium aus, zuerst war alles gut, aber sie war schon immer in

    Mathe schlecht, packte es irgendwann nicht mehr und brach alles ab, ich glaub das war ca. 1 Jahr vor den Prüfungen. Der Stiefvater machte sie daraufhin fertig und dann landete sie in der Psychiatrie für 6 Monate.

    Ich habe meine Tochter das letzte Mal in 2017 gesehen, in einem Gerichtssaal, der Stiefvater zwang meine Tochter mich auf Unterhalt zu verklagen. 3x musste der Richter abbrechen weil sie so geweint hat...

    Danach ging das Elend so richtig los, also bitte etwas Verständnis wenn ich in Deinen Augen "rumschimpfe", Du kennst die Hintergründe nicht, also lassen wir das Thema lieber, okay?!

  • Wir haben gleichzeitig geschrieben. Bitte, informiere nicht falsch, das hilft hier niemandem weiter. Es handelt sich nicht um die klassische OLG-Entscheidung. Es handelt sich um einen Vergleich, welcher in Beschlussform niedergelegt worden ist. Und ein Vergleich wird wie folgt definiert: bei unklarer Sach- und Rechtslage nachgeben auf beiden Seiten. So, einerlei, aus welchen Töpfen der Unterhalt der Tochter noch gespeist wird; öffentliche Subventionierung ist in der Regel subsidiär; das heisst, sie springt bei Vorlage der Voraussetzungen nur soweit ein, wie nicht andere Geldquellen da sind.


    So, jetzt denken wir mal weiter. Du bist unbefristet zur Zahlung von 400 € verpflichtet; wenn wer auch immer zusätzlich zahlen soll, wird das auf diesen 400 € aufgebaut. Der erste Schritt müsste also sein, diesen zivilrechtlichen Titel aus der Welt zu schaffen. Weil sich deine Verhältnisse gravierend geändert haben. Aber solange der in der Welt ist, wird ist das Amt ohne irgendeine Überprüfung verpflichtet, diesen in die eigene Berechnung mit einzubeziehen. Und wenn meine Vermutung stimmt, dann hat auch das Jugendamt das Kindergeld kassiert, nicht die Ex, das ist in diesen Fällen so üblich.


    TK

    Hey,

    ja sorry, es war damals ein Vergleich, auf dem Deckblatt stand aber trotzdem "Beschluss".

    Meine Tochter ist psychisch krank, wird immer noch in ihrer WG von einem gewissen Verein betreut, aber nur in finanzieller Hinsicht, es gibt meines

    Wissens nach keine Therapien oder ähnliches.

    Im "Betreuten Wohnen" war sie bis letztes Jahr August, dann ist sie in die gleiche Stadt wie ich gezogen, 500m Luftlinie von mir entfernt, nicht weit weg vom Bahnhof. Zu ihrer Schule fährt sie mit dem Zug, das ist eine schulische Berufsausbildung, soll noch bis nächstes Jahr Juli laufen.


    Sie erhält Bafög in Vorausleistung, wer hier noch beteiligt ist weiß ich nicht.

    Bei der Antragsstellung gab sie an, dass die Mutter das Kindergeld bezieht.


    Mein Anwalt sagte mir natürlich, dass evtl. weniger Unterhalt möglich wäre, wenn wir meine Tochter auffordern würden, die Abänderung des Vergleichs zu beantragen. Ich wollte das aber nicht, weil das für sie sicher psychisch viel zu belastend wäre und dann vermutlich wieder alles hinschmeißt.


    Ich habe in den letzten Jahren so viel Post von den Ämtern erhalten, ich steig da nicht mehr durch, mal war es das Sozialamt, dann wieder das Jobcenter,

    was von Wiedereingliederungshilfen wurde geschrieben und das ich unter Umständen herangezogen werde zur Bezahlung, aber nie ist was gekommen in der Richtung...


    Von einem meiner anderen Kinder erfuhr ich, dass es meiner Tochter momentan wieder nicht gutgeht, ob sie das alles durchzieht bis zum Ende, ich bezweifle es sehr mittlerweile, so leid mir das auch tut zu sagen...


    VG

    Rainman52

  • Hi,


    da ist meine Vermutung mit den verschiedenen Töpfen, aus denen die Tochter finanziert wird, ja wohl doch zutreffend. Beiß dich nicht am Kindergeld fest. Das hat das Jugendamt oder die Sozialbehörde mit der Mutter geregelt. So, behandelt wird durch die Betreuer in diesen Wohngemeinschaften für psychisch Kranke nicht; das dürfen sie nicht. Sie helfen und unterstützen bei der Organisation des Alltagslebens, des miteinander Umgehens; kurz gefasst: die Menschen sollen auf ein Leben außerhalb der Gruppe in eigener Verantwortung trainiert werden. In der Einrichtung, in welcher sie vorher lebte, konnte sie wahrscheinlich altersbedingt nicht mehr bleiben. Aber dieser ganze Werdegang deutet doch auf eine schwerwiegende psychische Erkrankung hin, die auch von Dauer sein kann.


    Es ist müßig, da nach Ursachen zu suchen. Es gibt durchaus Erkrankungen (z.B. Schizophrenie), die erst nach der Pubertät ausbrechen; die Eltern berichten eigentlich in diesen Fällen so ziemlich alle dasselbe. War eigentlich ein super unauffälliges Kind, hatte Freunde und Musik, Hobbies, schulische Leistungen unauffällig. Und irgendein Auslöser, der nicht mal bekannt sein muss, führte dann zu der Erkrankung. Ohne den Auslöser wäre die Erkrankung vielleicht später gekommen; das lässt sich durch Fachleute auch nicht genau definieren, aber gekommen wäre sie wohl trotzdem. Und ganz sicher war das nicht irgend ein böser Stiefvater; wenn es wegen so etwas zu Störungen kommt, das kann man beheben. Wie gesagt, bei dem von dir geschilderten Ablauf fallen mir so einige Erkrankungen ein, aber das hilft ja jetzt auch nicht weiter. Vielleicht helfen dir diese Ausführungen weiter, das alles besser zu verarbeiten. Ohne Schuldzuweisungen an irgend jemanden.


    So, nun zu dem Vergleich. Warum sollte die Tochter den Vergleich anfechten bzw. sich um Abänderung bemühen? Verstehe ich nicht so ganz. Das würden auch die weiteren öffentlichen Geldgeber nicht mitmachen. Die Tochter hat da im Augenblick 0 Spielraum, es sei denn, sie könnte für sich selbst sorgen. Es liegt an dir, dich um eine Abänderung zu bemühen. Spätestens, wenn auch diese Ausbildung jetzt abgebrochen werden muss, würde ich das angehen. Dir sollte doch endlich klar geworden sein, dass es keine Zauberfeen gibt, die irgend etwas von alleine zurecht ruckeln.


    Wenn es denn zu dem Verfahren kommt, bitte nicht von vornherein die psychische Erkrankung der Tochter anführen. Sondern einfach auf die fehlende Zügigkeit in der Ausbildung abstellen und auf deine angeschlagene Gesundheit, die es erforderlich macht, auf Teilzeit umzustellen, so dass der austitulierte Betrag nicht mehr gezahlt werden kann. Das ist m.E. ein Einstieg, der auch gute Aussicht auf Erfolg hat.


    TK

  • Hey,


    hatte heute ein Telefonat mit dem zuständigen Mitarbeiter auf dem Bafög-Amt. Der Mann ist absolut in Ordnung und ich fragte ihn wie meine Tochter mit € 632,-- im Monat leben soll?! € 300,-- Miete, mit dem Rest kommt kein Mensch durch. Er konnte es mir nicht sagen, auch nicht, wer hier in früheren Zeiten gefördert hat oder wo sonst irgendeine Hilfe herkam. Fakt ist, dass die Mutter das Kindergeld bekommen hat, ob das dann an meine Tochter weitergeleitet wurde oder nicht, konnte er nicht sagen.

    Meine Tochter zog aus der betreuten Einrichtung aus, weil es zu weit weg lag vom Schuss, der Weg in die Schule viel zu zeitaufwändig und umständlich war.

    Un die Abänderung/Neuberechnung des Vergleichs ist definitiv Sache meiner Tochter, sie hat es nur nicht mehr auf dem Schirm. Im Grunde hat sie doch Anspruch auf runde € 1.000,-- im Monat mit eigenem Haushalt und das ist der Grund warum mein Anwalt davon abgesehen hat "Feuer in´s Öl" zu gießen, die Gefahr wäre zu groß gewesen dass ich in einem Gerichtsverfahren zu einer höheren Unterhaltssumme verdonnert worden wäre, zzgl. der Anwalts- und Gerichtskosten, also bitte keine schlafenden Hunde wecken!

    Psychisch krank ist meine Tochter, aber eben nicht so krank, dass es einen Richter interessieren würde. Und warum? Weil sie bis jetzt noch die Schule besucht, anders würde es aussehen, wenn sie dauernd krank wäre, ist sie aber nicht.

    Sollte sie jetzt aber wieder abbrechen, dann meinte der Herr vom Amt, dass ich draussen bin, dann gingen alle Unterhaltsansprüche verloren.


    Ich denke, wir können das Thema schließen. Ich bin € 4.400,-- im Rückstand was die Bafög-Vorausleistungen angeht, diese werde ich jetzt verteilt auf 2 Monate zurückzahlen. Ich habe keine Lust mehr auf irgendwelche Briefe vom Amt oder im Gericht vor meiner Ex stehen zu müssen, die nur wieder dreckig lacht, weil sie eh wieder gewinnt, zudem erhält sie Prozesskostenhilfe, was einem vorab auch noch im schönen gelben Brief vom Gericht mitgeteilt wird.


    Und Thema böser Stiefvater?! Man o man, diese Aussage würdest innerhalb von Sekunden revidieren wenn Du den mal sehen würdest, ein Narzisst wie aus dem Bilderbuch, bekannt für seine Schandtaten weit über alle Grenzen hinaus, traurig dass so ein Mensch sich Arzt nennen darf.


    In diesem Sinne, vielen Dank nochmals an alle und verzeiht mir bitte die Emotionen in meinen Sätzen, ich kann nicht mehr anders.


    Viele Grüße aus dem Süden

    Rainman52

  • Nochmals, die Tochter wird aus verschiedenen Quellen gefüttert. Und das Kindergeld bekommt nicht die Tochter, sondern das Jugendamt oder Sozialamt. Sie bekommt im Zweifel nur ein Taschengeld, das ist individuell je nach Betreuungseinrichtung geregelt. Und die Tochter müsste dich verklagen bzw. auf Abänderung klagen, wenn sie mehr wollte, aber, das ist doch ein ganz anderer Fall, der hier nicht mal ansatzweise zur Debatte steht. Du willst eine Verringerung, dafür bist du, und nur du zuständig. So einfach ist das.


    TK