Alles anzeigenDas ist der richtige Schritt, denn deine Tochter scheint eben hier den Weg des geringsten Widerstandes gegangen zu sein.
Auch das die Mutter vom Bafög-Amt hier schon eine "schmeichelhafte" Auskunft erhielt, macht mich stutzig.
Du hast halt das Problem, das die Leistungen/Forderungen auf das Amt übergelietet wurden.
Deine einzige Chance sehe ich in der Verwirkung des Unterhaltsanspruches wegen der unbegründeten Beendigung der ersten Ausbildung.
Das ist aber ein ganz dünnes Brett, man billigt den jungen Menschen schon eine Umorientierung zu.
Bin gespannt, was der Anwalt dazu sagt.
Gruß frase
Hey,
bei dem was ich alles mit den Anwälten und vor allen Dingen, den Familiengerichten erlebt habe in den letzten Jahren, glaube ich kein bisschen daran,
dass meine Tochter, die ich das letzte Mal 2017 gesehen habe, ihren Anspruch auf Unterhalt verwirkt hat mit dem Abbruch der letzten Ausbildung.
Sie hat es aus psychischen Gründen abgebrochen, war von Februar 2022 - August 2022 krankgeschrieben, am 01.09.22 fing sie dann die schulische Ausbildung an, das erfuhr ich aber erst im Oktober 2022 vom Bafög-Amt. Da kam, genau an meinem Geburtstag, der erste "gelbe" Brief vom Amt, mit der Info, dass meine Tochter eine schulische Ausbildung begonnen und Bafög beantragt hat. Ich musste mein Einkommen für einen gewissen Zeitraum nachweisen, mit Fristsetzung natürlich.
Ich rief dann beim Sachbearbeiter an und fragte ihn was das alles solle, meine Tochter macht doch eine Ausbildung bei der Stadt, mir ist nichts bekannt darüber, dass sie das nicht mehr macht. Antwort: Tja, ihre Tochter hat abgebrochen und macht jetzt diese schulische Ausbildung. Eine Richtung, welche überhaupt nicht ihr Ding ist, weil hier auch Tierversuche gemacht werden...und da hört es bei mir schon wieder auf. Es gibt auch niemanden der sie dafür für fähig befunden hat, das war ganz allein ihre Entscheidung.
Woher ich diese "Nebeninformationen" habe obwohl kein Kontakt mehr zu ihr besteht?! Telefoniere regelmäßig mit der Betreuerin von meiner Tochter und von der älteren Schwester erfahre ich auch hin und wieder was. Echt schwierig....
Seit gut 2 Jahren war ich jetzt aus allen Unterhaltsverpflichtungen raus...und jetzt geht es schon wieder los, das ist echt anstrengend, aber wem sage ich das?!
Kein Kontakt zu mir, aber mein Geld haben wollen, das enttäuscht mich auch sehr. Ich finde, das sollte gesetzlich fixiert sein, dass der Kontakt zum Unterhaltszahler Grundvoraussetzung sein muss, um überhaupt Ansprüche zu stellen.
Ich merke sehr wohl, dass ich mich auf sehr dünnem Eis bewege. Werde den Anwalt zuerst einmal fragen ob es nicht besser ist, einfach den geforderten Betrag zu zahlen bis Juli 2024, habe echt einen Riesenbammel davor, dass ich wieder ein Fass aufmache welches nur viel Geld und Nerven kostet.
Na denn, schönes Wochenende, ich werde dann nach dem Anwaltstermin berichten