Hi,
mir ist die Problematik mit der zeitlichen Begrenzung des Unterhalts bekannt, glaub es mir einfach mal. Nur, das ist ein Punkt, in welchem man auf eine Abänderung hinarbeiten muss. Und da es im Zivilrecht ja letztlich um Herstellung des Rechtsfriedens geht, sehe ich insoweit kein Problem darin, eine andere Lösung zu finden, längerfristig eben durch Abänderung der gesetzlichen Regelungen, im Einzelfall halt durch die Optionen, die ich aufgezeigt habe. Und wenn dann irgendwann das Betreuungselternteil doch eine Titelabänderung auf unbefristet will, gibt es ja immer noch die Möglichkeit, dem Wunsch ohne Zusatzkosten beim Jugendamt nachzukommen.
Mit den anderen Beispielen wollte ich doch nur aufzeigen, dass gerade das Familienrecht immer in Bewegung ist, einzelne Punkte ständig angepasst werden. Man könnte durch deinen Beitrag den Eindruck bekommen, dass wir seit Jahrzehnten mit völlig statischen veralteten Regeln arbeiten, und dem ist nun wirklich nicht so. Darum ging es mir.
TK