Scheidung Aufenthaltsbestimmungsrecht für Kinder bekommen

  • Hallo,

    unsere Ehe ist zerrüttet. Gespräche mit dritten seitens meiner Frau nicht erwünscht.

    Mein Frau hat keine sozialen Kontakte, keine einzige Freundin, meine Kinder haben ausser im Sportverein keinen Kontakt zu gleichaltrigen. Freizeit Aktivitäten/Urlaub unternimmt sie keine mit den Kindern, das machen sie nur mit mir. Sie ist nur Zuhause, geht nur zum Einkaufen raus oder alleine ins Schwimmbad oder spazieren. Meine Frau ist vor zwei Jahren ins Kinderzimmer gezogen. (Drei Kinder 15,13,11) . Sie sieht die Kinder als ihr Eigentum an und sie werden bestraft wenn sie mir Zuneigung und Nähe zeigen. In ihren Augen ist sie eine liebevolle Mutter, die alles für ihr Kinder tut.

    Ich habe vor einigen Jahren meine Arbeit reduziert (24h) damit ich mich am Nachmittag um die Kinder kümmern kann. Wenn ich am Wochenende was mit den Kinder unternehmen will ist das nicht erwünscht und sie dürfen dann oft nicht mit und müssen Aufräumen.

    Meine Frau hat Wutausbrüche meist mir gegenüber machmal auch gegenüber den Kindern. Wenn sie in Wut gerät wird sie auch handgreiflich. Bisse, schläge mit Besenstil bei den Kindern, mir wirft sie dann alles mögliche nach was gerade darumsteht.

    Meine Frau hat das doppelte Einkommen, aber beteiligt sich an keinerlei Kosten. Sie sagt, ich habe nach ihren Regeln zu leben und wenn mir das nicht gefällt habe ich Unterhalt zu zahlen.


    Da das Aufenthaltsbestimmungsrecht meist der Mutter zugesprochen wird, habe ich sehr grosse Angst vor einer Scheidung . Ich war bei einem Gespräch bei der Caritas, danach bei einer Rechtsberatung der Caritas , die mir nichts gebracht hat.

    Was schlagt ihr mir vor? Soll ich zuerst einen Anwalt einschalten oder gibt es auch Ansprechpartner beim Jugendamt. Meine Frau wird vor Gericht sicher alles bestreiten, soll man da vorher Beweise sammeln damit man vor dem Familien Gericht Argumente hat?


    VG

  • Hi,


    dass die Kinder nach einer Trennung überwiegend bei den Müttern bleiben, das liegt daran, dass in den meisten Familien noch das traditionelle Modell gelebt wird, also Frau arbeitet nicht oder nur reduziert, Mann ganztägig. Wenn dann die Kinder noch relativ klein sind, dann ist die Frau eben die Hauptbezugsperson, so dass unter dem Gesichtspunkt der Kontinuität der Erziehung und Vermeidung von Verlustängsten die Kinder bei ihr bleiben. Das ändert sich mit zunehmendem Alter der Kinder jedoch.


    Was in deinem Fall am sinnvollsten ist, das können wir hier nicht abschätzen. Wichtig ist jedoch, dass die Kinder ja schon relativ groß sind, also ein Mitspracherecht haben. Und wichtig ist auch ein klares Konzept. Ihr lebt ja noch zusammen, wie hast du dir denn die Realisierung der Trennung vorgestellt? Was ist finanziell machbar? Noch etwas: bei dem Alter der Kinder spielt der Umfang der Berufstätigkeit nicht mehr die Rolle. Und auch nicht, wieviel man mit den Kindern unternimmt. Da wird elterliches Engagement doch schon durch Freunde und intensives Eigenleben der Kids ausgetauscht. War zumindest bei meinen so.


    TK

  • Vielen Dank, für die Informationen. Das das mit der Arbeitszeit in diesem Alter nicht mehr so wichtig ist musste ich nicht. Wenn ich ganztags arbeiten würde(Arbeitsort 100km weg), könnte ich die Kinder zu den Trainings ihrer Sportvereine nicht mehr hinbringen. Meine Frau unterstützt den Sport der Kinder nicht und hat sie noch nie zu einem Training/Wettkampf gebracht. Wir leben in einem Eigenheim, dass bei einer Trennung verkauft werden muss. Leider bist du auf die Punkte, dass die Mutter Gewalt anwendet, keine Freunde hat, keine sozialen Kontakte hat, nicht eingegangen. Ebenso der Punkt dass unsere Kinder keine Freunde haben. Wenn mal ein Klassenkamerad klingelt und fragt ob die Kinder mit raus zum Spielen kommen, erlaubt das die Mutter nicht. Die Mutter schläft mit den Kindern im Kinderzimmer und hält sich auch tagsüber viel dort auf. Es gibt Samstage/Sonntage da sind sie 24h im Kinderzimmer. Die Kinder werden dort instrumentalisiert und wenn du sie fragen würdest, würden sie sagen sie möchten bei der Mama bleiben (weil sie kein anderes Leben kennen).


    VG

    Heinz

  • Hallo Heinzi,


    Ebenso der Punkt dass unsere Kinder keine Freunde haben. Wenn mal ein Klassenkamerad klingelt und fragt ob die Kinder mit raus zum Spielen kommen, erlaubt das die Mutter nicht

    Hast du schon Gespräche mit den Lehrern/-innen unternommen ? Wie wird das Verhalten der Kinder beurteilt?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
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  • Hallo Edy,

    ich habe mehrere Gespräche an den Schulen geführt. Sie sind im Unterricht alle sehr passiv. Bei dem größten gibt es keine größeren Auffälligkeiten. Der mittlere hat ein Aufmerksamkeitsdefizit und aggressiv-dissoziale Auffälligkeiten. Der kleinste hat auch ein Aufmerksamkeitsdefizit und stört häufiger im Unterricht.

  • Hallo Heinzi,


    wenn es um das "Kindeswohl" geht, solltest du dich dafür einsetzen.


    edy

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  • Hi,


    wenn du ohnehin halbtags zu Hause bist, dann könntest du doch die möglicherweise bestehenden Defizite der Mutter abpuffern. Es gibt durchaus Kinder und Erwachsene, die ohne übermäßige soziale Kontakte auskommen, bei anderen sind diese Kontakte unverzichtbar. Weder aus dem Sozialverhalten der Mutter noch der Kinder kann man irgendwas herleiten. Es geht einzig und allein darum, welche zukünftige Lebensform der Eltern bzw. der getrennt lebenden Elternteile dem Kindeswohl am ehesten entspricht. Und dazu sollte man sinnigerweise ein Konzept vorlegen.


    TK

  • Hallo Heinzi,


    eine ziemlich unübliche Situation.

    Wenn du die Scheidung einreichst und dann das Haus verkauft wird, fällt ja mal der "Rückzugsort" der Mutter mit den Kindern weg.

    Das stelle ich mir sehr schwierig vor und ich würde aus der aktuellen Situation eher ableiten, dass du kein Aufenthaltbestimmungsrecht erhalten würdest.


    Die Mutter wird dann mit den Kindern in eine eigene Wohnung umziehen müssen, wo die sein wird ist offen.


    Du könntest versuchen mal mit den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst in Kontakt zu treten und den Fall schildern.

    Auch der Schulpsychologische-Dienst wäre noch eine Option.


    Gruß


    frase

  • Vielen Dank, für eure Rückmeldungen.

    @FR du schreibst unübliche Situation! Was ist daran unüblich wenn kein Geld da ist, den anderen Partner bei Besitz eines Eigenheimes auszuzahlen! Ich denke das wird doch vielen so ergehen. Ich verstehe auch nicht die Argumentation, dass bei einem Hausverkauf der "Rückzugsort der Mutter" wegfällt und das zur Ihren Gunsten ausgelegt wird. Es ist doch mein Rückzugsort gleichermassen. Wir müssen ja beide bei Verkauf ausziehen und eine neue Wohnung suchen. Mir schwebt hier folgende Reihenfolge vor:

    - Wir bleiben alle im Haus bis die Scheidung ausgesprochen ist.

    - Derjenige, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhält, sucht sich innerhalb 6 Monate eine größere Wohnung und der andere eine kleinere Wohnung.

    - Dann wird das Haus verkauft und beide Parteien erhalten 50%.

    Danke aber für den Tipp mit dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst


    @GA meine Frau arbeitet zu 90% im Homeoffice.


    Ich setze mich für das Kindeswohl meiner Kinder tgl. ein und versuche so gut wie möglich die bestehenden Defizite der Mutter auszugleichen. Ich habe zu Hause bei meiner Frau kaum Mitspracherecht in Erziehungsfragen, daher ist das nicht immer so einfach. Ich möchte hier nicht in Details verfallen sondern wenn möglich meine Aussagen sachlich und knapp halten. Kann aber wenn erwünscht auch näher drauf eingehen.


    Die Tatsache dass meine Frau im gleichen Zimmer mit den pubertierenden Kinder schläft und bei kleinsten Streitigkeiten zur Gewalt neigt, wiegt wohl nicht so stark bei der Zusprechung des Aufenthaltsbestimmungsrecht. Es hat sich hierzu zumindest noch keiner dazu geäußert.

    VG

    Heinzi

  • GuMo Heinzi,


    ich meinte eigentlich deine familiäre Situation. Eine Mutter, die mit den Kindern in einem Zimmer wohnt, Kinder in der Pubertät, deine Schilderungen zu ihren Ausrastern usw..


    Stell dir auch den Hausverkauf nicht so einfach vor, könnte doch sein, deine Frau will das Haus behalten.


    Es liegt ein steiniger Weg vor dir.


    Du schreibst, die Kinder würden zu ihrer Mutter stehen.

    Da ist doch eine starke Bindung, die durch das "gemeinsame" Leben auf engstem Raum (ich kann mir das kaum vorstellen) noch mehr zu ihren Gunsten ausgelgt werden könnte.


    Du brauchst einen guten Rechtsbeistand, der dir dann das Umgangsrecht klar regelt.

    Meine Frau wird vor Gericht sicher alles bestreiten, soll man da vorher Beweise sammeln damit man vor dem Familien Gericht Argumente hat?

    Hast du denn überhaupt schon diese konsequente Trennung angesprochen?


    Gruß


    frase

  • Hi,


    nun ja, Homeoffice heißt ja nicht, dass die Frau jederzeit für die Kinder da ist. Das ist so ein weit verbreiteter Irrglaube. Und, es gibt einen guten Grund, warum hier niemand auf die (mögliche) Gewaltbereitschaft eingegangen ist. Man kann so etwas in einem Forum nicht bewerten. Nur, ich frage mich immer, wieso man mit so Ungeheuern drei Kinder zeugt. Und die Defiziten bei den beiden jüngeren Kindern scheinen ja nicht so stark zu sein, ansonsten hätte sich die Schule ja schon mit euch in Verbindung gesetzt. Auch hätte dir ja bei der intensiven Betreuung durch dich dir da was auffallen müssen. Da die Kausalität zwischen Verhalten der Mutter und möglichen Defiziten kaum nachweisbar ist, vergiss es.


    Geh zum Anwalt, erarbeitet gemeinsam ein vernünftiges Konzept und dann sieht man weiter.


    TK

  • Hallo frase,

    ich habe noch keine Trennung angesprochen. Meine Frau setzt mich unter Druck, indem sie einfordert nach ihren Regeln zu leben. Ansonsten würde sie sich Trennen und ich hätte halt Kindesunterhalt für die drei Kinder zu zahlen. Mit ihren Regeln meint sie das Bezahlen sämtlicher Kosten (mache ich seit Eheschliessung) , kein Mitbestimmungsrecht in Erziehungsfragen und die Haushaltsführung (Ausnahme Kochen) weil ich ja weniger arbeite als sie.


    Danke timekeeper und frase für eure Rückantworten

    Das ich einen guten Rechtsbeistand brauche bei einer Trennung ist mir klar.

    VG

    Heinzi

  • In einem Scheidungsverfahren wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht in der Regel überhaupt niemandem übertragen. Ihr seid vor und auch nach der Scheidung gemeinsam sorgeberechtigt. Der zukünftige Aufenthalt der Kinder ist bereits bei der räumlichen Trennung zu klären.