Liebe Forum-Community,
wir stehen kurz vor der Scheidung und haben 2 gemeinsame Kinder und ein gemeinsames Haus. Für mich ist nun der Auszug geplant und ich bin am überlegen meiner Frau meine Haushälfte zu vermieten, damit sie im gemeinsamen Haus bleiben kann.
Ich hätte nun die Frage, ob mir die Vermietung bei der Kindesunterhaltberechnung als Miete angerechnet werden würde, wenn ich 1000€ Miete von Ihr bekomme? Ist der Wohnvorteil Ihrerseits bei einer theoretischen Miete von 2000€ auch so bei der Kindesunterhaltberechnung anzugeben? Wir würden die Schulden mit je 550€ gemeinsam weiterhin abzahlen.
Danke für Euren Rat.
Grüße
Cheese